01.07.2026
Am 30. Juni stellten Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Sinan Selen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, den Verfassungsschutzbericht 2025 der Öffentlichkeit vor (Foto © BMI / Henning Schacht).
Darin wird der Rechtsextremismus weiterhin als „größte Bedrohung für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung“ benannt. Das rechtsextremistische Personenpotenzial sei auf 59.850 Personen gestiegen, ein Anstieg um mehr als 8.000 gegenüber dem Vorjahr, wobei das Potenzial des rechtsextremen Verdachtsfalls AfD und ihrer Jugendorganisation 2024 auf rund 20.000 und 2025 auf rund 28.000 Personen geschätzt wird. Bei anderen Parteien und Strukturen sind hingegen kaum Änderungen gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen, teils sind die Zahlen sogar rückläufig. Davon gelten 15.600 Personen als gewaltorientiert. Die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straftaten blieb mit 36.951 Delikten auf hohem Niveau (2024: 37.835). Die Zahl der Gewalttaten stieg um 8,9 % auf 1.395 (2024: 1.281).
Auch die Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ bleibt nach Darstellung des Berichts sicherheitsrelevant. Ihr werden bundesweit weiterhin rund 26.000 Personen zugerechnet. Damit liegt der Wert exakt auf dem Niveau des Vorjahres 2024. Etwa 2.600 Personen gelten als gewaltorientiert. Im Vorwort wird ausdrücklich betont, dass die hohe Waffenaffinität der Szene ein „zentrales Risikoelement“ bleibe.
Die Zahl linksextremistisch motivierter Straftaten stieg deutlich um 38,9 % auf 8.133 Delikte (2024: 5.857 Delikte). Auch die Gewalttaten nahmen erheblich um 60,9 % zu und lagen bei 856 Delikte (2024: 532 Delikte). Das linksextremistische Personenpotenzial wird mit 42.200 Personen (2024: 38.000 Personen) angegeben, darunter 11.600 gewaltorientierte Linksextremisten. Der Bericht verweist insbesondere auf Angriffe auf Kritische Infrastruktur, Wirtschaftsunternehmen und Polizeikräfte.
Die Bedrohung durch Islamismus und islamistischen Terrorismus wird weiterhin als hoch bewertet. Das Islamismuspotenzial liegt bei 28.645 Personen (2024: 28.280 Personen), davon gelten 9.110 (2024: 9.540) als gewaltorientiert. Besonders hervorgehoben wird die Gefahr durch junge, online radikalisierte Einzeltäter sowie durch Anschlagsplanungen mit Bezug zu jüdischen oder israelischen Einrichtungen. Hervorzuheben ist, dass für Gruppierungen wie den „Islamischen Staat“ (IS) und dessen Regionalorganisationen sowie für „Al-Qaida“ und deren Regionalorganisationen für die Jahre 2023 bis 2025 keine gesicherten Zahlen angegeben werden. Dadurch ist die Aussagekraft der Gesamtzahl entsprechend eingeschränkt.
Verhinderung von Waffenbesitz bei Rechtsextremisten, Reichsbürgern und Selbstverwaltern
Erneut wird im Bericht darauf hingewiesen, dass Rechtsextremisten ein hohes Interesse an Waffen haben. Genannt werden Hieb-, Stich- und Schreckschusswaffen, aber auch erlaubnispflichtige Schusswaffen. Positiv ist, dass der Bericht ausdrücklich auch illegalen Waffenbesitz in der rechtsextremistischen Szene benennt. Zudem wird auf moderne 3D-Druckverfahren verwiesen, durch die Extremisten neue Möglichkeiten der Bewaffnung erhalten könnten.
Mit Entscheidung vom 28. Juli 2022 hat der Verwaltungsgerichtshof München (Az. 24 ZB 22.451) festgestellt, dass eine Person, die sich die Ideologie der sog. ,Reichsbürgerbewegung‘ zu eigen gemacht hat, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, da sie die waffenrechtlichen Normen nicht als verbindlich ansieht.
