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13.10.2021

Verschärfungen in Sachen Schreckschusswaffen? BMI lehnt VDB-Auskunftsersuchen an!

BMI-Bericht „Schreckschusswaffen – Verschärfung des Waffenrechts“ (Stand 26.02.2021) nicht freigegeben - VDB fordert Einsicht

Update, 18. Oktober 2021

BMI lehnt Auskunftsersuchen des VDB ab!
Innerhalb von nur 2 Tagen hat das BMI das Auskunftsersuchen des VDB auf den Bericht „Schreckschusswaffen - Verschärfung des Waffenrechts“ abgelehnt. 
Genannte Gründe sind der § 3 Nr. 3b) IFG „Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, […] wenn und solange […] b) die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden“ sowie § 7 Abs. 1 Satz 1 IFG „Über den Antrag auf Informationszugang entscheidet die Behörde, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist.“
Das BMI weist darauf hin, dass der Verschluss des Berichtes von der Innenministerkonferenz (IMK) beschlossen worden sei, dass also nur diese über die Freigabe entscheiden kann. 
Der VDB hat heute ein Schreiben an die IMK gesandt und hier eine Freigabe des Berichtes gefordert. 
 

Marburg, 13. Oktober 2021
In der Sammlung der Beschlüsse der 214. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 16. bis 18. Juni 2021 wird auf den Bericht „Schreckschusswaffen – Verschärfung des Waffenrechts“ (Stand 26.02.2021) des BMI Bezug genommen. Der Bericht ist nicht freigegeben. Aufgrund des Berichts bat die Innenministerkonferenz das BMI jedoch "unter Bezugnahme auf die in dem Bericht dargestellten Handlungsoptionen, geeignete gesetzliche Verschärfungen des Waffenrechts in Bezug auf Schreckschuss- und Signalwaffen vorzunehmen, mit denen künftig dem Erwerb und Besitz von Schreckschuss- und Signalwaffen besser begegnet werden kann und gleichzeitig das Führen dieser Waffen erschwert wird." (Freigegebene Beschlüsse, S. 49)

Bereits direkt nach der Sitzung haben wir vom VDB per E-Mail beim BMI angefragt, ob wir als Interessenverband Einsicht in diesen Bericht erhalten können. Dies wurde formlos abgelehnt. Ebenso lehnte das BMI die Anfrage eines unserer Fördermitglieder auf Einsicht ab. Deshalb haben wir am 13. Oktober 2021 nun eine formvollendetes Auskunftersuchen  nach dem Informationsfreiheitsgesetz an das BMI gerichtet und um Übermittlung des Dokumentes „Schreckschusswaffen – Verschärfung des Waffenrechts“ in seiner aktuellen Version, mindestens jedoch in der Version vom 26. Februar 2021, welche der Innenministerkonferenz-Sitzung Nr. 214 vorgelegen hat, gefordert. 

Denn als Branchenverband haben wir ein berechtigtes Interesse daran, welche Gefahr das BMI in Sachen Schreckschusswaffen sehen und welche Verschärfungen in Planung sind. Denn zum einen erzielen viele unserer annähernd 1.600 Mitgliedsunternehmen einen nicht unerheblichen Anteil ihres Umsatzes mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS Waffen) und haben folglich ein wirtschaftliches Interesse am Handel mit Schreckschusswaffen. Zum anderen sehen wir in den mit Stand Juni 2021 im Nationalen Waffenregister gespeicherten 725.183 Kleinen Waffenscheinen 725.183 Bürger, die hinsichtlich Zuverlässigkeit, persönlicher Eignung etc. staatlich überprüft wurden. Das sollten viel mehr sein! 

Gleichzeitig haben wir dem BMI in Sachen geplanter Gesetzesinitiativen unsere Expertise angeboten. 

Unser Auskunftersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das BMI können Sie hier im Wortlaut einsehen