14.07.2025
Bundeslagebild Waffenkriminalität 2024 veröffentlicht
Leichter Rückgang bei Verstößen – gleichzeitiger Anstieg bei Schusswaffengebrauch
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat am 14.07.2025 das Bundeslagebild Waffenkriminalität für das Jahr 2024 veröffentlicht. Darin ist ein Rückgang der Verstöße gegen das Waffengesetz (WaffG) um 0,8% und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) um 3,2% zu verzeichnen. Gleichzeitig steigt jedoch die Zahl bei der konkreten Verwendung von Schusswaffen um gut 5% an. Nach wie vor stellt das Bundeslagebild Waffenkriminalität jedoch kein geeignetes Mittel dar, um als Grundlage für eine Bewertung des Waffengesetzes zu dienen.

Gleichzeitig stieg die Zahl der Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen erneut an, wobei in 4.685 Fällen mit einer Schusswaffe gedroht (+6,0 %) und in 4.775 mit einer Schusswaffe geschossen wurde (+1,9 %). Mit Bezug auf die Gesamtzahl der in der PKS erfassten Straftaten kam es jedoch nur in 0,16 % der Fälle zur Verwendung einer Schusswaffe (2023: 0,15 %).
Während die Gesamtzahl der Tatverdächtigen leicht rückläufig ist, hat sich der Anteil nicht-deutscher Tatverdächtiger weiter erhöht. Für beide Deliktsbereiche zusammen lag der Anteil 2024 bei 32,8 % – das entspricht einem Anstieg um 2,7 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr (2023: 30,1 %).
Diesen Mangel kritisieren wir seit Jahren und fordern hiermit erneut, dass die Statistik endlich differenzierter erfasst werden muss – sowohl was die Waffenart als auch was die Herkunft betrifft. Es muss eine klare Differenzierung nach Tatmitteln sowie zwischen der missbräuchlichen Verwendung von illegal und legal besessenen Waffen erfolgen. Diese Unterscheidung wäre vor allem im Hinblick auf die aktuell anstehende Evaluation von größter Bedeutung.
Ein Rückschluss auf eine generelle „Zunahme“ von Gefahren oder auf ein sicherheitspolitisches Problem mit dem zivilen Waffenbesitz ist daraus nicht ableitbar – oder aber gerade in die andere Richtung. Denn die Zahl der privaten Waffenbesitzer ist seit Jahren rückläufig, wohingegen die Zahl der Verstöße eher ansteigt. Dennoch werden die Zahlen zur Waffenkriminalität regelmäßig von Politik und Medien zur Legitimation weiterer Gesetzesverschärfungen missbraucht.
Als Herkunftsregion illegaler Schusswaffen bleibt der Westbalkan weiter im Fokus, während die Beobachtungen bisher keine illegalen Einfuhren aus der Ukraine ergeben haben. Ebenso wird nach wie vor der professionelle Umbau insbesondere von Schreckschusswaffen aus türkischer Produktion genannt. Hinzu kommen industriell gefertigte Totalfälschungen echter Waffen sowie eine wachsende Professionalisierung im Bereich 3D-Druck-Waffenherstellung, bei der sogenannte Hybridwaffen aus Kunststoff- und Metallteilen hergestellt werden. Beobachtet wurde auch, dass im Ausland frei erhältlich Waffenteile, die jedoch in Deutschland unter Erlaubnisvorbehalt fallen, erworben wurden, um damit in Deutschland Schusswaffen fertigzustellen.
Bei all diesen Phänomenen handelt es sich demnach bereits jetzt um Verstöße und illegale Handlungen, die einen konsequenten Vollzug nötig machen, nicht aber zu einem Ruf nach einer Verschärfung des Waffenrechts führen dürfen.
Denn mit der jährlichen Veröffentlichung des Bundeslagebildes Waffenkriminalität können wir regelmäßig auf emotionalisierte Reaktionen in der Öffentlichkeit warten – obwohl die Zahlen in keiner Weise zwischen legalem und illegalem Waffenbesitz differenzieren. Die Waffenbranche wird dadurch immer wieder pauschal in die Nähe krimineller Strukturen gerückt, obwohl gerade in Jägerschaft, Schießsport und Sammlerszene eine konsequente Einhaltung der Regeln gelebte Praxis ist.
Es wäre an der Zeit, dass die Bundesregierung diesen statistischen Missstand anerkennt und durch eine präzisere Erhebung dazu beiträgt, die im Koalitionsvertrag vereinbarte umfassende Evaluierung des Waffengesetzes auf eine datenbasierte Grundlage zu stellen.
Weniger Verstöße, mehr Verwendungen
Im Jahr 2024 wurden 35.511 Fälle von Verstößen gegen das WaffG (-0,8 %) und 545 Fälle gegen das KrWaffKontrG (-3,2 %) registriert. Das Bundeslagebild vergleicht diesen Wert mit dem Durchschnittswert der vergangenen fünf Jahre und stellt hierbei einen Anstieg fest, was jedoch in unseren Augen aufgrund der Einschränkungen zur Corona-Pandemie ein verzerrender Vergleichswert ist. Denn mit einem Knick in der Corona-Pandemie zeigt sich seit 2018 ein rückläufiger Trend nach einem starken Anstieg in den Jahren 2015 und 2016 (vgl. Abbildung).
