17.08.2026
Berliner Gesetzesinitiative erreicht den Bundestag
Unerlaubter Umgang mit halbautomatischen Kurzwaffen soll zum Verbrechen hochgestuft werden
Am Mittwoch, 12. August, hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf des Bundesrates (Drucksache 21/7557) zur Änderung des Waffengesetzes dem Bundestag zugeleitet. Der Vorstoß für diese Bundesratsinitiative stammt aus dem Bundesland Berlin, dessen Antrag der Bundesrat nahezu im Wortlaut übernahm. Er zielt darauf ab, den „unerlaubten Umgang mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verschießen von Patronenmunition“ vom Vergehen zum Verbrechen hochzustufen.
Damit würde die Mindeststrafe für illegalen Erwerb, Besitz, illegales Führen, Herstellen, Handeltreiben oder Verbringen ein Jahr betragen. Damit verbunden wäre, dass jede rechtskräftige Verurteilung zu einer absoluten waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit von zehn Jahren führen würde.
Darüber hinaus sollen die Strafverfolgungsbehörden bereits beim Verdacht, beispielsweise auf unerlaubten Besitz von halbautomatischen Pistolen, das Instrument der Telekommunikationsüberwachung nutzen dürfen.
Der VDB hat bereits bei Bekanntwerden dieses Gesetzentwurfs aus dem Hause der Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) ausführlich über den Inhalt und die – womöglich unbeabsichtigten – Folgen dieses Vorschlags berichtet („Gesetzentwurf des Berliner Senats will Vergehen strafrechtlich als Verbrechen einstufen“, Artikel vom 29.06.2026):
Das erklärte Ziel der Berliner Initiative ist die Bekämpfung des vermehrten illegalen Schusswaffengebrauchs in der Hauptstadt. Und tatsächlich hat die Spreemetropole ein Problem: In Berlin ist die Zahl der erfassten Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um 68 Prozent auf 1.119 gestiegen. Insbesondere die Organisierte Kriminalität verfügt in zunehmendem Maße über scharfe Schusswaffen. Das allerdings ist im Vergleich zu den anderen Bundesländern eindeutig ein Berliner Problem und lässt sich nicht auf die bundesweite Situation übertragen!
Anschaulich beschreibt der Berliner Polizeireporter Axel Lier am 11.08.2026 eines der Kernprobleme mit illegalen Waffen in diesem Video des Nachrichtensenders WELT. Weitere Ursachen für die Misere: Waffen aus dem 3D-Drucker und nicht zuletzt aus Krisenherden überschwemmen den Schwarzmarkt. Auch der Täter von Stade kaufte beispielsweise seine Waffe illegal in Berlin.
Selbstverständlich hat der VDB als Interessenvertreter des zivilen Waffenhandels schon allein aus wirtschaftlichen Gründen ein großes Interesse daran, dem illegalen Handel buchstäblich das Handwerk zu legen. Doch dieser Gesetzentwurf trifft die Falschen – wie üblich, müssen wir leider sagen.
Die Folgen für Jäger und Sportschützen, die bisher bei unbeabsichtigten kleineren Verstößen, die mit einer Geldstrafe bis zu 60 Tagessätzen geahndet werden, waffenrechtlich unbelastet bleiben: Da es sich dann um ein Verbrechen handelt, würde dasselbe Urteil zwingend, also ohne Ermessen der Behörde, zur absoluten Unzuverlässigkeit sowie zum Widerruf aller Erlaubnisse führen.
Die Bundesregierung – namentlich Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) – hat diesen Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet und diese Stellungnahme hinzugefügt:
„Die Bundesregierung wird den im Entwurf enthaltenen Vorschlag, die bisher durch § 52 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b, c und d Waffengesetz (WaffG) erfassten Formen des unerlaubten Umgangs mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verschießen von Patronenmunition künftig zu einem Verbrechen nach § 51 Absatz 1 WaffG zu qualifizieren, prüfen und in die derzeit laufende Evaluierung des gesamten Waffenrechts einbeziehen.“
Dem Bundesinnenministerium liegt seit April 2026 der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels und weiterer waffenbezogener Straftaten (Richtlinie (EU) 2024/1260) vor, die voraussichtlich in diesem Jahr noch in Brüssel verhandelt wird. Auch dazu hat sich der VDB – auf Wunsch des BMI – in einer ausführlichen Analyse geäußert (unser Dossier zum Download). Wird die Richtlinie verabschiedet, muss Deutschland sie in nationales Recht umsetzen. Eine vorauseilende nationale Entscheidung zu spezifischen Strafmaßstäben könnte dabei die EU-Gesetzgebung torpedieren, indem das Ziel, die Strafmaßstäbe innerhalb der EU zu vereinheitlichen, um Straftätern keine Schlupflöcher zu bieten, nicht erreicht werden kann.
Es wird also auf mehreren Ebenen versucht, die Waffenkriminalität zu bekämpfen. Wir sehen dabei die Gefahr, dass mangels zielführender Maßnahmen gegen die tatsächlichen Verbrecher der legale Handel und seine Kunden erneut zu Bauernopfern werden. Dagegen werden wir uns – auch und gerade im aktuell laufenden Prozess der Evaluierung – mit allen Kräften zur Wehr setzen und hoffen, dass sich weitere Verbände anschließen.
Damit würde die Mindeststrafe für illegalen Erwerb, Besitz, illegales Führen, Herstellen, Handeltreiben oder Verbringen ein Jahr betragen. Damit verbunden wäre, dass jede rechtskräftige Verurteilung zu einer absoluten waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit von zehn Jahren führen würde.
Darüber hinaus sollen die Strafverfolgungsbehörden bereits beim Verdacht, beispielsweise auf unerlaubten Besitz von halbautomatischen Pistolen, das Instrument der Telekommunikationsüberwachung nutzen dürfen.
Der VDB hat bereits bei Bekanntwerden dieses Gesetzentwurfs aus dem Hause der Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) ausführlich über den Inhalt und die – womöglich unbeabsichtigten – Folgen dieses Vorschlags berichtet („Gesetzentwurf des Berliner Senats will Vergehen strafrechtlich als Verbrechen einstufen“, Artikel vom 29.06.2026):
Das erklärte Ziel der Berliner Initiative ist die Bekämpfung des vermehrten illegalen Schusswaffengebrauchs in der Hauptstadt. Und tatsächlich hat die Spreemetropole ein Problem: In Berlin ist die Zahl der erfassten Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um 68 Prozent auf 1.119 gestiegen. Insbesondere die Organisierte Kriminalität verfügt in zunehmendem Maße über scharfe Schusswaffen. Das allerdings ist im Vergleich zu den anderen Bundesländern eindeutig ein Berliner Problem und lässt sich nicht auf die bundesweite Situation übertragen!
Anschaulich beschreibt der Berliner Polizeireporter Axel Lier am 11.08.2026 eines der Kernprobleme mit illegalen Waffen in diesem Video des Nachrichtensenders WELT. Weitere Ursachen für die Misere: Waffen aus dem 3D-Drucker und nicht zuletzt aus Krisenherden überschwemmen den Schwarzmarkt. Auch der Täter von Stade kaufte beispielsweise seine Waffe illegal in Berlin.
Selbstverständlich hat der VDB als Interessenvertreter des zivilen Waffenhandels schon allein aus wirtschaftlichen Gründen ein großes Interesse daran, dem illegalen Handel buchstäblich das Handwerk zu legen. Doch dieser Gesetzentwurf trifft die Falschen – wie üblich, müssen wir leider sagen.
Die Folgen für Jäger und Sportschützen, die bisher bei unbeabsichtigten kleineren Verstößen, die mit einer Geldstrafe bis zu 60 Tagessätzen geahndet werden, waffenrechtlich unbelastet bleiben: Da es sich dann um ein Verbrechen handelt, würde dasselbe Urteil zwingend, also ohne Ermessen der Behörde, zur absoluten Unzuverlässigkeit sowie zum Widerruf aller Erlaubnisse führen.
Die Bundesregierung – namentlich Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) – hat diesen Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet und diese Stellungnahme hinzugefügt:
„Die Bundesregierung wird den im Entwurf enthaltenen Vorschlag, die bisher durch § 52 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b, c und d Waffengesetz (WaffG) erfassten Formen des unerlaubten Umgangs mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verschießen von Patronenmunition künftig zu einem Verbrechen nach § 51 Absatz 1 WaffG zu qualifizieren, prüfen und in die derzeit laufende Evaluierung des gesamten Waffenrechts einbeziehen.“
Dem Bundesinnenministerium liegt seit April 2026 der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels und weiterer waffenbezogener Straftaten (Richtlinie (EU) 2024/1260) vor, die voraussichtlich in diesem Jahr noch in Brüssel verhandelt wird. Auch dazu hat sich der VDB – auf Wunsch des BMI – in einer ausführlichen Analyse geäußert (unser Dossier zum Download). Wird die Richtlinie verabschiedet, muss Deutschland sie in nationales Recht umsetzen. Eine vorauseilende nationale Entscheidung zu spezifischen Strafmaßstäben könnte dabei die EU-Gesetzgebung torpedieren, indem das Ziel, die Strafmaßstäbe innerhalb der EU zu vereinheitlichen, um Straftätern keine Schlupflöcher zu bieten, nicht erreicht werden kann.
Es wird also auf mehreren Ebenen versucht, die Waffenkriminalität zu bekämpfen. Wir sehen dabei die Gefahr, dass mangels zielführender Maßnahmen gegen die tatsächlichen Verbrecher der legale Handel und seine Kunden erneut zu Bauernopfern werden. Dagegen werden wir uns – auch und gerade im aktuell laufenden Prozess der Evaluierung – mit allen Kräften zur Wehr setzen und hoffen, dass sich weitere Verbände anschließen.