02.04.2025
Anlässlich der am Mittwoch, 2. April 2025, von der geschäftsführenden Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgestellten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2024 warnen wir erneut vor einer irreführenden Interpretation der Zahlen zu Waffen- und Messerdelikten. Denn die pauschale Erfassung sogenannter „Waffenkriminalität“ ohne Differenzierung zwischen legalen und illegalen oder erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Waffen verzerrt das Bild und trägt zur Stigmatisierung rechtstreuer Waffenbesitzer bei.
Während die Gesamtzahl der Straftaten um 1,7% gesunken ist, stieg die Gewaltkriminalität um 1,5 % an. Um 8% (29.014) gestiegen sind auch Taten im Zusammenhang mit einem Messer, wobei 54,3 % auf Gewaltkriminalität, 43,3 % auf Bedrohung und 2,4 % auf sonstige Straftaten entfielen.
Bezeichnend ist, dass bei 30,7 % der vollendeten Tötungsdelikte (Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen) ein Messer zum Einsatz kam, bei den versuchten Tötungsdelikten sogar in 43,2 % der Fälle. Differenziert wird hier allerdings nicht nach der Art der Messer. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es sich bei einem Großteil nicht um ein verbotenes Messer nach dem Waffengesetz, sondern um ein einfaches Küchenmesser gehandelt hat.
Nicht zu erwarten ist, dass die Zahl der Messerangriffe im kommenden Jahr aufgrund der Verschärfungen im Oktober 2024 sinken wird. Die Erklärung der Bundesinnenministerin: „Wir gehen insbesondere gegen Gewalt mit Messern viel stärker vor als in der Vergangenheit. Die von uns eingeführten Messerverbote greifen jetzt auf öffentlichen Veranstaltungen, Festen, in Verkehrsmitteln und an vielen anderen Orten – und können anlasslos kontrolliert und durchgesetzt werden. Messer haben in der Öffentlichkeit nichts zu suchen“ hat rein symbolischen Charakter und erzeugt eine trügerische Sicherheit, denn diese Verbote gehen am eigentlichen Problem vorbei.
Wir unterstützen dagegen die Aussage: „Es gibt niemals eine Rechtfertigung für Gewalt. Gegen Gewalttäter muss der Rechtsstaat hart vorgehen. Sie müssen die Konsequenzen ihres Handelns schnell und deutlich spüren.” Dies gilt auch für Straftaten, die zu Silvester mit Schreckschusswaffen begangen werden. Hier müssen konsequent Strafen erteilt und auch vollzogen werden. Gesetzesverschärfungen werden hier jedoch – wie auch gegen die Messerkriminalität – das Problem nicht lösen.
Womit wir bei den Schusswaffen wären. Laut PKS wurde im Jahr 2024 in 4.685 Fällen mit einer Schusswaffe gedroht (+6,0 %) und in 4.775 Fällen (auch) mit einer Schusswaffe geschossen (+1,9 %). Der Anteil dieser Fälle an allen erfassten Fällen betrug – wie auch im Vorjahr – jeweils weniger als 0,1 Prozent.
Diese Zahlen werden öffentlich vielfach mit dem legalen Waffenbesitz in Verbindung gebracht – obwohl die Statistik keinerlei Angaben darüber macht, ob die eingesetzten Waffen legal oder illegal besessen wurden. Wie aus dem Bundeslagebild 2015 (damals wurde noch differenziert) hervorgeht, handelt es sich hier in über 95% der Fällen um illegale Schusswaffen.
Zu beobachten ist auch ein leichter Rückgang der Straftaten gegen das Waffengesetz um 0,8 %. Die Fallzahl im Berichtsjahr 2024 bewegt sich damit auf dem Durchschnittsniveau der letzten zehn Jahre. Der Anteil nicht-deutscher Tatverdächtiger ist dabei um 8,5% gestiegen. Auch hier geht die Aussagekraft durch die mangelnde Differenzierung der Angaben verloren, denn eine Straftat nach dem Waffengesetz kann sowohl der gesetzeswidrige Einsatz einer Schusswaffe als auch eine Verletzung der Aufbewahrungspflicht sein.
„Wir fordern seit Jahren eine differenzierte statistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen in der PKS, die mindestens zwischen legal und illegal besessenen Waffen unterscheiden muss“, so Frank Satzinger, Vizepräsident des VDB. „Solange diese Unterscheidung unterbleibt, werden durch die Interpretation der Zahlen rechtschaffene Jäger, Sportschützen und Sammler in der öffentlichen Debatte pauschal verdächtigt. Denn ein Großteil der Straftaten wird eben mit illegalen Waffen begangen, sodass Verschärfungen des Waffenrechts keinen Einfluss auf die Zahl der Taten hat, ja diese höchstens durch undurchsichtigere Regeln und eine weitere Belastung der Behörden steigern kann.“
Wir appellieren daher an die neue Bundesregierung, diesen Zustand endlich zu ändern und sich ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgern bewusst zu werden. Ebenso fordern wir die Medien auf, die Datenlage nicht einseitig auszulegen und endlich für Transparenz zu sorgen. Wer Gewalt mit Waffen wirksam bekämpfen will, muss sich vorrangig dem illegalen Waffenbesitz widmen und Verstöße konsequent ahnden – statt lediglich das Waffengesetz zu verschärfen und auf Besserung zu hoffen.