Der Bericht stellt zugleich klar, dass extremistisches Verhalten der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit grundsätzlich entgegensteht und zeigt den Ablauf bei der Zuverlässigkeitsprüfung auf, indem explizit die Abfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden sowie deren Nachberichtspflicht dargelegt wird. Das BMI führte am 23. und 24. September 2025 zum vierten Mal die Bund-Länder-Tagung „Forum Entwaffnung“ durch. Nicht eingegangen wird dabei auf die Wirksamkeit der Maßnahmen oder eine Verbesserung bei der Zusammenarbeit der Behörden.
Denn entscheidend ist, dass Waffenbehörden die erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig erhalten. Dann ist eine Entwaffnung von Personen, die als gesichert rechtsextrem oder als Reichsbürger eingestuft sind, bereits nach geltendem Recht möglich. Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts ist hierfür nicht erforderlich.
Waffenaffinität
Im Bericht werden verschiedene Fälle genannt. Bei einem Rechtsextremisten wurden unter anderem eine zu einer scharfen Schusswaffe umgebaute Gaspistole sowie mit einem 3D-Drucker hergestellte Teile einer Maschinenpistole gefunden. Bei einem weiteren Beschuldigten aus der Telegram-Gruppe „Brenton Fanclub“ wurde eine funktionsfähige Langwaffe sichergestellt.
Im Bereich „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ wird besonders deutlich auf das Gefahrenpotenzial hingewiesen. In Rheinland-Pfalz wurden bei einem „Reichsbürger“ mehrere Schusswaffen, Munition, präparierte Böller, Schwarzpulver und weitere Stoffe sichergestellt. In Lohne in Niedersachsen fanden Einsatzkräfte eine illegal errichtete unterirdische Bunkeranlage, zahlreiche Schusswaffen, eine Armbrust und mindestens 35.000 Schuss Munition. Bei vier Waffen, darunter zwei Sturmgewehre, bestand der Verdacht eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Das Problem liegt nicht bei der Mehrheit der rechtstreuen Waffenbesitzer, sondern bei illegalem Waffenbesitz und Personen, denen wegen extremistischer Bestrebungen waffenrechtliche Erlaubnisse versagt oder entzogen werden müssen. Der Fokus muss daher auf konsequentem Vollzug, besserem Informationsaustausch und der Bekämpfung von Extremismus liegen.
Dobrindt: Rechtsextremismus bleibt größte Bedrohung
Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2025
Am 30. Juni stellten Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Sinan Selen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, den Verfassungsschutzbericht 2025 der Öffentlichkeit vor (Foto © BMI / Henning Schacht).Darin wird der Rechtsextremismus weiterhin als „größte Bedrohung für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung“ benannt. Das rechtsextremistische Personenpotenzial sei auf 59.850 Personen gestiegen, ein Anstieg um mehr als 8.000 gegenüber dem Vorjahr, wobei das Potenzial des rechtsextremen Verdachtsfalls AfD und ihrer Jugendorganisation 2024 auf rund 20.000 und 2025 auf rund 28.000 Personen geschätzt wird. Bei anderen Parteien und Strukturen sind hingegen kaum Änderungen gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen, teils sind die Zahlen sogar rückläufig. Davon gelten 15.600 Personen als gewaltorientiert. Die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straftaten blieb mit 36.951 Delikten auf hohem Niveau (2024: 37.835). Die Zahl der Gewalttaten stieg um 8,9 % auf 1.395 (2024: 1.281).
Auch die Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ bleibt nach Darstellung des Berichts sicherheitsrelevant. Ihr werden bundesweit weiterhin rund 26.000 Personen zugerechnet. Damit liegt der Wert exakt auf dem Niveau des Vorjahres 2024. Etwa 2.600 Personen gelten als gewaltorientiert. Im Vorwort wird ausdrücklich betont, dass die hohe Waffenaffinität der Szene ein „zentrales Risikoelement“ bleibe.
Die Zahl linksextremistisch motivierter Straftaten stieg deutlich um 38,9 % auf 8.133 Delikte (2024: 5.857 Delikte). Auch die Gewalttaten nahmen erheblich um 60,9 % zu und lagen bei 856 Delikte (2024: 532 Delikte). Das linksextremistische Personenpotenzial wird mit 42.200 Personen (2024: 38.000 Personen) angegeben, darunter 11.600 gewaltorientierte Linksextremisten. Der Bericht verweist insbesondere auf Angriffe auf Kritische Infrastruktur, Wirtschaftsunternehmen und Polizeikräfte.
