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01.10.2026

Staat fördert „Young Innovators“ am Gemeinschaftsstand auf der IWA OutdoorClassics

Startups können sich bis spätestens 15. Januar 2027 bei der IWA zur Teilnahme anmelden



Die Teilnahme am staatlich geförderten Gemeinschaftsstand (Foto: © NürnbergMesse/Heiko Stahl)  auf der IWA OutdoorClassics 2027 ist eine großartige Möglichkeit für innovative, junge Unternehmen, national und international bekannt zu werden, Netzwerke zu knüpfen und den globalen Markt zu erobern. Der VDB ruft alle Startups zur Teilnahme auf!

Kommen Sie nach Nürnberg und profitieren Sie auf IWA OutdoorClassics 2027, der einzigen B2B-Messe für die Jagd‑, Schießsport‑ und Outdoor-Branche in Deutschland. Seit mehr als 50 Jahren treffen sich auf der IWA in Nürnberg Einkäufer, Fachhändler, Distributoren und Entscheider aus aller Welt. 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die IWA OutdoorClassics 2027 (nach drei Jahren Pause) wieder auf die Liste der förderfähigen Leitmessen gesetzt.
Dazu gehören nur Messen in Deutschland mit einer hohen Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite, die einen Innovationscharakter (Präsentation von Neuentwicklungen und wesentlichen Verbesserungen von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen) aufweisen.
 
Das Messeprogramm „Young Innovators“ ermöglicht es jungen innovativen Unternehmen, die jünger als zehn Jahre sind, an internationalen Leitmessen in Deutschland zu günstigen Bedingungen teilzunehmen.
Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zu den förderfähigen Ausgaben für Miete und Standbau an Gemeinschaftsständen. Der Bund übernimmt 60 Prozent dieser Ausgaben bei den ersten zwei Messebeteiligungen und 50 Prozent ab der dritten Messebeteiligung, maximal jedoch 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.

Aussteller am Gemeinschaftsstand „Young Innovators“ auf der IWA OutdoorClassics 2027 erhalten folgende Leistungen: 
  • Standfläche mit einheitlichem Standbau und Grundmöblierung
  • einheitliche Standbeschriftung
  • Beleuchtung
  • Stromanschluss und -verbrauch – green energy -
  • AUMA-Beitrag*
  • Marketing-Services
  • Reinigung und Entsorgung
  • Standbewachung
  • Nutzung der Gemeinschaftsflächen inkl. Besprechungsecken, Lagerkabine, Kaffeeküche, allgemeiner WLAN-Zugang
  • Hostessenbetreuung
* Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA)

Förderfähig sind rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen, die
  • ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro) erfüllen und
  • jünger als zehn Jahre alt sind.
Ferner müssen die Unternehmen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neuentwickelt oder wesentlich verbessert haben.

Antragsverfahren
Aussteller melden sich spätestens am 15. Januar 2027 beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an.
Direkt im Nachgang der Anmeldung beim Messeveranstalter ist der Bewilligungsantrag beim BAFA zu stellen.

Noch Fragen?
Wenden Sie sich gern per E-Mail an die Experten der IWA unter iwa@nuernbergmesse.de  

Weiterführende Informationen: