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16.05.2025

Nachtzieltechnik für Jäger ist Thema im Bundesrat

Das Bundesland Hessen will Jägern die Nutzung von Nachtzielgeräten ermöglichen

Am Donnerstag, 8. Mai 2025, hat das Land Hessen einen Bundesratsantrag eingebracht (Drucksache 203/25), der eine Änderung des Waffengesetzes vorsieht, um die Nutzung von Nachtzieltechnik, einschließlich Nachtzielgeräten und montierten Lichtquellen wie Taschenlampen oder Zielpunktprojektoren für Jäger zu ermöglichen.

Wir begrüßen diesen Antrag ausdrücklich und haben dies in einem Schreiben gegenüber der hessischen Landesregierung zum Ausdruck gebracht. Bereits während der Novellierung des 3. WaffRÄndG im Jahr 2019 hat sich der VDB für eine Freigabe von Nachtzieltechnik eingesetzt – damals noch als einer von wenigen Verbänden. Ebenso haben wir uns in der Stellungnahme zur Evaluierung des 3. WaffRÄndG zu einer Freistellung geäußert und dies in unserer Kampagne Next:Guneration - Operation Reset gefordert. 

Aktuell erlaubt das Waffengesetz (§ 40 Abs. 3 WaffG) Jägern mit gültigem Jagdschein die Verwendung von Nachtsichtvorsätzen und -aufsätzen ohne Zielbeleuchtung (IR-Aufheller). Nachtzielgeräte, die beide Geräte in sich vereinen und damit fest auf der Waffe montiert werden können, um eine präzise Schussabgabe bei Dunkelheit zu ermöglichen, sind hingegen nicht erlaubt. Ebenso dürfen Taschenlampen nicht an einer Waffe montiert oder Zielpunktprojektoren genutzt werden. 
Diese Unterscheidung kritisiert nun auch die hessische Landesregierung als inkonsistent und schwer nachvollziehbar, da durch Nachtzielgeräte die Schwachstelle in der Justierung, die Vorsatz- oder Aufsatzgeräte durch die zusätzliche Verbindungsstelle haben, ausgeschlossen werden kann. Dies fördert die Treffgenauigkeit und damit den waidgerechten Schuss und kann insbesondere einen Beitrag zur Reduktion von Schwarzwildbeständen und der Vermeidung einer Ausbreitung der ASP leisten.

Dieser Gesetzesantrag soll nun im Wege der schriftlichen Umfrage gemäß Geschäftsordnung des Bundesrates (§ 43 GO BR) eingeholt und an die Ausschüsse verwiesen werden. Ob und wann dies in den Bundestag eingebracht wird, ist aktuell nicht abzusehen. Wir halten diesen Antrag hinsichtlich der im Koalitionsvertrag vereinbarten Weiterentwicklung des Waffenrechts jedoch für einen positiven Beitrag, um eine Freistellung von Nachtzieltechnik im Rahmen einer möglichen Novelle zu forcieren.