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10.11.2025

Bundestag beschließt Novelle des Sprengstoffgesetzes

Ziel der Gesetzesänderung ist die Bekämpfung von Geldautomatensprengungen

Am 5. November hat der Bundestag das „Gesetz zur effektiveren Ahndung und Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen“ durch Zustimmung der Fraktionen CDU/CSU, SPD und AfD, bei Gegenstimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Enthaltung der Linken beschlossen. Das Gesetz zielt vorrangig auf eine Verschärfung strafrechtlicher und überwachungsbezogener Vorschriften ab und dient als Reaktion auf die Sprengung von Geldautomaten. 

Grundlage des Gesetzes bildet ein bereits von der Ampelregierung eingebrachter Gesetzesentwurf, der nahezu wörtlich von der aktuellen Koalition übernommen wurde – selbst die veralteten Zahlen blieben bestehen. Warum die Fraktion der Grünen also nun dagegen stimmte? Weil sie gerne weitreichendere Verschärfungen gehabt hätten – unter anderem auch im Waffengesetz zur Entwaffnung von Rechtsextremisten. 

Fehlende erneute Verbändeanhörung
Zum damaligen Entwurf der Ampel-Regierung hatte der VDB eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf abgegeben. Darin haben wir bezweifelt, dass die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung von Geldautomatensprengungen und zur Verfolgung des im Referentenentwurf genannten Ziels, die „Geldautomatenkriminalität“ zu bekämpfen, geeignet sind.

Zum jetzt beschlossenen Gesetzentwurf hat keine erneute Verbändeanhörung stattgefunden. Inwieweit die früher abgegebenen Stellungnahmen im Prozess berücksichtigt wurden, versuchen wir aktuell noch zu klären. 

Gesetzgebung basiert auf veralteten Zahlen – Bundeslagebild 2024 zeigt gegenteilige Entwicklung
Auch wenn wir Geldautomatensprengungen verurteilen und jede Form der wirklichen Bekämpfung solcher Taten befürworten, kritisieren wir jedoch, dass das beschlossene Gesetz sich in seiner Begründung auf einen Anstieg von Geldautomatensprengungen aus den Jahren 2021 und 2022 stützt. Diese Zahlen sind nach aktuellem Stand jedoch nicht mehr gültig. Laut dem Bundeslagebild „Angriffe auf Geldautomaten 2024“ des Bundeskriminalamts ist die Zahl physischer Angriffe auf Geldautomaten im Jahr 2024 um 24,3 % zurückgegangen (im Jahr 2023 bereits um -8,8 %), die Zahl der Sprengungen ging sogar um 41,6 % zurück und erreichte den niedrigsten Stand der letzten fünf Jahre.


Gestiegen ist dagegen die Fallzahl der sonstigen physischen Angriffe (+32,6 %), wobei die Taten mit hydraulischen Spreizern, Trennschneidern oder als Komplettentwendungen von Geldautomaten stattgefunden hätten. Es zeichnet sich derzeit insofern ab, dass die Prävention wirkt und dass eine Verlagerung der Tatmethoden stattfindet. 

Gleichzeitig sank der Beuteschaden auf rund 13,4 Millionen Euro – das entspricht einem Rückgang um 52,5 %. Diese aktuellen Zahlen zeigen eindeutig: Der im Gesetzentwurf genannte “erhebliche Anstieg” und das Verbleiben auf einem “hohen Niveau” geht an der aktuellen Wirklichkeit vorbei und überzeichnet die Situation durch veraltete Zahlen. 

Prävention wirkt
Zwar betont das BKA im Lagebild das weiterhin hohe Bedrohungspotenzial durch feste Explosivstoffe, gibt aber auch an, dass der deutliche Fallrückgang “insbesondere auf Präventionsbemühungen der Geldautomatenbetreiber und erfolgreiche Repression seitens Polizei und Staatsanwaltschaft zurückzuführen sein” dürfen. Hinzu kämen Effekte durch präventivpolizeiliche Maßnahmen, wie die intensive Bestreifung besonders gefährdeter Geldautomatenstandorte oder Schleierfahndungen. 

Allerdings wird an keiner Stelle belegt, dass es sich bei diesen Stoffen um solche handelt, die aus legalem Besitz stammen – tatsächlich tauchen weder das Wort “legal” noch das Wort “illegal” überhaupt im Bundeslagebild auf. 

Pauschalverdacht statt gezielter Strafverfolgung
Die Gesetzesnovelle hingegen rückt auch legale Erlaubnisinhaber mit in den Fokus strafprozessualer Maßnahmen, obwohl das Bundeslagebild keinerlei Hinweise darauf liefert, dass von ihnen eine entsprechende Gefahr ausgeht. 

Mit der Aufnahme neuer Tatbestände wie des „Versuchs der Beschaffung“ oder des bloßen „Verbringensversuchs“ von Sprengstoffmaterialien weitet das Gesetz die Strafbarkeit erheblich aus. Wir warnen deshalb vor einem ausufernden Generalverdacht gegenüber legalen Akteuren, ohne dass ein entsprechender kriminalistischer Bezug gegeben ist.

Zudem wurde die Chance vertan, innerhalb dieser Novelle direkt weitere Änderungen im Sprengstoffgesetz vorzunehmen, die aktuell in der Praxis für Probleme sorgen. 

Wie geht es weiter?
Als nächstes muss der Bundesrat dem Gesetz zustimmen oder alternativ den Vermittlungsausschuss anrufen, um Änderungen vornehmen zu lassen. Kommt es zu einer Zustimmung, so muss das Gesetz vor Inkrafttreten noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist dementsprechend noch nicht abzusehen. 

Den aktuellen Stand des Gesetzes können Sie jederzeit hier einsehen: https://www.vdb-waffen.de/de/interessenvertretung/gesetzgebung_im_ueberblick.html
 
Der VDB steht im weitergehenden Prozess jederzeit für einen faktenbasierten Dialog zur Verfügung. Eine effektive Sicherheitsgesetzgebung muss sich an der Realität orientieren – nicht an überholten Bedrohungsszenarien.