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24.11.2025

Mit ZONAR sicher unterwegs im Verbotszonen-Labyrinth

Die Waffenverbotszonen-App des VDB klärt auf und schützt

Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V. (VDB) hat zu Waffenverbotszonen eine klare Haltung: Die Aufhebung aller Waffenverbotszonen gehört zu den zentralen Forderungen des Verbandes. Die Begründung lautet: Waffenverbotszonen machen Gebiete nicht sicher. Im Gegenteil. Da es keine einheitlichen Regelungen gibt, gelten de facto in jeder Waffenverbotszone andere Vorschriften. Das verunsichert rechtstreue Bürger und schützt niemanden, denn Straftäter machen vor Verbotsschildern nicht Halt.

Jetzt bietet der VDB mit „Zonar“ eine App an, die nicht nur sämtliche Waffenverbotszonen in Deutschland anzeigt, sondern auch die jeweiligen Verordnungen zugänglich macht, über aktuelle Entwicklungen zum Thema informiert und den Nutzern ermöglicht, neu entdeckte Waffenverbotszonen in die App einzuspeisen.

VDB-Präsident Michael Blendinger erläutert im Interview die Hintergründe für diesen zunächst überraschenden Schritt. 

Sie haben eine App mit dem Namen Zonar entwickelt, die den Nutzer informiert, wenn er sich in einer Waffenverbotszone befindet. Machen Sie jetzt Werbung für Waffenverbotszonen?
Im Gegenteil. Mit der App wollen wir allen Bürgern vor Augen führen, wie absolut sinnlos diese sogenannten Waffenverbotszonen sind. Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit ist ja schon verboten. Also sprechen wir mal vom Messerverbot: Die Absurdität ist jedem klar, der sich mit dem Thema beruflich beschäftigen muss. Da sind zum einen die Waffen- und Messerverkäufer, die ihre Geschäfte in solch einer Zone haben. Haben die jetzt Berufsverbot? Nein, da gibt es dann Ausnahmen für die Kunden, die ihr soeben gekauftes Messer oder das Messer, das sie zum Schärfen bringen, in meterweise Klebefolien wickeln müssen. Da sind zum anderen die Polizisten, die diese Verbote kontrollieren sollen. Aber was ist ein Messer? Ist eine Schere auch ein Messer? Vielleicht sogar eine Bastelschere? Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat es erst kürzlich so beschrieben: 

„Folgende Paragrafen muss ein Polizeibeamter u.a. berücksichtigen, wenn er eine Person mit einem Messer antrifft und entscheiden soll, ob das Messer legal besessen und mitgeführt wird und ob und welche Maßnahmen erforderlich sind: §§ 2, 3, 12, 13, 16, 29, 32, 34, 35, 36, 38, 39, 40, 41, 42, 42a, 42b, 42c, 52, 53, 54, 55, 56, Anlage 1 und Anlage 2 WaffG.“ (Quelle)

Das ist noch nicht alles. Schon vor Inkrafttreten des sogenannten Sicherheitspakets im Oktober 2024 gab es unterschiedliche Waffenverbotszonen: nach § 42 Abs. 5, nach § 42 Abs. 6 und temporäre Waffenverbotszonen nach dem Bundespolizeigesetz. Die unterschiedlichen Regelungen und Verbote wirklich zu verstehen, hat schon damals selbst Experten überfordert. Mit dem neuen Gesetz – ich habe es „Staatssicherheitspaket“ genannt und stehe dazu auch heute noch – sind vier neue hinzugekommen.

Aber wie kann denn Ihre neue Zonar-App dabei helfen? 
Gar nicht natürlich. Dieses nicht vollziehbare Chaos hat der Gesetzgeber zu verantworten. Unsere Verantwortung als VDB ist es, unsere Mitglieder zu schützen. Was passiert, wenn ein Inhaber einer Waffenhandelserlaubnis oder einer Waffenbesitzkarte über den Weihnachtsmarkt schlendert und vergessen hat, sein Schweizer Taschenmesser aus dem Rucksack zu nehmen? Was passiert mit der jungen Sportschützin, die aus Gewohnheit am Abend ein Pfefferspray in der Handtasche mitführt? Bei einer der sogenannten anlasslosen Kontrollen droht diesen Menschen ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit und im schlimmsten Fall der Entzug ihrer Erlaubnisse. Mit unserer neuen Zonar-App werden sie gewarnt.

Die App kann jeden rechtstreuen Bürger davor bewahren, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Nicht mehr und nicht weniger.

Und vielleicht werden dem einen oder anderen damit die Augen geöffnet, und dieser „Regulierungswahn der letzten Legislatur“ wird endlich beendet. Das ist übrigens wieder eine Formulierung der deutschen Polizeigewerkschaft: „Aus Sicht der DPolG hat der Regulierungswahn der letzten Legislatur überwiegend zur Verfolgung von legalen, rechtstreuen Messerbesitzern geführt und keine signifikante Erhöhung der inneren Sicherheit und Ordnung in unserem Lande bewirkt.“ Das ist auch unsere Meinung.
 

Zonar ist verfügbar auf folgenden Plattformen:

Herunterladen für Android Herunterladen für iOS

oder als Web-Version unter: zonar-app.de


Michael Blendinger
Präsident des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V. (VDB)

Pressefotos in druckfähiger Auflösung bitte anfordern unter presse@vdb-waffen.de

Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V. (VDB)
Gisselberger Str. 10 – 35037 Marburg
Telefon 0 64 21 – 480 75 33 

Der VDB wurde 1949 gegründet und vereint 1.840 Unternehmen des Waffenfacheinzelhandels, Büchsenmachermeisterhandwerks und die meisten Hersteller, Großhändler sowie Importeure. Als Bundesverband vertreten wir die Interessen unserer vorgenannten Mitgliedsunternehmen aller Betriebsformen und -größen. Mehr: Über uns