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Petition 144466

Waffenrecht

Keine Verschärfung des Waffengesetzes vom 09.01.2023

Text der Petition

Die Petition richtet sich gegen die angekündigte umfangreiche Verschärfung des Waffengesetzes.

Begründung

Am 09.01.2023 hat das Innenministerium eine Verschärfung des bestehenden Waffengesetzes als Reaktion auf die Razzia bei mutmaßlichen sogenannten Reichsbürgern am 07.12.2022 sowie die Gewalttaten gegen Einsatzkräfte in der Silvesternacht vom 31.12.2022 angekündigt.

Die aktuell bekannten Maßnahmenvorschläge lauten wie folgt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
1a) Verbot von Halbautomaten ODER
1b) Verbot von Halbautomaten mit Anschein einer Kriegswaffe
2b) Gastschützen ohne WBK dürfen nur noch Kleinkaliber und Einzelladerflinte verwenden (Nachweispflicht durch Schießstandbetreiber)
3) Verpflichtende MPU bei Waffenerwerb (mehrfach? bisher einmalig bei WBK-Erteilung für unter 25-jährige)
4) Vorlage eines Kleinen Waffenscheins beim Erwerb von Schreckschusswaffen (bisher frei ab 18)
5) Armbrüste werden WBK-pflichtig (bisher frei ab 18)

Die genannten Maßnahmen zielen zu großen Teilen ausschließlich auf gesetzestreue Legalwaffenbesitzer ab.

Laut Medienbericht vom 16.12.2022 waren die bisher untersuchten Schusswaffen der Reichsbürgerbewegung illegal erworben worden. Laut Medienberichten vom 06.01.2023 wurden bei den Krawallen der Silvesternacht massenhaft Schreckschusswaffen abgefeuert u.a. auf Einsatzkräfte. Das Führen dieser Waffen ist ohne Kleinen Waffenschein bereits untersagt, zudem ist ein Abfeuern auf öffentlichem Grund verboten.

Weitere Berichte, die einen Zusammenhang von legal besessenen Halbautomaten oder der Notwendigkeit einer umfangreicheren MPU mit den oben genannten Geschehnissen darstellen sind dem Petitionsersteller nicht bekannt. Die Begründung des Innenministeriums bezieht sich ausschließlich auf Vorfälle in Neuseeland und den USA, deren Waffenrecht stark vom strengen deutschen abweicht.

Als Petitionsstellende aus dem Umfeld gesetzestreuer Sportschützen, Jäger, Waffensammler, Armbrustschützen oder sonstigen Legalwaffenbesitzern ersuchen wir den Petitionsausschuss auf die aktuelle Ampelkoalition einzuwirken, das aktuell angestoßene Verfahren zum WaffG nicht in einen Hauruck-Modus durchzuprügeln. Es hängt der Fortbestand des immateriellen Kulturgutes des Schießsports daran, im Weiteren die Jagd als lebendiger Naturschutz und zudem viele Existenzen von Waffenbauern, Händlern, Schießständen, Veranstaltern.
Laut Koalitionsvertrag der Ampelregierung ist die Analyse des bestehenden WaffG im Zusammenarbeit mit den jeweiligen Verbänden für die Legislaturperiode 2021-2025 vorgesehen. Für dies haben Sie unsere Unterstützung. Eine generelle Verschärfung des Waffenrechts ohne jegliche Verhältnismäßigkeit lehnen wir entschieden ab.

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