31.10.2025
			
Die Diskussionen um die geplante Beschränkung von Blei in Munition auf EU-Ebene gehen weiter. Am 22. und 23. Oktober 2025 befasste sich der REACH-Ausschuss, bestehend aus Vertretern der Mitgliedsstaaten unter Vorsitz der Europäischen Kommission, mit dem jüngsten Entwurf der Kommission. Dass der vorab eingereichte Entwurf auf die berechtigte Kritik aus Schießsport-, Jagd- und Handelskreisen kaum eingegangen ist, lässt nichts Gutes ahnen.
So sieht der Entwurf nach wie vor Übergangsfristen von lediglich drei Jahren für Schrotmunition und 18 Monaten für Zentralfeuerpatronen vor – beides Zeiträume, die aus Sicht des VDB weder technisch noch wirtschaftlich realistisch sind. Auch eine eine dauerhafte Ausnahme für Randfeuerpatronen ist weiterhin nicht vorgesehen. In einzelnen Punkten hat die Kommission zwar kleinere Anpassungen vorgenommen – die allerdings eher neue Unsicherheiten schaffen. Wie die European Federation for Hunting and Conservation (FACE) am 24.10.2025 berichtete, entfällt beispielsweise die ursprünglich vorgesehene Verpflichtung, dass auf Schießständen zum Wurfscheibenschießen auch Schrotmunition verkauft werden müsste. Diese Änderung ist wahrscheinlich auf den Unsicherheitsfaktor zurückzuführen, dass überhaupt nicht klar ist, wie viele dieser Schießstätten überhaupt über die notwendigen Voraussetzungen zum Munitionsverkauf verfügen. Zugleich ist fraglich, wie viele Schießstände die geforderten Risikomanagementmaßnahmen überhaupt umsetzen können. Laut einer VDB-eigenen Umfrage unter Schießstättenbetreibern, die angaben, nicht über entsprechende Kugelfänge bzw. Maßnahmen zu verfügen und diese auch finanziell nicht umsetzen zu können, könnten bis zu 3.500 deutsche Schießstätten betroffen sein.
Die Position des VDB bleibt deshalb unverändert: Eine Beschränkung von Blei in Munition darf nur unter realistischen Bedingungen erfolgen. Handel, Schießsportvereine und Jäger benötigen eine praxisfähige, vollziehbare und europaweit einheitliche Regelung. Die vorgesehen knappen Übergangsfristen und die fehlenden Voraussetzungen für gleichwertige, bleifreie Alternativen sind davon weit entfernt. Halbherzige oder überhastete Maßnahmen gefährden nicht nur Arbeitsplätze und Wertschöpfungsketten, sondern auch die legale Ausübung von Jagd und Schießsport.
Der VDB wird den weiteren Verlauf des Verfahrens weiterhin aufmerksam begleiten und sich auf europäischer Ebene für mehr praxistaugliche Regelungen einsetzen.
			  
Bleiverbot in Munition: Entwurf weiterhin kaum verändert
VDB fordert mehr Praxisorientierung
Die Diskussionen um die geplante Beschränkung von Blei in Munition auf EU-Ebene gehen weiter. Am 22. und 23. Oktober 2025 befasste sich der REACH-Ausschuss, bestehend aus Vertretern der Mitgliedsstaaten unter Vorsitz der Europäischen Kommission, mit dem jüngsten Entwurf der Kommission. Dass der vorab eingereichte Entwurf auf die berechtigte Kritik aus Schießsport-, Jagd- und Handelskreisen kaum eingegangen ist, lässt nichts Gutes ahnen.So sieht der Entwurf nach wie vor Übergangsfristen von lediglich drei Jahren für Schrotmunition und 18 Monaten für Zentralfeuerpatronen vor – beides Zeiträume, die aus Sicht des VDB weder technisch noch wirtschaftlich realistisch sind. Auch eine eine dauerhafte Ausnahme für Randfeuerpatronen ist weiterhin nicht vorgesehen. In einzelnen Punkten hat die Kommission zwar kleinere Anpassungen vorgenommen – die allerdings eher neue Unsicherheiten schaffen. Wie die European Federation for Hunting and Conservation (FACE) am 24.10.2025 berichtete, entfällt beispielsweise die ursprünglich vorgesehene Verpflichtung, dass auf Schießständen zum Wurfscheibenschießen auch Schrotmunition verkauft werden müsste. Diese Änderung ist wahrscheinlich auf den Unsicherheitsfaktor zurückzuführen, dass überhaupt nicht klar ist, wie viele dieser Schießstätten überhaupt über die notwendigen Voraussetzungen zum Munitionsverkauf verfügen. Zugleich ist fraglich, wie viele Schießstände die geforderten Risikomanagementmaßnahmen überhaupt umsetzen können. Laut einer VDB-eigenen Umfrage unter Schießstättenbetreibern, die angaben, nicht über entsprechende Kugelfänge bzw. Maßnahmen zu verfügen und diese auch finanziell nicht umsetzen zu können, könnten bis zu 3.500 deutsche Schießstätten betroffen sein.
Die Position des VDB bleibt deshalb unverändert: Eine Beschränkung von Blei in Munition darf nur unter realistischen Bedingungen erfolgen. Handel, Schießsportvereine und Jäger benötigen eine praxisfähige, vollziehbare und europaweit einheitliche Regelung. Die vorgesehen knappen Übergangsfristen und die fehlenden Voraussetzungen für gleichwertige, bleifreie Alternativen sind davon weit entfernt. Halbherzige oder überhastete Maßnahmen gefährden nicht nur Arbeitsplätze und Wertschöpfungsketten, sondern auch die legale Ausübung von Jagd und Schießsport.
Der VDB wird den weiteren Verlauf des Verfahrens weiterhin aufmerksam begleiten und sich auf europäischer Ebene für mehr praxistaugliche Regelungen einsetzen.