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28.10.2022

Vorschlag für neue EU-Feuerwaffenverordnung liegt vor

VDB zu Gesprächen mit Europapolitikern und Verbänden in Brüssel

In dieser Woche war unser Interessenvertreter Peter Braß für mehrere Tage zu politischen Gesprächen in Brüssel. Neben dem Austausch mit Abgeordneten des Europaparlaments stand auch die Mitwirkung an den politischen Aktivitäten befreundeter europäischer Verbände im Vordergrund. Parallel zur Reise wurde am 27. Oktober 2022 der Vorschlag der EU-Kommission für eine neue EU-Feuerwaffenverordnung vorgelegt.

Als Mitglied im europäischen Dachverband European Association of the Civil Commerce of Weapons (AECAC), ist der VDB auch assoziiertes Mitglied im Europäischen Jagdverband FACE (European Federation for Hunting and Conservation). Dieser lud anlässlich seines 45-jährigen Geburtstags zur Generalversammlung nach Brüssel. Neben den rein jagdpolitischen Themen ging es auch um das Verbot bleihaltiger Munition und die geplanten Aktivitäten zum EU-Feuerwaffenrecht.

Keine guten Nachrichten überbrachte David Scallan, FACE-Generalsekretär, in Sachen Bleiverbot: Die Beratungen der Fachgremien unter dem Dach der zuständigen Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) seien so weit fortgeschritten, dass es nahezu nur noch um das „Wann“ und nicht mehr um das „Ob“ gehe. In seinen Gesprächen mit der nationalen Politik nimmt der VDB das Thema Bleiverbot immer mit. Hier heißt es, gute und ggf. auch neue Argumentationspunkte gegen das Bleiverbot zu finden, aber auch bereits für den Fall eines Verbotes schon jetzt für möglichst großzügige Übergangsfristen und Entschädigungsregelungen einzutreten.



 
v.l.n.r.: FACE-Präsident Torbjörn Larsson; Peter Braß

 
Bild rechts: v.l.n.r. Abgeordneter des Europäischen Parlament Pietro Fiocci; Peter Braß







Eine besondere Ehre waren die Unterredungen mit dem Präsidenten der interfraktionellen Arbeitsgruppe im Europaparlament zur Jagd, MdEP Álvaro Amaro, und seinem Vizepräsidenten, MdEP Alex Saliba. Diese kündigten bereits ihre Bereitschaft an, dem AECAC und dem VDB für vertiefende Gespräche zur Verfügung zu stehen.

Bei den Änderungen zum EU-Feuerwaffenrecht (Richtlinie 2021/555 und Verordnung 258/2012) gab es in den letzten Monaten unterschiedliche Signale: Zwar hat die EU-Kommission in ihrem Arbeitsplan für das kommende Jahr, der Mitte Oktober vorgestellt wurde, die Richtlinie nicht aufgenommen – jedoch ist die Neufassung der EU-Verordnung, die den grenzüberschreitenden Handel und den Transport ziviler Feuerwaffen regelt, nach langer Verzögerung nun publiziert worden.



Bild links: Gesprächsrunde zum Thema „Europäische Jagd“ im EU-Parlament
 

Bild rechts: v.l.n.r.: Abgeordneter des Europäischen Parlament Alex Agius Saliba; Peter Braß






 

Vorschlag der EU-Kommission zur Novelle der Feuerwaffenverordnung liegt vor

Am 27. Oktober 2022 lag der Vorschlag der EU-Kommission vor. Erste Informationen finden Sie hier (nur Englisch). Wir werden den Vorschlag zeitnah auswerten, mit unseren Partnerverbänden auf nationaler und europäischer Ebene besprechen und Sie auf dem Laufenden halten. 

Brüssel ist in seiner Bedeutung für unsere politische Arbeit und die Interessenvertretung gar nicht zu unterschätzen. Das was auf EU-Ebene beraten und entschieden wird, landet früher oder später auch auf den Schreibtischen der nationalen Politik und unserer Mitgliedsunternehmen. Die neue EU-Verordnung wird einer unser Arbeitsschwerpunkte in den kommenden Wochen und Monaten sein“, fasste Peter Braß seine Eindrücke zusammen.