Welches Datum ist beim Versand von Waffen ausschlaggebend?
Waffenrechtlich relevant können sowohl das Versand- als auch Zustelldatum sein
Im Onlinehandel mit erlaubnispflichtigen Waffen, sei es privat oder gewerblich, stellt sich in der Praxis die Frage danach, welche Daten nun waffenrechtlich relevant sind: Der Tag des Versands oder der Zustellung? Die korrekte Datierung hängt davon ab, ob Sie Überlasser oder Empfänger der Waffe sind.
Als Überlasser ist das Datum der Überlassung für Sie entscheidend. Bei einem Versandgeschäft ist das grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem Sie die Waffe an den Versanddienstleister oder Kurierdienst übergeben haben. Gewerbliche Überlasser müssen eine solche Überlassung unverzüglich (elektronisch) melden. Überlassen Sie eine erlaubnispflichtige Waffe als Privatperson, müssen Sie diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Überlassungsdatum bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
Als Erwerber ist das Datum des Erwerbs maßgeblich. Das ist der Zeitpunkt, an dem der Erwerber die tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangt. Bei einem Versandgeschäft erfolgt dies grundsätzlich bei der Zustellung der Sendung an den Empfänger. Auch hier sind wieder Melde- bzw. Anzeigefristen zu beachten: Gewerbliche Erwerber müssen den Erwerb unverzülich (elektronisch melden). Als Privater Erwerber müssen sie den Erwerb innerhalb von zwei Wochen nach dem Erwerbsdatum bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
Die Fachliche Leitstelle des Nationalen Waffenregisters (NWR) empfiehlt für die Praxis: Dokumentieren Sie als Überlasser das Versanddatum als Überlassungsdatum und respektive als Erwerber das Zustellungsdatum als Erwerbsdatum. Das gewährleistet eine korrekte Abbildung des tatsächlichen Besitzübergangs im Nationalen Waffenregister und erlaubt gleichzeitig, nachzuvollziehen, wann und wie lange der Versanddienstleister im Besitz der Waffe war.