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25.09.2026

Waffenrecht auf zwei Ebenen: VDB bringt Praxiswissen in Berlin und Brüssel ein

Die EU-Feuerwaffenrichtlinie wird parallel zum deutschen Waffenrecht evaluiert

Während die Evaluierung des deutschen Waffenrechts derzeit einen erheblichen Teil unserer Arbeit bestimmt, läuft parallel ein ebenso wichtiges Verfahren auf europäischer Ebene: Auch die EU-Feuerwaffenrichtlinie wird aktuell umfassend evaluiert. Für den VDB bedeutet das, dass wir derzeit gleichzeitig auf nationaler und europäischer Ebene umfangreiche Fragenkataloge bearbeiten, Daten und Praxiserfahrungen zusammentragen und unsere Positionen in die jeweiligen Verfahren einbringen.

Evaluierung der EU-Feuerwaffenrichtlinie
Die Europäische Kommission evaluiert derzeit die Feuerwaffenrichtlinie (EU) 2021/555. Dazu ist sie gemäß Artikel 24 der Richtlinie in regelmäßigen Abständen verpflichtet . Untersucht werden dabei unter anderem die Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz und Kohärenz der bestehenden Regelungen sowie ihr europäischer Mehrwert. Die Evaluation kann zugleich eine Grundlage für eine spätere Überarbeitung der Richtlinie bilden.
Für uns ist dieses Verfahren von erheblicher Bedeutung. Denn europäische Regelungen bestimmen in vielen Bereichen den Rahmen, den der deutsche Gesetzgeber anschließend in nationales Recht umsetzen muss. Entscheidungen, die heute in Brüssel vorbereitet werden, können damit morgen unmittelbare Auswirkungen auf Händler, Hersteller, Büchsenmacher, Jäger, Sportschützen, Sammler und andere legale Waffenbesitzer in Deutschland haben.
Deshalb begleitet der VDB gemeinsam mit unserem europäischen Dachverband AECAC die Evaluierung von Beginn an.

Bereits am 24. und 25. Juni 2026 waren Vertreter der betroffenen Bereiche zu einem sogenannten „Reality Check“ der Generaldirektion Migration und Inneres der Europäischen Kommission nach Brüssel eingeladen – wir berichteten. 

Nach diesem Auftakt ist die Evaluierung inzwischen in die nächste Phase gegangen. Die Europäische Kommission hat für die Evaluierung eine Studie vorgesehen. Ein externer Dienstleister soll Informationen und Daten zusammentragen und dafür gezielte Konsultationen mit den von der Feuerwaffenrichtlinie betroffenen Akteuren durchführen. Die Kommission nennt ausdrücklich Hersteller, Nutzerverbände – darunter Jäger, Sportschützen und Sammler –, Händler und Vermittler sowie Behörden und weitere Fachkreise als einzubeziehende Interessengruppen. Diesen Fragenkatalog sollen die beteiligten Verbände bis zum 30. September beantworten.

Das bedeutet für unser Team derzeit: zwei umfangreiche Evaluierungsverfahren, zwei unterschiedliche politische Ebenen und zwei Abgabefristen – aber in beiden Fällen dasselbe Ziel: Die Erfahrungen aus der Praxis müssen dort ankommen, wo über die zukünftigen rechtlichen Rahmenbedingungen entschieden wird.

Für den europäischen Binnenmarkt ist beispielsweise entscheidend, ob einheitliche europäische Vorgaben tatsächlich zu einheitlicheren Verfahren führen – oder ob unterschiedliche nationale Umsetzungen und zusätzliche nationale Anforderungen am Ende neue Hindernisse schaffen.

Aus unserer Sicht muss eine Evaluierung deshalb auch danach fragen, wo bestehende Vorschriften tatsächlich einen Sicherheitsgewinn bringen, wo sie in der Praxis funktionieren und wo sie dagegen unnötige Doppelstrukturen, Rechtsunsicherheit oder vermeidbare Kosten verursachen. Bereits gegenüber der Kommission haben die beteiligten Verbände Themen wie die grenzüberschreitende Verbringung, die praktische Umsetzung der Richtlinie und Möglichkeiten zum Abbau administrativer Belastungen adressiert.

VDB und AECAC: Interessenvertretung direkt in Brüssel
Parallel zur schriftlichen Beteiligung wird die politische und fachliche Arbeit in Brüssel fortgesetzt.

VDB-Präsident Michael Blendinger, der zugleich Präsident des europäischen Waffenhandelsverbandes AECAC – European Association of the Civil Commerce of Weapons – ist, wird noch in dieser Woche nach Brüssel reisen, um Gespräche mit Vertretern der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments zu führen. Dabei werden die laufende Evaluierung der Feuerwaffenrichtlinie und die Auswirkungen europäischer Regelungen auf den legalen Waffenhandel zentrale Themen sein.