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12.12.2025

IMK-Beschlüsse zum Waffenrecht: Licht und Dunkel aus Bremen

VDB begrüßt sicherheitspolitische Ziele, fordert aber Augenmaß bei der Umsetzung

Die Innenministerkonferenz (IMK) hat in ihrer Herbst-Sitzung Anfang Dezember auch zwei Beschlüsse zum Waffenrecht gefasst. Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (VDB) begrüßt die sicherheitspolitische Zielrichtung der Maßnahmen, fordert jedoch in der Umsetzung Augenmaß und eine konsequente Trennung zwischen legalem und illegalem Waffenbesitz.

(Das Foto zeigt die Innenminister und Innensenatoren im Bremer Rathaus © Innenressort)
 
TOP 23: Extremisten entwaffnen – Sicherheit ja, Automatismus nein
Die IMK sieht Handlungsbedarf beim Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse von Personen, die extremistischen Organisationen angehören. Sie stellt fest, dass die derzeitige Gesetzeslage zwar die Möglichkeit bietet, Extremisten und insbesondere Mitgliedern verfassungsfeindlicher Organisationen die waffenrechtliche Erlaubnis zu versagen oder zu entziehen, jedoch gelinge dies in der Praxis vielfach nicht, da die Rechtsprechung teilweise zu hohe Anforderungen bezüglich der individuellen Begründung der Annahme von Bestrebungen stellt, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind.

Daher soll geprüft werden, ob die Schwelle für die Annahme einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit dahingehend herabgesetzt werden kann, dass für Mitglieder einer als gesichert extremistisch eingestuften Vereinigung zwingend auch die absolute Unzuverlässigkeit angenommen wird. Geprüft werden soll dies im Rahmen der Evaluierung des Waffengesetzes. 

Als VDB unterstützen wir das Ziel, Extremisten den Zugang zu legalen Waffen zu verwehren, denn öffentliche Sicherheit und Vertrauen in die staatliche Kontrolle des Waffenrechts sind auch im Interesse der Waffenbranche. Allerdings warnen wir davor, das Prinzip der individuellen Schuld und der Einzelfallprüfung zugunsten pauschaler Regelungen aufzugeben. Ein solcher gesetzlicher Automatismus zur Unzuverlässigkeit würde einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte darstellen und dem Rechtsstaatsprinzip widersprechen. Dies zeigen auch die hohen Anforderungen, die Gerichte an  den Entzug der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit stellen. 

Wir befürworten daher die konsequente Entwaffnung von Extremisten auf Grundlage einer differenzierten, individuellen Prüfung, ob jemand persönlich Bestrebungen verfolgt, die darauf abzielen, die freiheitlich demokratische Grundordnung abzuschaffen oder zu beeinträchtigen. Schon heute erlaubt das Waffenrecht, waffenrechtliche Erlaubnisse bei tatsächlichen extremistischen Aktivitäten zu entziehen – mit einer Rückwirkungsfrist von bis zu zehn Jahren. Eine Reform sollte bestehende Verfahren verbessern, nicht die verfassungsrechtliche Balance zwischen Sicherheit und Freiheit gefährden. Der VDB befürchtet, dass eine pauschale Unzuverlässigkeitsvermutung das Risiko der politischen Instrumentalisierung in sich birgt. Die Bewertung solcher Vereinigungen liegt im Verantwortungsbereich der Sicherheitsbehörden, die bekanntermaßen selbst Teil des politischen Systems sind. Rechtsstaatliche Verfahren dürfen nicht dazu genutzt werden, oppositionelle oder unliebsame politische Strömungen mittelbar zu sanktionieren.

TOP 77: Kampf gegen illegale Schusswaffen – differenzieren statt kriminalisieren
Die IMK betont, dass illegale Schusswaffen weiterhin in erheblichem Umfang im Umlauf seien und kriminelle Auseinandersetzungen vermehrt unter Anwendung von Schusswaffen austragen werden.
Es soll daher geprüft werden, ob der Erwerb, der Besitz, das Führen, der Handel und die Herstellung von Schusswaffen ohne die dazu erforderliche Erlaubnis zu einem Verbrechenstatbestand qualifiziert werden kann. Auch dies soll im Rahmen der laufenden Evaluierung berücksichtigt werden. 

Der VDB begrüßt das entschlossene Vorgehen gegen den illegalen Waffenhandel. Illegal beschaffte oder hergestellte Waffen gefährden die öffentliche Sicherheit und beschädigen das Vertrauen in rechtstreue Legalwaffenbesitzer.

Gleichzeitig warnen wir vor symbolpolitischen Verschärfungen, die den legalen Waffenbesitz mittelbar treffen. Denn ohne entsprechende Ermittlungsverfahren und vor allem Ermittlungserfolge im illegalen Bereich wirkt sich eine solche Verschärfung lediglich auf die legalen Waffenbesitzer aus. Eine differenzierte Kommunikation, insbesondere in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), ist notwendig, um aufzuzeigen, dass die Gefahr von illegalen Waffen ausgeht. 

Wir unterstützen daher die Zielrichtung und begrüßen insbesondere die Forderung, die Verbreitung illegaler Schusswaffen sowie den illegalen Besitz an der Quelle zu bekämpfen, fordern aber gleichzeitig eine klare gesetzliche und kommunikative Trennlinien zwischen legalem und illegalem Waffenbesitz. Nur so lässt sich eine faktenbasierte und sachgerechte Sicherheitsdebatte führen, die den Rechtsstaat stärkt und das Vertrauen der Bürger in dessen Wirksamkeit wahrt.

TOP 66: Digitalisierung des Waffenrechts – Chance für Verwaltung und Fachhandel
Die IMK bekennt sich zur Einführung einer einheitlichen digitalen Lösung für waffenrechtliche Erlaubnisse im Sinne des Einer-für-Alle-Prinzips (EfA). Damit soll der Online-Antrag für waffenrechtliche Erlaubnisse bundesweit standardisiert und im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) umgesetzt werden.

Anlässlich der IMK wurde der aktuelle Umsetzungsstand präsentiert. Es zeigt sich, dass alle Bundesländer bis auf Nordrhein-Westfalen, Hessen und Berlin ein vom Land Bayern bereitgestelltes einheitliches Verfahren für den EfA-Dienst „Waffenrechtliche Erlaubnisse (eWaffe)“ nutzen werden.  Aktuell sind bereits 54% der Behörden an das System angebunden und im Juli 2025 konnten bereits 18.900 Anträge online gestellt werden. 

Wir begrüßen diese Digitalisierung ausdrücklich. Einheitliche, digitale Verfahren können die Verwaltungsmodernisierung beschleunigen, Prozesse vereinfachen und die Bearbeitungszeiten für Bürger und Fachhändler deutlich reduzieren. Umso bedauerlicher ist es, dass nicht alle Bundesländer mit einem einheitlichen System arbeiten werden.