Darstellung von Gewaltkriminalität in der Polizeilichen Kriminalstatistik immer noch irreführend
PKS 2024 lässt wieder keine Differenzierung zu nach legalen und illegalen Schusswaffen

Während die Gesamtzahl der Straftaten um 1,7% gesunken ist, stieg die Gewaltkriminalität um 1,5 % an. Um 8% (29.014) gestiegen sind auch Taten im Zusammenhang mit einem Messer, wobei 54,3 % auf Gewaltkriminalität, 43,3 % auf Bedrohung und 2,4 % auf sonstige Straftaten entfielen.
Bezeichnend ist, dass bei 30,7 % der vollendeten Tötungsdelikte (Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen) ein Messer zum Einsatz kam, bei den versuchten Tötungsdelikten sogar in 43,2 % der Fälle. Differenziert wird hier allerdings nicht nach der Art der Messer. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es sich bei einem Großteil nicht um ein verbotenes Messer nach dem Waffengesetz, sondern um ein einfaches Küchenmesser gehandelt hat.
Nicht zu erwarten ist, dass die Zahl der Messerangriffe im kommenden Jahr aufgrund der Verschärfungen im Oktober 2024 sinken wird. Die Erklärung der Bundesinnenministerin: „Wir gehen insbesondere gegen Gewalt mit Messern viel stärker vor als in der Vergangenheit. Die von uns eingeführten Messerverbote greifen jetzt auf öffentlichen Veranstaltungen, Festen, in Verkehrsmitteln und an vielen anderen Orten – und können anlasslos kontrolliert und durchgesetzt werden. Messer haben in der Öffentlichkeit nichts zu suchen“ hat rein symbolischen Charakter und erzeugt eine trügerische Sicherheit, denn diese Verbote gehen am eigentlichen Problem vorbei.
Wir unterstützen dagegen die Aussage: „Es gibt niemals eine Rechtfertigung für Gewalt. Gegen Gewalttäter muss der Rechtsstaat hart vorgehen. Sie müssen die Konsequenzen ihres Handelns schnell und deutlich spüren.” Dies gilt auch für Straftaten, die zu Silvester mit Schreckschusswaffen begangen werden. Hier müssen konsequent Strafen erteilt und auch vollzogen werden. Gesetzesverschärfungen werden hier jedoch – wie auch gegen die Messerkriminalität – das Problem nicht lösen.
Womit wir bei den Schusswaffen wären. Laut PKS wurde im Jahr 2024 in 4.685 Fällen mit einer Schusswaffe gedroht (+6,0 %) und in 4.775 Fällen (auch) mit einer Schusswaffe geschossen (+1,9 %). Der Anteil dieser Fälle an allen erfassten Fällen betrug – wie auch im Vorjahr – jeweils weniger als 0,1 Prozent.
Diese Zahlen werden öffentlich vielfach mit dem legalen Waffenbesitz in Verbindung gebracht – obwohl die Statistik keinerlei Angaben darüber macht, ob die eingesetzten Waffen legal oder illegal besessen wurden. Wie aus dem Bundeslagebild 2015 (damals wurde noch differenziert) hervorgeht, handelt es sich hier in über 95% der Fällen um illegale Schusswaffen.
Zu beobachten ist auch ein leichter Rückgang der Straftaten gegen das Waffengesetz um 0,8 %. Die Fallzahl im Berichtsjahr 2024 bewegt sich damit auf dem Durchschnittsniveau der letzten zehn Jahre. Der Anteil nicht-deutscher Tatverdächtiger ist dabei um 8,5% gestiegen. Auch hier geht die Aussagekraft durch die mangelnde Differenzierung der Angaben verloren, denn eine Straftat nach dem Waffengesetz kann sowohl der gesetzeswidrige Einsatz einer Schusswaffe als auch eine Verletzung der Aufbewahrungspflicht sein.
„Wir fordern seit Jahren eine differenzierte statistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen in der PKS, die mindestens zwischen legal und illegal besessenen Waffen unterscheiden muss“, so Frank Satzinger, Vizepräsident des VDB. „Solange diese Unterscheidung unterbleibt, werden durch die Interpretation der Zahlen rechtschaffene Jäger, Sportschützen und Sammler in der öffentlichen Debatte pauschal verdächtigt. Denn ein Großteil der Straftaten wird eben mit illegalen Waffen begangen, sodass Verschärfungen des Waffenrechts keinen Einfluss auf die Zahl der Taten hat, ja diese höchstens durch undurchsichtigere Regeln und eine weitere Belastung der Behörden steigern kann.“
Wir appellieren daher an die neue Bundesregierung, diesen Zustand endlich zu ändern und sich ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgern bewusst zu werden. Ebenso fordern wir die Medien auf, die Datenlage nicht einseitig auszulegen und endlich für Transparenz zu sorgen. Wer Gewalt mit Waffen wirksam bekämpfen will, muss sich vorrangig dem illegalen Waffenbesitz widmen und Verstöße konsequent ahnden – statt lediglich das Waffengesetz zu verschärfen und auf Besserung zu hoffen.