Gleichzeitig stieg die Zahl der Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen erneut an, wobei in 4.685 Fällen mit einer Schusswaffe gedroht (+6,0 %) und in 4.775 mit einer Schusswaffe geschossen wurde (+1,9 %). Mit Bezug auf die Gesamtzahl der in der PKS erfassten Straftaten kam es jedoch nur in 0,16 % der Fälle zur Verwendung einer Schusswaffe (2023: 0,15 %).
Während die Gesamtzahl der Tatverdächtigen leicht rückläufig ist, hat sich der Anteil nicht-deutscher Tatverdächtiger weiter erhöht. Für beide Deliktsbereiche zusammen lag der Anteil 2024 bei 32,8 % – das entspricht einem Anstieg um 2,7 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr (2023: 30,1 %).
Aussagekraft der Statistik bleibt problematisch
Wie schon in der Vergangenheit weist das BKA selbst darauf hin, dass nicht zwischen legalen und illegalen, erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Waffen unterschieden wird. Ob also eine täuschend echte Spielzeugpistole, eine illegale Schusswaffe vom Schwarzmarkt oder eine legale Waffe verwendet wurde, bleibt völlig offen.Diesen Mangel kritisieren wir seit Jahren und fordern hiermit erneut, dass die Statistik endlich differenzierter erfasst werden muss – sowohl was die Waffenart als auch was die Herkunft betrifft. Es muss eine klare Differenzierung nach Tatmitteln sowie zwischen der missbräuchlichen Verwendung von illegal und legal besessenen Waffen erfolgen. Diese Unterscheidung wäre vor allem im Hinblick auf die aktuell anstehende Evaluation von größter Bedeutung.
Kontrollkriminalität: Zahlen steigen mit Kontrollen nicht mit der Zahl der Waffenbesitzer
Besonders kritisch zu bewerten ist, dass es sich bei Waffenkriminalität um sogenannte Kontrollkriminalität handelt. Das bedeutet: Wo die Polizei kontrolliert, steigen die Fallzahlen – wo sie nicht kontrolliert, bleibt das Dunkelfeld bestehen. Dies zeigt der Knick in und kurz nach der Corona-Pandemie sehr eindeutig. Das BKA stellt selbst fest, dass Waffenkriminalität in der Regel nur durch gezielte Polizeimaßnahmen sichtbar wird. Die hohe Aufklärungsquote (über 92 %) ist Ausdruck davon, dass Täter und Tatmittel meist direkt festgestellt werden.Ein Rückschluss auf eine generelle „Zunahme“ von Gefahren oder auf ein sicherheitspolitisches Problem mit dem zivilen Waffenbesitz ist daraus nicht ableitbar – oder aber gerade in die andere Richtung. Denn die Zahl der privaten Waffenbesitzer ist seit Jahren rückläufig, wohingegen die Zahl der Verstöße eher ansteigt. Dennoch werden die Zahlen zur Waffenkriminalität regelmäßig von Politik und Medien zur Legitimation weiterer Gesetzesverschärfungen missbraucht.
Herkunft illegaler Waffen und wirkliche Bedrohungslagen
Welchen Einfluss jedoch gezielte Ermittlungen haben können, zeigt der deutliche Anstieg bei festgestellten organisierten Gruppierungen mit Schwerpunkt Waffenhandel: 2024 wurden neun OK-Gruppierungen identifiziert – mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr (2023: vier).Als Herkunftsregion illegaler Schusswaffen bleibt der Westbalkan weiter im Fokus, während die Beobachtungen bisher keine illegalen Einfuhren aus der Ukraine ergeben haben. Ebenso wird nach wie vor der professionelle Umbau insbesondere von Schreckschusswaffen aus türkischer Produktion genannt. Hinzu kommen industriell gefertigte Totalfälschungen echter Waffen sowie eine wachsende Professionalisierung im Bereich 3D-Druck-Waffenherstellung, bei der sogenannte Hybridwaffen aus Kunststoff- und Metallteilen hergestellt werden. Beobachtet wurde auch, dass im Ausland frei erhältlich Waffenteile, die jedoch in Deutschland unter Erlaubnisvorbehalt fallen, erworben wurden, um damit in Deutschland Schusswaffen fertigzustellen.
Bei all diesen Phänomenen handelt es sich demnach bereits jetzt um Verstöße und illegale Handlungen, die einen konsequenten Vollzug nötig machen, nicht aber zu einem Ruf nach einer Verschärfung des Waffenrechts führen dürfen.
Denn mit der jährlichen Veröffentlichung des Bundeslagebildes Waffenkriminalität können wir regelmäßig auf emotionalisierte Reaktionen in der Öffentlichkeit warten – obwohl die Zahlen in keiner Weise zwischen legalem und illegalem Waffenbesitz differenzieren. Die Waffenbranche wird dadurch immer wieder pauschal in die Nähe krimineller Strukturen gerückt, obwohl gerade in Jägerschaft, Schießsport und Sammlerszene eine konsequente Einhaltung der Regeln gelebte Praxis ist.
Es wäre an der Zeit, dass die Bundesregierung diesen statistischen Missstand anerkennt und durch eine präzisere Erhebung dazu beiträgt, die im Koalitionsvertrag vereinbarte umfassende Evaluierung des Waffengesetzes auf eine datenbasierte Grundlage zu stellen.