02.03.2026
EU-Kommission legt Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels vor
VDB prüft Auswirkungen auf Büchsenmacher und Fachhandel
Die Europäische Kommission hat am 26.02.2026 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels und weiterer waffenbezogener Straftaten vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist eine europaweite Harmonisierung von Straftatbeständen und Strafrahmen im Bereich des illegalen Waffenhandels und der illegalen Waffenherstellung.
Der Richtlinienentwurf sieht unter anderem Mindestvorgaben für Höchststrafen bei illegaler Herstellung und beim grenzüberschreitenden Waffenhandel vor. Zudem sollen neue Straftatbestände im Zusammenhang mit digitalen Bauplänen („Blueprints“ – 3D-Druck) zur Waffenherstellung eingeführt werden. Darüber hinaus sieht der Vorschlag Regelungen zur Haftung von Unternehmen mit einer Mindestbußgeldhöhe von 10 Mio. Euro vor. Positiv zu bewerten ist eine geplante Verbesserung der Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden sowie der Erfassung von beschlagnahmten Schusswaffen innerhalb der EU.
Nach Darstellung der Kommission richtet sich die Initiative ausdrücklich gegen den illegalen Waffenhandel und die organisierte Kriminalität. Der legale Waffenbesitz und Fachhandel sind zwar nicht Ziel der Maßnahmen, werden jedoch indirekt von schärferen Sanktionen betroffen sein.
Aktuell prüfen wir den Richtlinienvorschlag eingehend und werden dabei insbesondere mögliche Auswirkungen auf das bestehende deutsche Waffenrecht, auf Büchsenmacherbetriebe und den Waffenfachhandel in den Fokus nehmen. Innerhalb der nächsten vier Wochen werden wir eine entsprechende Stellungnahme erarbeiten und in den politischen Beratungsprozess einbringen.
„Eine wirksame Bekämpfung des illegalen Waffenhandels ist im Interesse aller rechtstreuen Marktteilnehmer. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass neue europäische Regelungen nicht zu unverhältnismäßigen Belastungen für den legalen Fachhandel und das Handwerk führen“, erklärt Frank Satzinger, Vizepräsident und Geschäftsführer des Bereiches Public Affairs im VDB.
Weiterführende Informationen und den Link zum Vorschlag für die besagte Richtlinie finden Sie in der Pressemitteilung der EU-Kommission
Der Richtlinienentwurf sieht unter anderem Mindestvorgaben für Höchststrafen bei illegaler Herstellung und beim grenzüberschreitenden Waffenhandel vor. Zudem sollen neue Straftatbestände im Zusammenhang mit digitalen Bauplänen („Blueprints“ – 3D-Druck) zur Waffenherstellung eingeführt werden. Darüber hinaus sieht der Vorschlag Regelungen zur Haftung von Unternehmen mit einer Mindestbußgeldhöhe von 10 Mio. Euro vor. Positiv zu bewerten ist eine geplante Verbesserung der Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden sowie der Erfassung von beschlagnahmten Schusswaffen innerhalb der EU.
Nach Darstellung der Kommission richtet sich die Initiative ausdrücklich gegen den illegalen Waffenhandel und die organisierte Kriminalität. Der legale Waffenbesitz und Fachhandel sind zwar nicht Ziel der Maßnahmen, werden jedoch indirekt von schärferen Sanktionen betroffen sein.
Aktuell prüfen wir den Richtlinienvorschlag eingehend und werden dabei insbesondere mögliche Auswirkungen auf das bestehende deutsche Waffenrecht, auf Büchsenmacherbetriebe und den Waffenfachhandel in den Fokus nehmen. Innerhalb der nächsten vier Wochen werden wir eine entsprechende Stellungnahme erarbeiten und in den politischen Beratungsprozess einbringen.
„Eine wirksame Bekämpfung des illegalen Waffenhandels ist im Interesse aller rechtstreuen Marktteilnehmer. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass neue europäische Regelungen nicht zu unverhältnismäßigen Belastungen für den legalen Fachhandel und das Handwerk führen“, erklärt Frank Satzinger, Vizepräsident und Geschäftsführer des Bereiches Public Affairs im VDB.
Weiterführende Informationen und den Link zum Vorschlag für die besagte Richtlinie finden Sie in der Pressemitteilung der EU-Kommission