zurück zur Übersicht

23.09.2022

Hessen startet „Waffe digital“ – Pilotbehörde in Wiesbaden testet Online-Anträge für waffenrechtliche Erlaubnisse

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Das soll dann auch für die Beantragung waffenrechtlicher Erlaubnisse gelten. Deshalb ist nun in Wiesbaden das Pilotprojekt „Waffe digital“ gestartet. Das Land Hessen eröffnet mit dem Portal die Möglichkeit, waffenrechtliche Anträge direkt online bei der zuständigen Waffenbehörde zu stellen. Unterstützt wird der Antragsteller dabei von einem Antragsassistenten, der mit Schritt-für-Schritt-Fragen dabei hilft, den richtigen Antrag auszuwählen. Zudem können alle für die Antragstellung erforderlichen Dokumente sofort elektronisch an die Waffenbehörde übersendet werden.

Möglich ist dies über den Link https://www.waffe-digital.hessen.de/. Da sich der Dienst noch im Aufbau befindet, sind noch nicht alle Anträge hinterlegt und die Möglichkeit der Anträge auf die Stadt Wiesbaden beschränkt. Testen lässt sich das System trotzdem bereits, denn der Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder Eintrag einer neu erworbenen Waffe in eine solche ist für die gelbe und grüne WBK bereits möglich. In Kürze sollen weitere Anträge folgen, z.B. zur Ausstellung eines Kleinen Waffenscheins oder eines Europäischen Feuerwaffenpasses.

Voraussetzung für den Online-Antrag ist die Erstellung eines Benutzerkontos bei bundID. Die Registrierung dort kann entweder über die eID (neuer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, europäische eID) oder einem ELSTER Zertifikat erfolgen.

Der VDB begrüßt das Bestreben, auch die Anträge auf waffenrechtliche Erlaubnisse bzw. die Eintragung einer Waffe in eine bereits bestehende WBK online zu stellen. Inwieweit der Login mit einer bundID eine praktikable Lösung ist, bleibt abzuwarten. Andere wichtige Voraussetzungen in der Umsetzung ist jedoch die optimale Zuordnung der eigenen Postleitzahl zur zuständigen Waffenbehörde.

Zudem sollten andere Bundesländer schnell nachziehen und möglichst auf gleiche Portale aufbauen – denn warum den Prozess verlängern, indem 16 Systeme geschaffen werden, wenn ein System bereits funktionsfähig im Test ist. Zudem wäre bei einem Umzug sofort klar, an welche Stelle man sich wenden muss, anstatt das ein neues Portal ermittelt und erkundet werden muss.

Weiter sollte in diesem Zuge direkt auf Bundesebene geprüft werden, inwieweit das Format der Papier-WBK noch seine Richtigkeit hat. Denn aufgrund des Formates wird auch der Online-Antrag auf Eintrag in eine WBK nicht den postalischen Versand der WBK oder persönlichen Kontakt zur Behörde ersetzen, um die Eindrucke in die WBK durchführen zu können. Hier wäre eine digitale WBK an der Zeit, bei der – ähnlich einer Gesundheitskarte – Waffen digital gespeichert sind und ggf. über einen Chip ausgelesen werden können.