02.04.2026
NRW kehrt Rechtsgrundsatz um und will Verbände instrumentalisieren
Wenn plötzlich „Unwissenheit schützt vor Strafe“ gilt und Verbände daher Wissen liefern sollen
Es gibt Entwicklungen, die lassen selbst langjährige Interessenvertreter sprachlos zurück. Was sich aktuell in der Verwaltungspraxis in Nordrhein-Westfalen abzeichnet, ist ein bemerkenswertes Beispiel dafür, wie weit sich staatliches Handeln von rechtsstaatlichen Grundprinzipien entfernen kann.
Doch was genau ist passiert?
Über eines unserer Mitglieder erreichte uns kürzlich ein Informationsschreiben des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen.
Darin wird eine veränderte Verwaltungspraxis dargestellt, die auf Gerichtsurteilen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW beruht. Nach der Auslegung des Gerichtes sollen behördliche Maßnahmen in Sachen Unzuverlässigkeit nun davon abhängen, ob ein Betroffener positive Kenntnis von einer bestimmten obergerichtlichen Vorgabe hatte oder eben nicht. Unwissenheit schützt nun also vor Strafe.
Kenntnis erlangen kann jemand über Informationsschreiben der Waffenbehörde oder auf sonstige Weise, etwa durch eine Information seines Verbandes, und er dies der Waffenbehörde so mitteilt. Das LKA NRW bittet nun die angeschriebenen Verbände, das Informationsschreiben an die jeweiligen Mitglieder zur Kenntnisnahme weiterzuleiten.
Gerade da liegt die eigentliche Brisanz dieser Entwicklung: Offenbar soll die Kenntnis möglicher Betroffener nicht mehr ausschließlich durch behördliches Handeln sichergestellt werden, sondern mittelbar über Dritte. Den Verbänden wird damit eine Aufgabe zugeschrieben, die nicht in ihren Verantwortungsbereich fällt und die sie weder rechtlich noch institutionell wahrzunehmen haben.
Ein Vorgehen, dass wir umgehend mit scharfen Worten in einem Antwortschreiben kritisiert haben.
Nordrhein-Westfalen scheint waffenrechtlich vom rechten Weg abgekommen zu sein, nun aber den Pfad zurück ohne Gesichtsverlust nicht mehr finden zu können (oder zu wollen). Gerichtsurteile wirken hier zunehmend nicht nur als Orientierung, sondern als konkrete Triebfeder des Vollzugs. Setzen wir also alles daran, diese Eigenmächtigkeiten im Rahmen der Evaluierung zu beenden. Der VDB steht für ein freiheitliches, praxistaugliches, vollziehbares und verständliches Waffenrecht – nicht für eine Verwaltungspraxis, die Unsicherheit schafft.
In diesem Sinne: Bleiben Sie unwissend! Dass ein solcher Satz in einem Rechtsstaat überhaupt formuliert wird, sollte allen Verantwortlichen zu denken geben.
Doch was genau ist passiert?
Über eines unserer Mitglieder erreichte uns kürzlich ein Informationsschreiben des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen.
Darin wird eine veränderte Verwaltungspraxis dargestellt, die auf Gerichtsurteilen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW beruht. Nach der Auslegung des Gerichtes sollen behördliche Maßnahmen in Sachen Unzuverlässigkeit nun davon abhängen, ob ein Betroffener positive Kenntnis von einer bestimmten obergerichtlichen Vorgabe hatte oder eben nicht. Unwissenheit schützt nun also vor Strafe.
Kenntnis erlangen kann jemand über Informationsschreiben der Waffenbehörde oder auf sonstige Weise, etwa durch eine Information seines Verbandes, und er dies der Waffenbehörde so mitteilt. Das LKA NRW bittet nun die angeschriebenen Verbände, das Informationsschreiben an die jeweiligen Mitglieder zur Kenntnisnahme weiterzuleiten.
Gerade da liegt die eigentliche Brisanz dieser Entwicklung: Offenbar soll die Kenntnis möglicher Betroffener nicht mehr ausschließlich durch behördliches Handeln sichergestellt werden, sondern mittelbar über Dritte. Den Verbänden wird damit eine Aufgabe zugeschrieben, die nicht in ihren Verantwortungsbereich fällt und die sie weder rechtlich noch institutionell wahrzunehmen haben.
Ein Vorgehen, dass wir umgehend mit scharfen Worten in einem Antwortschreiben kritisiert haben.
Wenn die Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen der Meinung sind, aufgrund von „nebenbei Gesagtem“ (Obiter dictum) in Gerichtsurteilen eine Entzugspraxis zu etablieren, die in unseren Augen ohnehin rechtswidrig ist, da sie keine waffenrechtliche Grundlage hat, dann sollen die Behörden bitte selbst sicherstellen, dass Betroffene von einer bestimmten Rechtsauffassung wussten. Wir werden ein solches Vorgehen keinesfalls unterstützen, weshalb Sie sicher verstehen, warum wir Ihnen hier weder den Sachverhalt nennen noch das Schreiben an unsere Mitglieder weiterleiten werden.„Wenn Behörden in NRW meinen, sie könnten das Prinzip ‚Unwissenheit schützt vor Strafe‘ dadurch aushebeln, dass sie Verbände zur Informationsweitergabe einspannen und damit zu unfreiwilligen Helfern in späteren Entzugsverfahren machen, dann ist eine rote Linie überschritten! Verbände sind keine ausgelagerte Belehrungsstelle des Staates und schon gar nicht das Werkzeug, mit dem die Voraussetzungen für spätere Maßnahmen gegen unsere eigenen Mitglieder geschaffen werden“, protestiert Frank Satzinger, 1. Vizepräsident des VDB.
Nordrhein-Westfalen scheint waffenrechtlich vom rechten Weg abgekommen zu sein, nun aber den Pfad zurück ohne Gesichtsverlust nicht mehr finden zu können (oder zu wollen). Gerichtsurteile wirken hier zunehmend nicht nur als Orientierung, sondern als konkrete Triebfeder des Vollzugs. Setzen wir also alles daran, diese Eigenmächtigkeiten im Rahmen der Evaluierung zu beenden. Der VDB steht für ein freiheitliches, praxistaugliches, vollziehbares und verständliches Waffenrecht – nicht für eine Verwaltungspraxis, die Unsicherheit schafft.
In diesem Sinne: Bleiben Sie unwissend! Dass ein solcher Satz in einem Rechtsstaat überhaupt formuliert wird, sollte allen Verantwortlichen zu denken geben.