30.06.2025
Waffengesetzänderung und Mindestlohnerhöhung sind beschlossen
Gesammelte Informationen zu Gesetzesvorhaben von Regierung und Opposition
Waffengesetzänderung beschlossen
Aufgesattelt auf eine Änderung des Bundeskriminalamtsgesetzes, ist am Donnerstag, den 26.06.2025 die Änderung des Waffengesetzes hinsichtlich der Druckluftwaffen vom Bundestag verabschiedet worden. Eine Änderung gab es hinsichtlich der Übersicht der neu eingeführten Regelung dahingehend, dass eine Aufzählung eingeführt wurde, die zumindest eine bessere Übersicht gewährt, wann die Erlaubnispflicht greift. Zudem wurde die Länge der Geschosse von ursprünglich 40 mm auf 30 mm reduziert. Bedauerlich ist die Tatsache, dass die Möglichkeit, Veränderungen am Waffengesetz durchzuführen, nicht auch genutzt wurde, um weitere kleine Änderungen durchzuführen.
Das Gesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Grüne fordern konsequente Entwaffnung von Rechtsextremisten
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat am 24.06.2024 einen Antrag eingereicht, der sich für eine entschlossene Entwaffnung von Rechtsextremisten – beispielhaft genannt werden „Mitglieder der AfD” – und die Unterbindung rechtsextremer Netzwerke im Staatsdienst einsetzt. Im Antrag (Drucksache 21/584) wird die Notwendigkeit betont, bestehende waffenrechtliche Bestimmungen konsequent anzuwenden, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
„Wer unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt, darf keinen Zugang zu Waffen haben“, heißt es im Antrag.
Die Grünen verweisen darauf, dass nach § 5 Absatz 2 Nr. 3 des Waffengesetzes Personen als unzuverlässig gelten, wenn sie Mitglied in verfassungsfeindlichen Organisationen sind oder diese unterstützen. Diese Regelung ermögliche es den Behörden, waffenrechtliche Erlaubnisse zu verweigern oder zu widerrufen.
Die Grünen fordern die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten zur Entwaffnung von Rechtsextremisten konsequent zu nutzen und die entsprechenden Verfahren zu beschleunigen. Zudem soll geprüft werden, ob weitere gesetzliche Anpassungen notwendig sind, um die Effektivität des Waffenrechts in diesem Bereich zu erhöhen.
Eine Beratung im Bundestag und mögliche Überweisung in die zuständigen Ausschüsse stehen noch aus.
Mindestlohn soll in zwei Etappen auf 14,60 Euro steigen
Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 27. Juni einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen:
zum 01.01.2026 auf 13,90 Euro sowie zum 01.01.2027 14,60 Euro, jeweils brutto je Zeitstunde.
Die Vorsitzende der unabhängigen Kommission, Christiane Schönefeld, beklagte den Druck, unter dem die Gespräche gelitten hätten, nachdem die SPD öffentlich einen Mindestlohn von 15 Euro gefordert hatte.
SPD-Parteitag mit Entschlüssen zu Schreckschusswaffen und Feuerwerk
Auf dem SPD-Bundesparteitag vom 27.6.2025 - 29.6.2025 setzte sich die Landesorganisation Hamburg mit einem Antrag (I09) für die „Einführung eines Waffenregisters für Schreckschusswaffen” ein. Im Rahmen der Block-Abstimmung beschloss der Parteitag folgende Formulierung: „Wir fordern die Einführung einer Erlaubnispflicht für den Erwerb und die Führung von Schreckschusspistolen durch den kleinen Waffenschein.”
Der SPD (in Hamburg) scheint hier leider nicht bewusst zu sein, dass es bereits eine Erlaubnispflicht zum Führen von Schreckschusswaffen – nicht nur für Schreckschusspistolen, sondern generell für SRS-Waffen – durch den Kleinen Waffenschein gibt. Gerne klären wir hier auf (unser Positionspapier). Ebenso gern rechnen wir vor, welche Kosten auf die Länder zukommen, sollte eine Erlaubnispflicht wirklich zur Einführung einer Meldepflicht führen – was sicher mit einem Waffenregister gemeint ist, da es in unseren Augen nicht sinnvoll wäre, zum Nationalen Waffenregister noch ein paralleles Register zu führen.
Darüber hinaus gab es zwei Anträge, die sich mit Feuerwerk beschäftigten. Zum einen wurden im Antrag EU02 europäische Mindeststandards für den Verkauf von Feuerwerkskörpern gefordert, der unter anderem eine entsprechende Kennzeichnung sowie eine regelmäßige Kontrolle des Online-Handels vorsieht.
Zum anderen forderte der Antrag I10, der einzeln abgestimmt wurde, ein Verbot des Zündens von Böllern und Pyrotechnik – auch an Silvester. Stattdessen wird angeregt, zu Silvester Feuerwerk an mehreren ausgesuchten zentralen Orten von Berufsfeuerwerkern (wie z. B. am Brandenburger Tor in Berlin) zünden zu lassen. Der Verkauf an Privatpersonen sowie der Besitz von Pyrotechnik der Klassen F2 bis F4 (gem. § 3a SprengG) soll verboten und Verstöße strafrechtlich geahndet werden. Das Votum der Antragskommission, über das einzeln abgestimmt wurde, sah vor, diesen Antrag als erledigt zu betrachten, da im SPD-Regierungsprogramm 2025 eine Stärkung der kommunalen Selbstbestimmung in diesem Bereich vorgesehen ist. Dem wurde mehrheitlich stattgegeben, sodass im SPD-Programm eine Erweiterung der kommunalen Befugnisse, jedoch kein generelles Verbot vorgesehen bleibt.
