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24.10.2025

XWaffe 2.8 bringt neue Prüfmöglichkeiten für Erlaubnisse

Am 25. Oktober 2025 wurde die XWaffe Version 2.8 im Nationalen Waffenregister (NWR) in Betrieb genommen 

Erweiterung bei der Überlassungsabsicht 
Für Hersteller und Händler bringt dieses Release eine Erweiterung bei der Prüfung der Überlassungsabsicht mit, die eine Prüfung auf Voreinträge und die Zugehörigkeit von IDs zu Personen ermöglicht.

Bei der Prüfung der Überlassungsabsicht können Sie nun bei natürlichen Personen optional den Nachnamen und/oder das Geburtsdatum angeben, um einen automatischen Abgleich mit den im Register gespeicherten Personendaten vorzunehmen. Dadurch lässt sich die Zugehörigkeit der P-ID und E-ID zu einer Person erstmals über das Register überprüfen. Wichtig ist jedoch, dass Sie bei der Angabe des Nachnamens auf die exakte Schreibweise achten, die dem Ausweisdokument (inklusive diakritischer Zeichen) entsprechen muss. Bei Abweichungen erhalten Sie automatisch ein negatives Ergebnis. Erhalten Sie den Fehlercode 64 („Mit den angegebenen Werten konnte keine vorliegende Erwerbsberechtigung im automatisierten Abgleich ermittelt werden“), bedeutet dies nicht automatisch, dass der Erwerb unzulässig ist. Es weist lediglich auf eine negative oder nicht eindeutige Systembestätigung hin und erfordert eine besonders sorgfältige, manuelle Prüfung der Unterlagen und des Bedürfnisses.

Weiter können Sie Waffendaten (WaffentypAnlage1, Waffentyp-Feingliederung und Munitionsbezeichnung/Kaliber) angeben, wodurch sich sowohl das Vorhandensein eines Voreintrages für eine grüne WBK als auch das Vorliegen einer Erwerbsberechtigung in Form einer gelben WBK überprüfen lässt. Bei der gelben WBK lassen sich jedoch keine Einschränkungen in Form eines Erwerbsstreckungsgebotes oder einer Mengenbegrenzung prüfen. 

Diese neuen Prüfungen bieten besonders beim Internethandel zusätzliche Sicherheit durch automatische Kontrollen. Trotzdem bleibt Ihre rechtliche Verantwortung bei der Überlassung unberührt: Auch bei einer positiven Systemrückmeldung müssen Sie die Gültigkeit des Ausweises sowie die waffenrechtliche Erlaubnis bzw. das Vorhandensein eines Jagdscheins prüfen, auch müssen die Waffe zum Bedürfnis des Erwerbers passen (Stichwort: sportliche Eignung, jagdlich zugelassene Waffe). Nutzen Sie die erweiterten Prüfungsmöglichkeiten daher als zusätzliches Sicherheitsnetz, nicht als Ersatz für Ihre Sorgfaltspflichten!

Verbesserung bei Fehlermeldungen durch ID-Übermittlung
Eine weitere Erleichterung stellt auch die Verbesserung bei Fehlermeldungen: Bei auftretenden Fehlern werden künftig die betroffenen NWR-IDs mitgeliefert, sodass die Zuordnung von Fehlercodes eindeutig möglich ist. Dadurch werden zukünftig Situationen vermieden, bei denen die Zuordnung eines Fehlercodes zu einer NWR-ID nicht zweifelsfrei erfolgen konnte (z.B. welches Waffenteil betroffen ist).

Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an den NWR-Benutzerservice unter nwr@bva.bund.de.