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13.04.2026

Stellungnahme zur geplanten EU-Richtlinie gegen illegalen Waffenhandel an das BMI übermittelt

VDB sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf in zentralen Punkten

Der VDB hat dem Bundesministerium des Innern (BMI) am 10. April seine Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels und weiterer waffenbezogener Straftaten (Richtlinie (EU) 2024/1260) übermittelt. (Zum Hintergrund siehe auch unsere Nachricht vom 02.03.2026.) Das BMI hatte den VDB, den Bundesinnungsverband für das Büchsenmacher-Handwerk (BIV) und den Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) ausdrücklich um eine fachliche Stellungnahme zu dem Vorhaben gebeten. 

Der VDB begrüßt das Ziel der Europäischen Union, entschlossener gegen den illegalen Waffenhandel, die unerlaubte Herstellung sowie gegen organisierte kriminelle Strukturen vorzugehen. Der legale Waffenfachhandel und das Büchsenmacherhandwerk haben ein eigenes Interesse daran, dass illegale Märkte wirksam bekämpft werden, da illegale Waffenströme die öffentliche Sicherheit gefährden, den Ruf der Branche beschädigen und häufig Ursache für Verschärfungen sind, die im Ergebnis allein legale Erlaubnisinhaber betreffen. 

Aus Sicht des VDB weist der Richtlinienvorschlag jedoch in zentralen Punkten erheblichen Nachbesserungsbedarf auf. Wir warnen insbesondere davor, dass unter dem berechtigten Ziel der Kriminalitätsbekämpfung neue Regelungen geschaffen werden, die in der Praxis vor allem rechtstreue Unternehmen mit zusätzlicher Unsicherheit und Bürokratie belasten, ohne kriminelle Strukturen wirksam zu erreichen. So werden im Richtlinienvorschlag selbst Datenlücken im Bereich illegaler Feuerwaffen genannt. Wenn weder das genaue Ausmaß einzelner Problemfelder noch die zu erwartende Wirkung neuer strafrechtlicher Maßnahmen belastbar bestimmt werden können, ist eine besonders sorgfältige Prüfung von Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit geboten. 

Besonders kritisch sehen wir die vorgesehene Regelung zu digitalen Bauplänen, sogenannten „Blueprints“. Der vorliegende Vorschlag fasst den Begriff digitaler Baupläne zu weit und zu unbestimmt. Damit droht nicht nur die Erfassung eindeutig deliktisch relevanter Konstruktionsdateien, sondern potenziell auch die Einbeziehung technischer Zeichnungen, CAD-Dateien, Wartungsunterlagen oder sonstiger digitaler Konstruktionsdaten mit legalem, industriellem oder handwerklichem Verwendungszweck. Gerade wegen dieser Dual-Use-Eigenschaft digitaler Daten besteht die Gefahr erheblicher Rechtsunsicherheit. Gleichzeitig fehlt eine eindeutige Definition, welche Form der Erlaubnis zum Umgang und zur Weitergabe solcher digitaler Konstruktionsdaten berechtigt. 

Der VDB sieht darin ein ernstes Problem für die Normenklarheit. Strafbewehrte Vorschriften müssen so präzise gefasst sein, dass Unternehmen und Fachkräfte verlässlich erkennen können, welches Verhalten erlaubt und welches verboten ist. Der aktuelle Entwurf lässt jedoch offen, wo genau die Grenze zwischen strafloser technischer Vorbereitung, berufstypischer Tätigkeit und strafbarem Verhalten verläuft. Das kann zu einem Überabschreckungseffekt führen: Unternehmen könnten rechtmäßige Entwicklungs-, Reparatur-, Dokumentations- oder Fertigungsprozesse aus Vorsicht einschränken, obwohl gerade sie nicht Ziel der Richtlinie sein dürften. 
Hinzu kommt aus unserer Sicht ein praktisches Vollzugsproblem, durch das allein der legale Markt von neuen bürokratischen Herausforderungen betroffen sein könnte. Digitale Dateien lassen sich vervielfältigen, verschlüsseln, verändern und weltweit verbreiten. Wer gezielt kriminell handelt, wird auf außereuropäische Plattformen, anonyme Netzwerke oder verdeckte Verbreitungswege ausweichen. 

Ebenso sehen wir Nachbesserungsbedarf bei den vorgesehenen Vorgaben zur Erfassung und Rückverfolgbarkeit von Waffen. Wir unterstützen ausdrücklich eine bessere Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden und einen funktionierenden grenzüberschreitenden Datenaustausch. Allerdings sollte dabei auf bestehende europäische Klassifikationen, Markierungs- und Kennzeichnungssysteme aufgebaut werden, um Doppelstrukturen, Inkonsistenzen und eine geringere statt höhere Interoperabilität zwischen den Mitgliedstaaten zu verhindern. Eine Verbesserung der Strafverfolgung erfordert vor allem vergleichbare, im Idealfall kompatibele und praxistaugliche Datensysteme und keine parallelen Bürokratiestrukturen. 

Gleichzeitig sind nur allein harmonisierte Strafnormen zur wirksamen Bekämpfung von Waffenkriminalität nicht ausreichend, sondern vielmehr eine zielgerichtete Vollzugspraxis, ausreichend Personal sowie spezialisierte Ermittler, Staatsanwälte und Behördenstrukturen notwendig. Gerade der illegale Waffenhandel ist ein hochprofessionelles, grenzüberschreitendes Deliktfeld. Wer ihn wirksam bekämpfen will, muss kriminelle Netzwerke konsequent verfolgen, statt zusätzliche Belastungen für den legalen Bereich zu schaffen. Es braucht daher den Ausbau fachlich spezialisierter Vollzugsstrukturen, etwa in Form von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, jedoch im Grunde keine neue Richtlinie. 

Der VDB wird die weiteren Beratungen auf deutscher und europäischer Ebene konstruktiv begleiten. Über unseren europäischen Dachverband AECAC werden wir das Gespräch mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments suchen, um auf eine rechtssichere, verhältnismäßige und tatsächlich sicherheitswirksame Ausgestaltung der Richtlinie hinzuwirken. Ziel muss eine Regulierung sein, die illegale Märkte wirksam trifft, ohne den legalen Waffenfachhandel, das Büchsenmacherhandwerk und innovationsrelevante Wirtschaftsbereiche unverhältnismäßig zu belasten.