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29.06.2026

VDB warnt vor Erlaubnispflicht für Armbrüste: Mehr Bürokratie, wenigerer Sicherheit

Die Bildzeitung berichtet von Initiative des hessischen Innenministers

Die BILD-Zeitung berichtete am 22.06.2026, dass sich Hessens Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck für ein umfassendes Verbot des freien Verkaufs von Armbrüsten einsetzen will. Hintergrund ist die Sorge, dass Extremisten, insbesondere sogenannte „Reichsbürger“, Zugang zu gefährlichen Waffen erhalten könnten. In dem Bericht wird Poseck mit der Forderung zitiert, die bisherige Erlaubnisfreiheit von Armbrüsten aufheben zu wollen.

Der VDB hat sich daraufhin mit einem Schreiben an den Hessischen Innenminister gewandt. Wir teilen zwar ausdrücklich das Ziel, dass Extremisten und gefährliche Personen keinen Zugang zu Waffen haben dürfen, legen in unserem Schreiben jedoch dar, weshalb eine allgemeine Erlaubnispflicht für Armbrüste kein geeignetes Mittel ist, um dies zu erreichen.

Armbrüste sind bereits heute vom Waffengesetz erfasst. Erwerb und Besitz sind erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres zulässig. Die bestehende Erlaubnisfreiheit ist daher keine „Gesetzeslücke“, wie Poseck auf bild.de zitiert wird, sondern eine bewusste gesetzgeberische Entscheidung. Wer diese ändern will, muss belastbar darlegen, welche konkrete Sicherheitslücke besteht, welche Straftaten durch eine Erlaubnispflicht verhindert werden könnten und wie eine solche Regelung praktisch vollzogen werden soll.

Eine pauschale Erlaubnispflicht würde vor allem rechtstreue Bürger, die Waffenbehörden und den Handel erheblich belasten. Für bereits vorhandene und neu erworbene Armbrüste – unabhängig davon, ob historisches Sammlerstück im Rittersaal oder hochmodernes Sportgerät – müssten Anträge geprüft, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung kontrolliert, Bedürfnisse bewertet, Waffenbesitzkarten ausgestellt und Eintragungen im Nationalen Waffenregister vorgenommen werden. Auch Händler außerhalb des klassischen Waffenfachhandels, etwa Sport- und Outdoor-Geschäfte, wären von neuen Erlaubnis-, Fachkunde-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten betroffen.

Bei geschätzten zwei bis fünf Millionen bereits im Umlauf befindlichen Armbrüsten droht ein erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Behörden, die vielerorts bereits an der Belastungsgrenze arbeiten, müssten sich mit unzähligen neuen Verfahren befassen. Diese Kapazitäten fehlten dann dort, wo sie für die öffentliche Sicherheit tatsächlich gebraucht werden: bei der konsequenten Überprüfung gefährlicher Personen, bei sicherheitsrelevanten Hinweisen, bei Regelüberprüfungen und beim Vollzug von Waffenverboten. Damit würde eine allgemeine Erlaubnispflicht die öffentliche Sicherheit eher gefährden als stärken.

Der VDB spricht sich deshalb für einen zielgerichteten Ansatz aus. Statt Millionen rechtstreuer Bürger unter Generalverdacht zu stellen, sollten bestehende Instrumente mit einem Fokus auf tatsächlich unzuverlässige oder gefährliche Personen konsequent genutzt und verbessert werden. Dazu gehören insbesondere Waffenverbote nach § 41 WaffG gegenüber Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie mit Waffen oder waffenrechtlich relevanten Gegenständen nicht verantwortungsvoll umgehen werden.

Damit diese ihre volle Wirkung entfalten können, muss eine Möglichkeit geschaffen werden, erteilte Waffenverbote im legalen Handel rechtssicher überprüfbar zu machen. Nur dann können solche Verbote in der Praxis wirksam verhindern, dass unzuverlässige Personen weiterhin erlaubnisfreie Waffen oder gleichgestellte Gegenstände erwerben.

Der VDB hat Minister Poseck daher gebeten, von der Forderung nach einer allgemeinen Erlaubnispflicht für Armbrüste Abstand zu nehmen. Stattdessen sollte der Fokus auf einem wirksamen, zielgerichteten und vollziehbaren Instrumentarium gegen gewaltbereite und waffenrechtlich unzuverlässige Personen liegen.