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01.03.2022

Verschärfungen in Sachen Schreckschusswaffen? VDB verklagt Bundesrepublik Deutschland

Am 21. Dezember 2021 hat der VDB die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht.

UPDATE:
Am Donnerstag, 14. März 2024, um 9.30 Uhr, haben wir den Termin zur mündlichen Verhandlung unserer Klage „VDB gegen Bundesrepublik Deutschland" (Aktenzeichen: VG 2 K 355/21) beim Verwaltungsgericht Berlin!


Am 21. Dezember 2021 hat der VDB die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Hintergrund ist die Verweigerung der Einsichtnahme in den Bericht des BMI zum Thema „Schreckschusswaffen“. Dieser Bericht ist so prekär, weil ihn die Innenministerkonferenz (IMK) in ihrer 214. Sitzung zum Anlass genommen hat, das BMI aufzufordern Handlungsoptionen zur Verschärfung des Waffenrechts vorzunehmen.

Gleich nach Bekanntwerden der Aufforderung der IMK an das BMI hat der VDB nach den Inhalten des Berichts des BMI zu „Schreckschusswaffen“ gefragt. Dazu hat der Verband, dessen Mitglieder unmittelbar von einer Verschärfung des Waffenrechtes und im Besonderen von einer Erschwernis des Erwerbs und Besitzes von SRS-Waffen betroffen wären, ein Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an die IMK gerichtet. Dieses wurde mit der Begründung zurückgewiesen, dass die IMK weder dem IFG des Bundes noch den IFG der Länder unterliege. In der Folge richtete der VDB sein Auskunftsersuchen an das BMI. Doch auch dieses wurde negativ beschieden: Das BMI sah hier die IMK als den richtigen Ansprechpartner, um dem VDB Auskunft zu geben.

Nach diesem Hin- und Her war klar: Die öffentlichen Stellen wollten den Verband nicht informieren. Aus der Geschichte vorangehender Gesetzesinitiativen wissen wir, dass gerne hinter verschlossenen Türen getagt und verhandelt wird. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die betroffenen Verbände dabei bewusst vor die vollendeten Tatsachen eines Referentenentwurfes gestellt werden sollen. In den absurd kurzen Fristen für Stellungnahmen bleibt für Verbände kaum Zeit zur qualifizierten Gegenwehr.

Deshalb besteht der VDB aktuell auf sein Recht, informiert zu werden. Dabei ist es keine destruktive Haltung des Verbandes gegenüber den Initiativen der IMK: Wäre dem VDB bekannt, welche Inhalte des BMI-Berichtes die Innenminister der Länder dazu gebracht haben, eine Verschärfung des Waffenrechtes zu fordern, könnte der VDB seine Expertise in der Sache einbringen, um eine möglichst sinnvolle und für alle Seiten tragbare Regelung zu erarbeiten. Deshalb hat der VDB auch seit seiner ersten Anfrage nach dem Bericht den beteiligten Stellen auch immer wieder seine Expertise in dieser Sache angeboten. 
Weil es offenkundig mit der Transparenz der Behördenarbeit und der Einbindung betroffener Interessengruppen doch nicht so weit her ist, hat der VDB Klage auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. 

Am 15. Februar folgte dann die Klagebegründung, in der u.a. noch einmal die Wichtigkeit der Expertise von Verbänden wie dem VDB bereits vor einem Referentenentwurf hervorgehoben wird. Denn nur bei einer frühzeitigen Beteiligung und Einbringung seiner Expertise besteht tatsächlich die Chance, dass schon bei der Erstellung eines Referentenentwurfs eine realistische Einschätzung der möglichen Konsequenzen aus dem Gesetzesvorhaben einfließen kann. Ebenso wird davor gewarnt, dass eine Politik hinter verschlossenen Türen durch mangelnden Informationsfluss über die beschlossenen Änderungen die realistische Gefahr birgt, dass Millionen ehrbarer Bürger aus bloßer Unwissenheit heraus kriminalisiert und/oder enteignen werden.