19.09.2025
Der VDB fordert ein waffenrechtliches Bedürfnis für beorderte Reservisten
Ausführliche Begründung in umfangreichem Positionspapier
Die sicherheitspolitische Lage erfordert eine umfassende Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Neben der aktiven Truppe kommt der Reserve eine wichtige Rolle zu. Wir fordern, beorderten Reservisten ein waffenrechtliches Bedürfnis zuzusprechen.
Reservisten der beorderten Reserve und der Heimatschutzkompanien müssen im Ernstfall schnell und sicher handeln können. Der handlungssichere Umgang mit Handfeuerwaffen ist dabei eine der essenziellen Grundfertigkeiten. Dazu braucht es nicht nur eine gute Ausbildung, sondern regelmäßige Übungsmöglichkeiten. Doch: Freiwilligkeit, begrenzte Zeitbudgets und zu wenig verfügbare Schießstände setzen diesem Anspruch in der Praxis enge Grenzen.
Warum also nicht denjenigen, die bereits heute als sicherheitsüberprüfte Staatsbürger in Uniform Verantwortung übernehmen, ein begrenztes zivilrechtliches Schusswaffenkontingent für private Übungszwecke ermöglichen? So ließen sich grundlegende Fähigkeiten und Kenntnisse eigenständig festigen, Ausbildungseinheiten könnten sich stärker auf komplexe Szenarien (z. B. Drohnenabwehr) konzentrieren – und ganz nebenbei spart der Staat Kosten für Munition und Trainingszeit bei gleichzeitig höherer Einsatzbereitschaft der Reserve.
Unser Vorschlag: Beorderten Reservisten sollte mindestens ein waffenrechtliches Bedürfnis zum Erwerb eines Grundkontingents von zwei mehrschüssigen Kurzwaffen und drei halbautomatischen Langwaffen zugesprochen werden. Die Bedürfnisanerkennung wird an die Beorderung geknüpft, nicht an eine Vereinsmitgliedschaft.
Unsere konkrete Idee, wie durch eine gezielte Erweiterung des Waffenrechts ein Beitrag zur Stärkung der Reserve geleistet werden kann, erläutern wir ausführlich in unserem Positionspapier mit dem Titel „RESERVE STÄRKEN“ (download).
Die wichtigsten Argumente:
Reservisten der beorderten Reserve und der Heimatschutzkompanien müssen im Ernstfall schnell und sicher handeln können. Der handlungssichere Umgang mit Handfeuerwaffen ist dabei eine der essenziellen Grundfertigkeiten. Dazu braucht es nicht nur eine gute Ausbildung, sondern regelmäßige Übungsmöglichkeiten. Doch: Freiwilligkeit, begrenzte Zeitbudgets und zu wenig verfügbare Schießstände setzen diesem Anspruch in der Praxis enge Grenzen.
Warum also nicht denjenigen, die bereits heute als sicherheitsüberprüfte Staatsbürger in Uniform Verantwortung übernehmen, ein begrenztes zivilrechtliches Schusswaffenkontingent für private Übungszwecke ermöglichen? So ließen sich grundlegende Fähigkeiten und Kenntnisse eigenständig festigen, Ausbildungseinheiten könnten sich stärker auf komplexe Szenarien (z. B. Drohnenabwehr) konzentrieren – und ganz nebenbei spart der Staat Kosten für Munition und Trainingszeit bei gleichzeitig höherer Einsatzbereitschaft der Reserve.
Unser Vorschlag: Beorderten Reservisten sollte mindestens ein waffenrechtliches Bedürfnis zum Erwerb eines Grundkontingents von zwei mehrschüssigen Kurzwaffen und drei halbautomatischen Langwaffen zugesprochen werden. Die Bedürfnisanerkennung wird an die Beorderung geknüpft, nicht an eine Vereinsmitgliedschaft.
Unsere konkrete Idee, wie durch eine gezielte Erweiterung des Waffenrechts ein Beitrag zur Stärkung der Reserve geleistet werden kann, erläutern wir ausführlich in unserem Positionspapier mit dem Titel „RESERVE STÄRKEN“ (download).
Die wichtigsten Argumente:
- Beorderte Reservisten haben die strenge Sicherheitsüberprüfung durch den Militärischen Abschirmdienst durchlaufen.
- Reservisten mit waffenrechtlicher Erlaubnis können mit einem deutlich geringeren Zeitaufwand im Bereich Handwaffen ausgebildet werden, da der handlungssichere Umgang mit Waffen bereits gegeben ist, Fortschritte erfolgen schneller und nachhaltiger.
- Dienstliche Ausbildungskapazitäten werden deutlich entlastet. Durch die Möglichkeit, auch außerdienstlich den handlungssicheren Umgang mit Waffen sowie das treffsichere Schießen mit einsatztauglicher Ausrüstung zu trainieren, wird der Fähigkeitserhalt gesichert und damit die Einsatzbereitschaft ohne Mehraufwand für den Bund erhöht.
- Mit der „Ersatzbescheinigung“ existiert in Deutschland für Polizeibeamte ein vergleichbares Modell.
- Ausbildung an Kriegswaffen und in kampfmäßigem Schießen erfolgt dienstlich – beides ist Sportschützen untersagt und zeugt damit von einem hohen Vertrauen des Staates in den Personenkreis der Reservisten.
- Das Vertrauen des Staates gegenüber seinen Reservistinnen und Reservisten wird nicht nur bestätigt, sondern auch gezielt gefördert. Dies stärkt die Bindung zur Reserve und deren Attraktivität.