zurück zur Übersicht

12.12.2025

Ergebnisse des Jährlichen Austausches zum Nationalen Waffenregister (NWR)

Neuerungen, Pläne und eine verschobene Evaluierung

Beim jährlichen Austausch zum Nationalen Waffenregister (NWR) trafen sich am Mittwoch, 10. Dezember 2025, Vertreter des Bundesministeriums des Innern, der Fachlichen Leitstelle NWR, des Datenverarbeitungszentrums Mecklenburg-Vorpommern (DVZ), des Bundesverwaltungsamts (BVA) sowie Hersteller, Händler und deren Softwareanbieter.

Der VDB und seine Kooperationspartner nahmen mit vier Personen sowohl in Präsenz, als auch über Videokonferenz teil. Der Austausch machte wieder einmal deutlich, dass alle Beteiligten das gemeinsame Ziel verfolgen, das NWR weiter zu verbessern, Fehlerquellen zu reduzieren und die Praxis für Behörden und Handel zu vereinfachen.

Evaluierung nicht vor Januar
Mehr als 500 Seiten mit Hinweisen, Problembeschreibungen und Verbesserungsvorschlägen hat das BMI in der ersten Runde der Evaluierung erhalten. Die Auswertung dieser Unterlagen dauert weiter an, sodass die Übermittlung des Evaluierungsfragebogens nicht mehr wie geplant in diesem Jahr, sondern erst zu Beginn des kommenden Jahres erfolgen wird. 
Ein Grund dafür ist auch das jüngst übermittelte Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, an dem das BMI aktuell arbeitet. Hier wurden unter anderem Dinge zur Kennzeichnung sowie Ausnahmen zu Anzeigepflichten im gewerblichen Bereich (§ 37e) kritisiert. 

Verbesserung bei Kettenüberlassungen in Sicht
Bereits ab Anfang 2026 wird es eine Verbesserung bei Kettenüberlassungen geben, die den Arbeitsalltag für Hersteller und Händler vereinfachen wird. Ermöglicht wird es, dass eine Überlassung auch dann noch erfolgen kann, wenn bereits ein Erwerb und beispielsweise ein Verbau stattgefunden haben. Dies wurde bisher aufgrund eines falschen Status abgelehnt. Dies führte nicht nur bei Herstellern und Händlern zu Fehlern, sondern führte in Waffenbehörden auch häufig dazu, dass ein Austragen aus der WBK nicht mehr möglich war, und Hersteller und Händler Meldungen rückabwickeln mussten.  
Voraussetzung ist, dass das Datum der Überlassung auf ein Datum vor der Folgemeldung gesetzt wird. 

Erlaubnistypen für Rücküberlassung ausgeschlossen
Bei Rücküberlassungen ohne Anzeigepflicht wird ab Mai 2026 klargestellt, dass eine Zuordnung nur noch auf solche Erlaubnisse möglich ist, die zum Erwerb berechtigen. Erfolgt die Rücküberlassung auf eine E-ID, die beispielsweise zu einem Europäischen Feuerwaffenpass, einer Verbringungserlaubnis oder einem Munitionserwerbsschein gehört, so wird die Meldung zukünftig abgelehnt. 

Löschung verbessert
Lange hat der VDB kritisiert, dass es Waffenbehörden möglich war, Waffen vollständig aus dem Bestand eines Händlers zu löschen. Dies wird ab Mai 2026 endlich verbessert, indem eine Art Papierkorb-Funktion eingeführt wird. Statt der bisher erfolgenden sofortigen und endgültigen Löschungen soll künftig ein Löschmarker gesetzt werden, sodass das Bundesverwaltungsamt (BVA) falsch gelöschte Datensätze wiederherstellen kann. Diese Neuerung gilt zwar nicht rückwirkend und orientiert sich an den Löschfristen für Protokolldaten von 15 Monaten, stellt aber in unseren Augen gegenüber der aktuellen Situation eine deutliche Verbesserung dar. 

Verbesserte Übermittlung von Störungen und Wartungen
Bereits in diesem Jahr wurde auch eine automatische Störungserkennung als paralleles System eingerichtet. Dieses System prüft fortlaufend, ob Meldungen normal verarbeitet werden. Kommt es zu einer Störung, wird nach 10 Minuten automatisch eine Störungsmeldung abgegeben, die über eine Schnittstelle von Softwareanbietern abgerufen werden kann. So kann nun eine schnellere Information für alle Nutzer bereitgestellt werden. Kommt es also zu einer Verzögerung bei der Verarbeitung Ihrer Meldung, warten Sie bitte mindestens 10 Minuten ab und prüfen Sie, ob es eine Störungsmeldung gibt, bevor Sie den SPOC oder Ihren Softwareanbieter kontaktieren. 

