08.03.2021
			
 
Informieren Sie sich bitte jeweils bei Ihrem Landkreis / Ihrer Kreisverwaltung,
	
		
			  
Öffnungsmöglichkeiten im Fachhandel ab 08. März
Öffnung je nach Inzidenz möglich
Bund und Länder haben sich auf fünf Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie geeinigt. Danach können die Länder die Lockerungen der geltenden Corona-Maßnahmen in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehen umsetzen.
Die gesamten Bund-Länder-Beschlüsse sowie die Öffnungsperspektiven können Sie unter den jeweils verlinkten Seiten einsehen. 
Für die Öffnung des Facheinzelhandels gilt laut des 5-Stufen-Plans des Bund-Länder-Beschlusses die 7-Tage-Inzidenz/100.000 Einwohner als Schwellenwert.
- Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
	
- Öffnung des Einzelhandels. Dabei ist die Zahl der Kunden im Geschäft begrenzt.
 - kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen von maximal zehn Personen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
 
 - Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
	
- Einzelhandel kann mit Terminshopping-Angeboten öffnen („click and meet“)
 - Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren – im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
 
 
Informieren Sie sich bitte jeweils bei Ihrem Landkreis / Ihrer Kreisverwaltung,
welche Inszidenz und damit welche Regel für Sie gilt.
Einen Überblick über die Homepages der Bundesländer haben wir Ihnen hier zusammengestellt. 
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