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08.03.2021

Öffnungsmöglichkeiten im Fachhandel ab 08. März

Öffnung je nach Inzidenz möglich

Bund und Länder haben sich auf fünf Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie geeinigt. Danach können die Länder die Lockerungen der geltenden Corona-Maßnahmen in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehen umsetzen.

Die gesamten Bund-Länder-Beschlüsse sowie die Öffnungsperspektiven können Sie unter den jeweils verlinkten Seiten einsehen. 

Für die Öffnung des Facheinzelhandels gilt laut des 5-Stufen-Plans des Bund-Länder-Beschlusses die 7-Tage-Inzidenz/100.000 Einwohner als Schwellenwert. 

  • Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
    • Öffnung des Einzelhandels. Dabei ist die Zahl der Kunden im Geschäft begrenzt.
    • kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen von maximal zehn Personen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
  • Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
    • Einzelhandel kann mit Terminshopping-Angeboten öffnen („click and meet“)
    • Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren – im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
In den Bundesländern werden die Öffnungen teilweise nach landesweiter (Bundeslandweit), teilweise nach regionaler (Landkreisebene) umgesetzt.
 

Informieren Sie sich bitte jeweils bei Ihrem Landkreis / Ihrer Kreisverwaltung,
welche Inszidenz und damit welche Regel für Sie gilt.

 

 


Einen Überblick über die Homepages der Bundesländer haben wir Ihnen hier zusammengestellt. 

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