Aufgesattelt auf eine Änderung des Bundeskriminalamtsgesetzes, ist am Donnerstag, den 26.06.2025 die Änderung des Waffengesetzes hinsichtlich der Druckluftwaffen vom Bundestag verabschiedet worden. Eine Änderung gab es hinsichtlich der Übersicht der neu eingeführten Regelung dahingehend, dass eine Aufzählung eingeführt wurde, die zumindest eine bessere Übersicht gewährt, wann die Erlaubnispflicht greift. Zudem wurde die Länge der Geschosse von ursprünglich 40 mm auf 30 mm reduziert. Bedauerlich ist die Tatsache, dass die Möglichkeit, Veränderungen am Waffengesetz durchzuführen, nicht auch genutzt wurde, um weitere kleine Änderungen durchzuführen.
Das Gesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Grüne fordern konsequente Entwaffnung von Rechtsextremisten
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat am 24.06.2024 einen Antrag eingereicht, der sich für eine entschlossene Entwaffnung von Rechtsextremisten – beispielhaft genannt werden „Mitglieder der AfD” – und die Unterbindung rechtsextremer Netzwerke im Staatsdienst einsetzt. Im Antrag (Drucksache 21/584) wird die Notwendigkeit betont, bestehende waffenrechtliche Bestimmungen konsequent anzuwenden, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
„Wer unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt, darf keinen Zugang zu Waffen haben“, heißt es im Antrag.
Die Grünen verweisen darauf, dass nach § 5 Absatz 2 Nr. 3 des Waffengesetzes Personen als unzuverlässig gelten, wenn sie Mitglied in verfassungsfeindlichen Organisationen sind oder diese unterstützen. Diese Regelung ermögliche es den Behörden, waffenrechtliche Erlaubnisse zu verweigern oder zu widerrufen.
Die Grünen fordern die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten zur Entwaffnung von Rechtsextremisten konsequent zu nutzen und die entsprechenden Verfahren zu beschleunigen. Zudem soll geprüft werden, ob weitere gesetzliche Anpassungen notwendig sind, um die Effektivität des Waffenrechts in diesem Bereich zu erhöhen.
Eine Beratung im Bundestag und mögliche Überweisung in die zuständigen Ausschüsse stehen noch aus.
Mindestlohn soll in zwei Etappen auf 14,60 Euro steigen
Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 27. Juni einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen:
zum 01.01.2026 auf 13,90 Euro sowie zum 01.01.2027 14,60 Euro, jeweils brutto je Zeitstunde.
Die Vorsitzende der unabhängigen Kommission, Christiane Schönefeld, beklagte den Druck, unter dem die Gespräche gelitten hätten, nachdem die SPD öffentlich einen Mindestlohn von 15 Euro gefordert hatte.
SPD-Parteitag mit Entschlüssen zu Schreckschusswaffen und Feuerwerk
Auf dem SPD-Bundesparteitag vom 27.6.2025 - 29.6.2025 setzte sich die Landesorganisation Hamburg mit einem Antrag (I09) für die „Einführung eines Waffenregisters für Schreckschusswaffen” ein. Im Rahmen der Block-Abstimmung beschloss der Parteitag folgende Formulierung: „Wir fordern die Einführung einer Erlaubnispflicht für den Erwerb und die Führung von Schreckschusspistolen durch den kleinen Waffenschein.”
Der SPD (in Hamburg) scheint hier leider nicht bewusst zu sein, dass es bereits eine Erlaubnispflicht zum Führen von Schreckschusswaffen – nicht nur für Schreckschusspistolen, sondern generell für SRS-Waffen – durch den Kleinen Waffenschein gibt. Gerne klären wir hier auf (unser Positionspapier). Ebenso gern rechnen wir vor, welche Kosten auf die Länder zukommen, sollte eine Erlaubnispflicht wirklich zur Einführung einer Meldepflicht führen – was sicher mit einem Waffenregister gemeint ist, da es in unseren Augen nicht sinnvoll wäre, zum Nationalen Waffenregister noch ein paralleles Register zu führen.
Darüber hinaus gab es zwei Anträge, die sich mit Feuerwerk beschäftigten. Zum einen wurden im Antrag EU02 europäische Mindeststandards für den Verkauf von Feuerwerkskörpern gefordert, der unter anderem eine entsprechende Kennzeichnung sowie eine regelmäßige Kontrolle des Online-Handels vorsieht.
Zum anderen forderte der Antrag I10, der einzeln abgestimmt wurde, ein Verbot des Zündens von Böllern und Pyrotechnik – auch an Silvester. Stattdessen wird angeregt, zu Silvester Feuerwerk an mehreren ausgesuchten zentralen Orten von Berufsfeuerwerkern (wie z. B. am Brandenburger Tor in Berlin) zünden zu lassen. Der Verkauf an Privatpersonen sowie der Besitz von Pyrotechnik der Klassen F2 bis F4 (gem. § 3a SprengG) soll verboten und Verstöße strafrechtlich geahndet werden. Das Votum der Antragskommission, über das einzeln abgestimmt wurde, sah vor, diesen Antrag als erledigt zu betrachten, da im SPD-Regierungsprogramm 2025 eine Stärkung der kommunalen Selbstbestimmung in diesem Bereich vorgesehen ist. Dem wurde mehrheitlich stattgegeben, sodass im SPD-Programm eine Erweiterung der kommunalen Befugnisse, jedoch kein generelles Verbot vorgesehen bleibt.