15.08.2025
BMI und PTB sind im regelmäßigen Austausch über eingereichte Waffen
Aktuelle Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen
In der vergangenen Woche ging es in einer Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/1172) auf eine Kleine Anfrage der Linken um die Datenerfassung und Datenspeicherung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Sicherheitsbehörden.
Die Bundesregierung stellt klar, dass es derzeit kein zentrales bundesweites Register gibt, in dem Daten zu Personen mit psychischen Erkrankungen erfasst werden. Sie bestätigt, dass entsprechend des Koalitionsvertrags geprüft wird, welche geeigneten Maßnahmen zur Prävention von Gewaltdelikten von Menschen mit psychischen Erkrankungen möglich sind. Hieran ist im Auftrag der Innenministerkonferenz (IMK) auch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Früherkennung und Bedrohungsmanagement“ tätig, die sich auch mit Fragen der ressortübergreifenden Netzwerkarbeit und des Datenaustauschs befasst. Wir werden diese Thematik weiter im Auge behalten, um zu prüfen, inwieweit eventuell auch die Waffenbehörden einbezogen werden sollen.
In einer Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/1174) auf eine Kleine Anfrage der AfD ging es darüber hinaus um die Gesetzesinitiative zum Verbot des Six Needlers. Gefragt wurde nach Abstimmung zwischen BMI und PTB, den Hintergründen zur Ablehnung der PTB-Kennzeichnung sowie weiteren Plänen zu gesetzlichen Änderungen im Waffenrecht.
Darin heißt es unter anderem, dass die Wahl der Begrenzung auf eine Länge von 30mm auf „auf der allgemeinen Erkenntnis [beruht], dass solche Geschosse anfälliger für Störungen im Flug sind und eher dazu neigen, im Flug zu taumeln.“ Wir kritisieren, dass die Annahme zur Flugstabilität der Geschosse damit ohne wissenschaftliche Versuche angenommen wurde. Zudem gibt die Bundesregierung an, dass ihr keine anderen Fälle bekannt sind, in denen die PTB trotz Erfüllung aller gesetzlichen Voraussetzungen wegen ungeschriebener Tatbestandsmerkmale die Kennzeichnung verweigert hat.
Auch Änderungen des Waffenrechts vor der Evaluierung werden nicht ausgeschlossen, sondern es heißt in der Antwort „Unabhängig von den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages ist es die Aufgabe der Bundesregierung, fortlaufend die Wirksamkeit von Bundesgesetzen im Blick zu behalten sowie gegebenenfalls auf Fehlentwicklungen zu reagieren und gesetzliche Änderungen vorzuschlagen. Dies gilt auch für das Waffenrecht.“
Die Bundesregierung stellt klar, dass es derzeit kein zentrales bundesweites Register gibt, in dem Daten zu Personen mit psychischen Erkrankungen erfasst werden. Sie bestätigt, dass entsprechend des Koalitionsvertrags geprüft wird, welche geeigneten Maßnahmen zur Prävention von Gewaltdelikten von Menschen mit psychischen Erkrankungen möglich sind. Hieran ist im Auftrag der Innenministerkonferenz (IMK) auch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Früherkennung und Bedrohungsmanagement“ tätig, die sich auch mit Fragen der ressortübergreifenden Netzwerkarbeit und des Datenaustauschs befasst. Wir werden diese Thematik weiter im Auge behalten, um zu prüfen, inwieweit eventuell auch die Waffenbehörden einbezogen werden sollen.
In einer Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/1174) auf eine Kleine Anfrage der AfD ging es darüber hinaus um die Gesetzesinitiative zum Verbot des Six Needlers. Gefragt wurde nach Abstimmung zwischen BMI und PTB, den Hintergründen zur Ablehnung der PTB-Kennzeichnung sowie weiteren Plänen zu gesetzlichen Änderungen im Waffenrecht.
Darin heißt es unter anderem, dass die Wahl der Begrenzung auf eine Länge von 30mm auf „auf der allgemeinen Erkenntnis [beruht], dass solche Geschosse anfälliger für Störungen im Flug sind und eher dazu neigen, im Flug zu taumeln.“ Wir kritisieren, dass die Annahme zur Flugstabilität der Geschosse damit ohne wissenschaftliche Versuche angenommen wurde. Zudem gibt die Bundesregierung an, dass ihr keine anderen Fälle bekannt sind, in denen die PTB trotz Erfüllung aller gesetzlichen Voraussetzungen wegen ungeschriebener Tatbestandsmerkmale die Kennzeichnung verweigert hat.
Auch Änderungen des Waffenrechts vor der Evaluierung werden nicht ausgeschlossen, sondern es heißt in der Antwort „Unabhängig von den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages ist es die Aufgabe der Bundesregierung, fortlaufend die Wirksamkeit von Bundesgesetzen im Blick zu behalten sowie gegebenenfalls auf Fehlentwicklungen zu reagieren und gesetzliche Änderungen vorzuschlagen. Dies gilt auch für das Waffenrecht.“