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27.08.2020

Wichtig: Alle NWR-IDs müssen auf den Lieferschein

Ab 01.09.20 neue Meldepflichten für Hersteller und Händler

Unabhängig davon, ob Händler eine Warenwirtschaft verwenden, ein elektronisches Waffenbuch oder das kostenlose Meldeportal: Ab dem 01.09. müssen auf allen Lieferscheinen (Empfang und Versand) jeweils alle NWR-IDs stehen.

Beispiel der notwendigen NWR-IDs einer Lieferung eines Herstellers an den Fachhandel:
  • Absender
    • NWR-F-ID­
    • NWR-E-ID
  • Waffendaten
    • NWR-W-ID jeder Waffe
    • NWR-T-ID bei Einzelteilen oder wenn diese in Waffen verbaut sind
    • Waffentyfeingliederung, Kaliberangaben, Seriennummern einer Waffe
Denn im 3. WaffRÄndG finden Sie unter § 37 ff WaffG die Meldeanlässe, samt Inhalt, Fristen und Ausnahmen und unter § 9 NWRG die Pflicht zur Teilnahme und Erfassung der NWR-IDs.
 
Sollten Sie ab dem 01.09.20 Lieferscheine bekommen, auf denen diese NWR-IDs nicht enthalten sind, kontaktieren Sie umgehend Ihren Lieferanten (da Sie zur unverzüglichen Meldung verpflichtet sind) und lassen sich die entsprechenden IDs geben.
 
WICHTIG: Sie sind nicht verpflichtet, sich außerhalb des NWR bei irgendwem zu registrieren (ob kostenlos oder kostenpflichtig), um NWR-IDs zu erhalten.