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03.07.2025

Neue Regierung übernimmt Gesetzesinitiative der Ampel

Bundesregierung bringt Änderung zum Sprengstoffgesetz nahezu unverändert erneut ins Kabinett ein

Die Bundesregierung hat am Mittwoch, 2. Juli 2025, einen überarbeiteten Gesetzentwurf zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen im Kabinett beschlossen. Inhaltlich entspricht dieser bis auf wenige sprachliche Änderungen in der Begründung vollständig dem Gesetzesentwurf der Ampel-Regierung aus dem Dezember 2024 (BT-Drs. 20/14040), der infolge des Ablaufs der Legislaturperiode der Diskontinuität unterfiel und damit erneut eingebracht werden musste.

Kaum inhaltliche Änderungen – alter Entwurf neu aufgelegt
Die Gegenüberstellung beider Fassungen zeigt: Der aktuelle Referentenentwurf vom 2. Juli 2025 übernimmt die Kernelemente der alten Vorlage unverändert. Dazu gehören:
  • die Einführung eines neuen Qualifikationstatbestands für bandenmäßige und gewerbsmäßige Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz (§ 40 Abs. 3a SprengG),
  • die Erweiterung der Versuchsstrafbarkeit für zentrale Tatbestände,
  • die Einbeziehung bestimmter Sprengstoffdelikte in den Katalog der Telekommunikationsüberwachung (§ 100a StPO) sowie
  • ein erhöhter Strafrahmen bei Sprengstoffexplosionen zur Begehung von Diebstahlstaten (§ 308 Abs. 3 StGB).
VDB hatte bereits 2024 deutliche Kritik geäußert
Im vergangenen Jahr haben wir uns im Rahmen der damaligen Verbändeanhörung klar zum Gesetzentwurf der Ampel-Regierung positioniert (unsere Stellungnahme vom August 2024). Wir begrüßen zwar die Absicht, gegen organisierte Kriminalität vorzugehen, kritisieren jedoch die fehlende Differenzierung zwischen legalem Fachhandel und kriminellen Strukturen und betonen die Gefahr einer Überregulierung privater Nutzer und legaler Lagerhaltungen. Zudem warnen wir vor einer Verunsicherung rechtstreuer Bürger und fordern eine bessere Nachvollziehbarkeit der gesetzgeberischen Intentionen, da bei Geldautomatensprengungen häufig andere Mittel zum Einsatz kamen als solche, die unter das Sprengstoffgesetz fallen.

VDB fordert erneute Einbindung und rechtssichere Differenzierung
Angesichts der faktischen Neuauflage des Vorjahresentwurfs fordern wir die Bundesregierung auf, die damaligen Stellungnahmen nicht zu ignorieren bzw. erneut eine Verbändebeteiligung anzustoßen. Die Probleme in der Auslegung der Qualifikationstatbestände, insbesondere im nicht-gewerblichen Bereich, sowie der damit verbundenen Ordnungswidrigkeitenregelungen müssen klar adressiert werden. Eine sorgfältige Abwägung zwischen Sicherheitsinteressen und rechtsstaatlicher Verhältnismäßigkeit ist weiterhin erforderlich. Zudem müssen klare Präventionsmaßnahmen angestoßen werden, um Geldautomatensprenger abzuhalten bzw. nach der Tat dingfest zu machen.