Information für Hersteller und Händler verbessern
Wie in jedem Jahr ging es darum, die Informationen aus dem Register für Hersteller und Händler zu verbessern. Thematisiert wurden dabei präzisere Fehlercodes, in denen beispielsweise ein abweichender Status direkt angegeben wird. Auch eine Mitteilung bei behördlichen Änderungen an Datensätzen im Besitz eines Herstellers oder Händlers wurde abermals diskutiert, scheitert aber aktuell an den technischen und gesetzlichen Grenzen des Systems. 
In diesem Zusammenhang ging es zudem um die halbjährliche Registerauskunft, die für Hersteller und Händler zum Abgleich viel zu wenig Informationen liefert. 
Hier gilt es, im Rahmen der Evaluierung entsprechende Möglichkeiten zur Weiterentwicklung, beispielsweise die Einführung der eWBK, zu prüfen. 

Herstellerkatalog leichter aktualisiert
Beim Eintrag neuer Hersteller in den Herstellerkatalog wird es eine deutliche Verbesserung geben: Neue Hersteller müssen sich an den NWR-SPOC unter nwr@bva.bund.de wenden, um sich als Hersteller listen zu lassen – bestenfalls vor der Herstellung der ersten Waffe oder des ersten Waffenteils. Aktuell dauert es teilweise mehrere Monate, bis ein neuer Hersteller im Rahmen eines NWR-Updates in den Herstellerkatalog aufgenommen wird. Zukünftig soll nach interner Freigabe bereits ein Herstellercode vergeben werden, der zunächst als “Platzhalterwert” im Freitextfeld bei „nicht im Katalog gefundener Hersteller“ (#9996) genutzt werden soll. Erfasst werden soll dies wie folgt: Musterhersteller (#1234), wobei „Musterhersteller“ der zukünftig im Katalog geführte Herstellername ist und #1234 die bereits vorab vergebene Katalognummer. 
Der große Vorteil ist, dass alle so erfassten Herstellerdaten jeweils im Rahmen des nächsten NWR-Updates automatisch in den dann im Katalog aufgenommenen Hersteller umgeschlüsselt werden, sodass im Register automatisch der Wert #9996 durch den Herstellercode ersetzt wird. Eine Datenbereinigung ist damit deutlich schneller möglich. 

Verbotene Werte in der Modellbezeichnung werden erweitert, kyrillisch und griechisch erlaubt
Da es im Falle der Erstregistrierung von Waffen durch Herstellung oder Import noch immer dazu kommt, das im Modellnamen zu viele falsche Werte erfasst werden, einigten sich die Anwesenden darauf, dass zukünftig auch Kaliberangaben sowie Herstellerangaben in der Modellbezeichnung verbotene werden sollen, wenn diese mit den Angaben im Feld “Hersteller” und “Kaliber” bei der Waffe übereinstimmen. 
Das Problem langer Modellbezeichnungen tritt insbesondere dann auf, wenn diese in die WBK eingedruckt werden müssen. Da die Modellbezeichnung bei Folgemeldungen nicht zu den Daten gehört, die bei einer Erwerbsmeldung abgeglichen werden und somit bei Änderungen über den Fehlercode 26 korrigiert werden können, bleiben diese nach der Erstregistrierung ohne eine Korrektur durch eine Waffenbehörde dauerhaft im Register enthalten. Daher trifft die Neuregelung auch nur die Erstregistrierungen. 
Wir weisen Hersteller und Importeure an dieser Stelle erneut darauf hin, in der Modellbezeichnung wirklich nur den Modellnamen zu erfassen. Angaben wie Artikel- oder Lagernummern, Beschreibungen oder Angaben, die ohnehin zur Waffe erfasst werden, sind hier nicht nötig und sorgen für eine schlechte Datenqualität im Register.  
Möglich werden mit dem kommenden Update dafür kyrillische und griechische Bezeichnungen in der Modellbezeichnung und der Seriennummer.

Cybersicherheitsvorfälle in Waffenbehörden
Ein weiterer Schwerpunkt waren Cybersicherheitsvorfälle gegenüber dem NWR und den angeschlossenen Stellen. 
Hier berichtete das BVA über das Risikomanagement, wenn es aufseiten einer Waffenbehörde zu einem Sicherheitsvorfall kommt. In solchen Fällen werden die Waffenbehörden vom NWR getrennt und hierüber in der Regel postalisch vom BVA über die Sperrung und den Ablauf der Entsperrung informiert. In solchen Fällen sind weder ein Datenabruf noch eine Meldung möglich. Da die Wiederherstellung häufig ein komplizierter Prozess ist, kann dies mehrere Monate andauern. Eine Freischaltung durch das BVA erfolgt, sobald die Waffenbehörde gemeldet hat, dass die Datensicherheit in der Behörde wiederhergestellt ist. 
Als Übergangslösung kann ein Austausch mit Nachbarbehörden erfolgen, um Anträge weiterhin bearbeiten zu können. Dies erfolge auch im Bereich von Melde- oder KFZ-Zulassungen häufig. 
Diese Vorfälle treten häufiger auf und zeigen die Notwendigkeit einer besseren IT-Resilienz in der kommunalen Verwaltung.