Die Bedrohung durch Islamismus und islamistischen Terrorismus wird weiterhin als hoch bewertet. Das Islamismuspotenzial liegt bei 28.645 Personen (2024: 28.280 Personen), davon gelten 9.110 (2024: 9.540) als gewaltorientiert. Besonders hervorgehoben wird die Gefahr durch junge, online radikalisierte Einzeltäter sowie durch Anschlagsplanungen mit Bezug zu jüdischen oder israelischen Einrichtungen. Hervorzuheben ist, dass für Gruppierungen wie den „Islamischen Staat“ (IS) und dessen Regionalorganisationen sowie für „Al-Qaida“ und deren Regionalorganisationen für die Jahre 2023 bis 2025 keine gesicherten Zahlen angegeben werden. Dadurch ist die Aussagekraft der Gesamtzahl entsprechend eingeschränkt.
Verhinderung von Waffenbesitz bei Rechtsextremisten, Reichsbürgern und Selbstverwaltern
Erneut wird im Bericht darauf hingewiesen, dass Rechtsextremisten ein hohes Interesse an Waffen haben. Genannt werden Hieb-, Stich- und Schreckschusswaffen, aber auch erlaubnispflichtige Schusswaffen. Positiv ist, dass der Bericht ausdrücklich auch illegalen Waffenbesitz in der rechtsextremistischen Szene benennt. Zudem wird auf moderne 3D-Druckverfahren verwiesen, durch die Extremisten neue Möglichkeiten der Bewaffnung erhalten könnten.
Mit Entscheidung vom 28. Juli 2022 hat der Verwaltungsgerichtshof München (Az. 24 ZB 22.451) festgestellt, dass eine Person, die sich die Ideologie der sog. ,Reichsbürgerbewegung‘ zu eigen gemacht hat, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, da sie die waffenrechtlichen Normen nicht als verbindlich ansieht.
Der Bericht stellt zugleich klar, dass extremistisches Verhalten der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit grundsätzlich entgegensteht und zeigt den Ablauf bei der Zuverlässigkeitsprüfung auf, indem explizit die Abfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden sowie deren Nachberichtspflicht dargelegt wird. Das BMI führte am 23. und 24. September 2025 zum vierten Mal die Bund-Länder-Tagung „Forum Entwaffnung“ durch. Nicht eingegangen wird dabei auf die Wirksamkeit der Maßnahmen oder eine Verbesserung bei der Zusammenarbeit der Behörden.
Denn entscheidend ist, dass Waffenbehörden die erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig erhalten. Dann ist eine Entwaffnung von Personen, die als gesichert rechtsextrem oder als Reichsbürger eingestuft sind, bereits nach geltendem Recht möglich. Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts ist hierfür nicht erforderlich.
Waffenaffinität
Im Bericht werden verschiedene Fälle genannt. Bei einem Rechtsextremisten wurden unter anderem eine zu einer scharfen Schusswaffe umgebaute Gaspistole sowie mit einem 3D-Drucker hergestellte Teile einer Maschinenpistole gefunden. Bei einem weiteren Beschuldigten aus der Telegram-Gruppe „Brenton Fanclub“ wurde eine funktionsfähige Langwaffe sichergestellt.
Im Bereich „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ wird besonders deutlich auf das Gefahrenpotenzial hingewiesen. In Rheinland-Pfalz wurden bei einem „Reichsbürger“ mehrere Schusswaffen, Munition, präparierte Böller, Schwarzpulver und weitere Stoffe sichergestellt. In Lohne in Niedersachsen fanden Einsatzkräfte eine illegal errichtete unterirdische Bunkeranlage, zahlreiche Schusswaffen, eine Armbrust und mindestens 35.000 Schuss Munition. Bei vier Waffen, darunter zwei Sturmgewehre, bestand der Verdacht eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Das Problem liegt nicht bei der Mehrheit der rechtstreuen Waffenbesitzer, sondern bei illegalem Waffenbesitz und Personen, denen wegen extremistischer Bestrebungen waffenrechtliche Erlaubnisse versagt oder entzogen werden müssen. Der Fokus muss daher auf konsequentem Vollzug, besserem Informationsaustausch und der Bekämpfung von Extremismus liegen.
- Der vollständige Verfassungsschutzbericht ist HIER abrufbar.