zurück zur Übersicht

04.04.2019

Innenminister fordern ein Messer-Trageverbot ab 6 cm Klingenlänge

Eine Verschärfung wäre noch mit dem neuen Waffengesetz denkbar.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) machte in der vergangenen Woche von sich reden. Unter anderem die Rheinische Post meldete online am 29. März:

"Derzeit müssen die Länder bei der Einrichtung einer Sperrzone in der Stadt nachweisen, dass an dem jeweiligen Platz ein Kriminalitätsschwerpunkt ist. Typisch sind Orte im Rotlichtmilieu oder Umschlagplätze für Drogengeschäfte. „Die Länder müssen im Einvernehmen mit unseren Städten und Gemeinden künftig leichter Waffenverbotszonen einrichten können“, sagte Pistorius. Der schwierige Nachweis solle entfallen. Pistorius möchte mit einer Bundesratsinitiative durchsetzen, dass künftig „auch an Orten mit vielen Menschen auf engem Raum, wie in Fußgängerzonen und Einkaufszentren, oder wo wir es mit besonders schutzbedürftigen Menschen zu tun haben, wie im Umfeld von Schulen und Kitas, ein Messerverbot verhängt werden kann“.  Dass heute Messer mit einer feststehenden Klinge von zwölf Zentimeter und seitlich aufspringende Springmesser mit acht Zentimeter Klinge erlaubt sind, hält Pistorius für ein Unding. „Kein Mensch braucht solche Messer im öffentlichen Raum“, sagte er. Mit der Änderung sollten künftig nur noch Messer mit einer Klingenlänge bis sechs Zentimeter und Springmesser gar nicht mehr in der Öffentlichkeit getragen werden dürfen."
 
























Die Innenminister ader anderen Bundesländer stünden dem Vernehmen nach hinter der Idee, ebenso die Große Koalition. Die bisherige Methode, Waffenverbotszonen etwa an Bahnhöfen einzurichten, zeigt wenig Erfolg und wurde auch schon, etwa in Berlin, von Gerichten einkassiert, weil die Einstufung von etwa Werkzeug als "Waffe" vom Waffengesetz nicht gedeckt und willkürlich sei. So aber könnte die Verschärfung eventuell noch in den Entwurf des neuen Waffengesetzes einfließen und bald verabschiedet werden. Messerbesitzer, Sammler, der Fachhandel und die Hersteller sehen das anders. Schon jetzt bietet das Waffengesetz der Polizei genug Handhabe, auch ohne Waffenverbotszonen einzuschreiten. Die Fachzeitschrift MESSER-MAGAZIN hat daher einen Muster-Protestbrief aufgesetzt, der die Ablehnungsgründe "politikerverständlich" zusammenfasst. Er kann hier kopiert werden.

Unabhängig davon wird sich auch der VDB bemühen, eine derart praxisferne Ausweitung des Waffenbegriffs mit den drohenden rechtlichen Folgen zu verhindern.

Der reine Text zum Herauskopieren und Versenden an Landes- und Bundespolitiker sowie Parteien:

Betreff: Mehr Polizei statt mehr Verbote!

Sehr geehrte/r Herr/ Frau ..................................
derzeit gibt es mehrere Vorstöße seitens der Länder-Innenminister, die auf die drastische Ausweitung von Waffenverbotszonen über Kriminalitätsschwerpunkte hinaus auf praktisch den gesamten öffentlichen Raum – und auch auf ganz normale Gebrauchsmesser – abzielen. Damit geht zwangsläufig eine Kriminalisierung unschuldiger Bürger einher. Die geplanten Verschärfungen betreffen durch derzeitige Rechtspraxis nicht nur Waffen, sondern alle möglichen Alltagsgegenstände - darunter auch das beliebte Schweizer Taschenmesser. Es gibt durch Ergänzung per lokalen Verordnungen keine einzige (!) „Waffenverbotszone“, in der alltägliche Gebrauchmesser noch erlaubt sind.

Auch die Aussagen der Innenminister, die die Verschärfungen anstoßen, sowie auch der letzten Innenministerkonferenz betreffen ganz eindeutig Messer aller Art – nicht nur „Waffen“. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius will ein Messerverbot „an Orten mit vielen Menschen auf engem Raum, wie in Fußgängerzonen und Einkaufszentren“ und auch „im Umfeld von Schulen und Kitas“. NRW-Innenminister Herbert Reul will „wo man es kann, ... das Mitführen von Messern verbieten.“ Hessens Innenminister Peter Beuth will „bundesweit ein generelles Waffenverbot rund um Kindergärten, Schulen, Bahnhöfen und bestimmten öffentlichen Einrichtungen“.

Die vermeintlichen „Erfolge“ von Waffenverbotszonen an Kriminalitätsschwerpunkten sind nicht auf das Verbot selbst, sondern auf verstärkte Polizeipräsenz dort zurückzuführen. Die geplanten Verschärfungen sind keine Lösung, sondern stellen vielmehr einen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger und auch eine Kriminalisierung unschuldiger Menschen dar. Es spricht Bände, dass das Verwaltungsgericht Berlin kürzlich im Interesse der Bürgerrechte gegen (!) eine solche Verbotszone urteilte (Az: VG 1 L 363.18). Die Lösung für das Problem sind nicht weitere Verbote, sondern verstärkte Polizei-Präsenz mit abschreckender Wirkung!

Ich bitte Sie um Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen,.