zurück zur Übersicht

16.05.2025

Nachtzieltechnik für Jäger ist Thema im Bundesrat

Das Bundesland Hessen will Jägern die Nutzung von Nachtzielgeräten ermöglichen

Am Donnerstag, 8. Mai 2025, hat das Land Hessen einen Bundesratsantrag eingebracht (Drucksache 203/25), der eine Änderung des Waffengesetzes vorsieht, um die Nutzung von Nachtzieltechnik, einschließlich Nachtzielgeräten und montierten Lichtquellen wie Taschenlampen oder Zielpunktprojektoren für Jäger zu ermöglichen.

Wir begrüßen diesen Antrag ausdrücklich und haben dies in einem Schreiben gegenüber der hessischen Landesregierung zum Ausdruck gebracht. Bereits während der Novellierung des 3. WaffRÄndG im Jahr 2019 hat sich der VDB für eine Freigabe von Nachtzieltechnik eingesetzt – damals noch als einer von wenigen Verbänden. Ebenso haben wir uns in der Stellungnahme zur Evaluierung des 3. WaffRÄndG zu einer Freistellung geäußert und dies in unserer Kampagne Next:Guneration - Operation Reset gefordert. 

Aktuell erlaubt das Waffengesetz (§ 40 Abs. 3 WaffG) Jägern mit gültigem Jagdschein die Verwendung von Nachtsichtvorsätzen und -aufsätzen ohne Zielbeleuchtung (IR-Aufheller). Nachtzielgeräte, die beide Geräte in sich vereinen und damit fest auf der Waffe montiert werden können, um eine präzise Schussabgabe bei Dunkelheit zu ermöglichen, sind hingegen nicht erlaubt. Ebenso dürfen Taschenlampen nicht an einer Waffe montiert oder Zielpunktprojektoren genutzt werden. 
Diese Unterscheidung kritisiert nun auch die hessische Landesregierung als inkonsistent und schwer nachvollziehbar, da durch Nachtzielgeräte die Schwachstelle in der Justierung, die Vorsatz- oder Aufsatzgeräte durch die zusätzliche Verbindungsstelle haben, ausgeschlossen werden kann. Dies fördert die Treffgenauigkeit und damit den waidgerechten Schuss und kann insbesondere einen Beitrag zur Reduktion von Schwarzwildbeständen und der Vermeidung einer Ausbreitung der ASP leisten.

Dieser Gesetzesantrag soll nun im Wege der schriftlichen Umfrage gemäß Geschäftsordnung des Bundesrates (§ 43 GO BR) eingeholt und an die Ausschüsse verwiesen werden. Ob und wann dies in den Bundestag eingebracht wird, ist aktuell nicht abzusehen. Wir halten diesen Antrag hinsichtlich der im Koalitionsvertrag vereinbarten Weiterentwicklung des Waffenrechts jedoch für einen positiven Beitrag, um eine Freistellung von Nachtzieltechnik im Rahmen einer möglichen Novelle zu forcieren.
 

UPDATE:

Gesetzentwurf wird am 13.06.2025 wieder im Bundesrat behandelt

In der Bundesratssitzung vom 23.05.2025 begründete Ingmar Jung (CDU), der hessische Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, in einer Rede den Antrag seines Bundeslandes hauptsächlich mit der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Die Rede kann im Plenarprotokoll (Seite 135) nachgelesen werden. Der Antrag wurde vom Bundesrat in die Ausschüsse verwiesen, die am 28.05.2025 tagten. Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sprachen sich dafür aus, den Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen. Allerings nicht unverändert: Sie empfehlen, auf die Ausnahme für Markiervorrichtungen wie Laser- und Zielpunktprojektoren zu verzichten. Die Legalisierung dieser Geräte sei für die Jagd nicht erforderlich.  Wörtlich heißt es in der Drucksache 203/1/25: „Soweit der Gesetzesantrag des Landes Hessen darauf abzielt, den Inhabern eines gültigen Jagdscheines künftig auch den Einsatz von Vorrichtungen, die das Ziel markieren (Laser oder Zielpunktprojektoren), waffenrechtlich zu erlauben, wird dieser jagdfachlich nicht als erforderlich angesehen.“
In der nächsten Bundesratssitzung, die am Freitag, 13.06.2025, ab 9.30 Uhr, stattfindet, steht der nun veränderte Gesetzentwurf wieder auf der Tagesordnung.

Wir halten diese Einschätzung nicht für korrekt und sehen daher die Streichung nicht als zielführend an. Laser und Zielpunktprojektoren können insbesondere bei der Nachsuche und bei schlechten Lichtverhältnissen einen Beitrag zur sicheren Schussabgabe leisten. Eine Freigabe für die Jagd stellt zudem kein Risiko für die innere Sicherheit dar. Ein Verbot ist aus Sicht der technischen Entwicklung und praktischen Anwendung nicht mehr zeitgemäß. Wir fordern daher, Laser und Zielpunktprojektoren entsprechend des hessischen Vorschlags aufzunehmen.
 

UPDATE vom 13.06.2025:

Gesetzentwurf wird in den Bundestag eingebracht 

Der vom Innenausschuss des Bundesrates veränderte Gesetzentwurf wurde am 13.06.2025 in den Bundestag eingebracht. Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortbeiträge im Plenum. Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf (Hier das Dokument: Drucksache 203/25 (Beschluss)) befassen muss, gibt es nicht.