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08.12.2022

Workshop zum Nationalen Waffenregister im Bundesinnenministerium

Am 08.12.2022 fand im Bundesinnenministerium (BMI) in Berlin der halbjährliche Austausch mit Herstellern, Händlern und Verbänden zum Thema Nationales Waffenregister statt.

Am 08.12.2022 fand im Bundesinnenministerium (BMI) in Berlin der halbjährliche Austausch mit Herstellern, Händlern und Verbänden zum Thema Nationales Waffenregister statt. Zum ersten Mal seit Corona wieder in hybrider Form. Für den VDB waren Peter Braß und Benia Hüne sowie für das NWR-Waffenbuch Torsten Krämer und für HQS Hauke von Holdt vor Ort, Karl Prommersberger vertrat den Bundesinnungsverband für das Büchsenmacherhandwerk.

Vier Stunden lang fand ein reger Austausch zwischen den Verbänden sowie den zuständigen Stellen für das Nationale Waffenregister – dem BMI, dem Bundesverwaltungsamt BVA, der Fachlichen Leitstelle NWR, dem Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern (Kopfstelle) – statt.  

Dabei ging es vor allem um die zuletzt erfolgten Änderungen, von denen der VDB insbesondere den Meldeanlass „Zusammenbau“ und den „Fehlercode 53“ begrüßt. Doch als wäre schon Weihnachten, hatte das BMI für das Release im April einige Geschenke zu verteilen. 
 

Ab April T-IDs beim Erwerb

Gerade Büchsenmacher, die häufig mit Reparaturen zu tun haben, werden jubeln: Ab April erhalten Sie nach der Erwerbsmeldung eine Information vom Register zurück, welche Teile mit welchen T-IDs in der Waffe verbaut sind. Ein kleiner Wehmutstropfen ist, dass nur die Informationen zum Waffenteil und der ID, aber keine Seriennummer o.ä. zurückgespielt werden, trotzdem war es für den VDB ein Grund zum Applaus in der Runde. Denn so können viele Telefonate und Fehlermeldungen in Zukunft verhindert werden, indem diese so wichtigen Informationen direkt vom Register zurückgemeldet werden. 
 

Ab April E-ID bei Reparaturen 

Ebenso applaudierten VDB und NWR-Waffenbuch bei der Information, dass Sie ab April nicht nur die T-IDs, sondern beim „Erwerb von WBK-Inhaber; die Überlassung unterfällt keiner Anzeigepflicht“ auch die E-ID zurückgespielt bekommen, auf der die Waffe eingetragen ist. Auf diese Weise soll das Problem gelöst werden, dass Waffen bei der Rücküberlassung ohne Anzeigepflicht nicht korrekt im Register zugeordnet werden, wenn dabei eine andere E-ID als die verwendet wird, der die Waffe im Register zugeordnet ist. 
 

„Jungjägermeldung“ – immer noch falsche Nutzung

Erneut wiesen BMI und BVA darauf hin, dass der Meldeanlass „Überlassen an Jagdscheininhaber, der noch nicht Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist“ nur für den "Jungjäger"-Fall genutzt werden darf.
Wir weisen Sie an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Sie nach §9 Abs. 2 WaffRG dazu verpflichtet sind, auf die IDs zu melden, sobald welche vergeben worden sind.
Jedoch wiesen die teilnehmenden Hersteller und Händler sowie die Verbände darauf hin, dass es hier keinerlei Kontrollmöglichkeit für Hersteller und Händler gebe, sodass man sich im Zweifelsfall auf die Aussage des Kunden verlassen müsse, da auch Behörden nicht immer Auskunft geben. Erneut wurde der Vorschlag gemacht, den Jagdschein mit einer ID ins Register aufzunehmen, um das Problem ein für allemal zu lösen. Allerdings müssen hier noch alle damit verbundenen Konsequenzen durchgespielt werden, sodass eine Lösung noch einige Zeit dauern kann. 
 

Neues Stammdatenblatt in Abstimmung

Weitere gute Neuigkeiten gibt es hinsichtlich eines einheitlichen Stammdatenblattes. Hierzu hatte der VDB im Nachgang auf den Workshop im Juni ein Muster eingereicht, von dem viele Informationen im Entwurf des BMI übernommen wurden. Im Januar geht der „Waffenbegleitschein“ – wie er zukünftig heißen soll – in die Abstimmung mit den Ländern. 
 

Nicht gelesene Verarbeitungshinweise: Info an Meldeportalnutzer

Das BVA wies darauf hin, dass im Register noch ungelesene Meldungen im fünfstelligen Bereich vorhanden wären. Hier wären insbesondere die Meldungen problematisch, wo Fehlerhinweise oder auch IDs zurückgespielt worden sind.
Deshalb an dieser Stelle ausdrücklich der Hinweis an alle Nutzer des NWR-Meldeportals: Bitte kontrollieren Sie Ihre abgegebenen Meldungen, öffnen Sie die beantworteten Meldungen und speichern Sie sich unbedingt die Meldungsdaten und das Verarbeitungsergebnis ab, da diese Informationen nach 90 Tagen aus dem Register gelöscht werden. 
 

Schulungen durch die Fachliche Leitstelle

Bisher konnte die Fachliche Leitstelle NWR 310 Waffenbehörden und damit gut zweidrittel aller Behörden schulen. Diskutiert wurde, warum die Teilnahmequote bei den Behörden deutlich höher als bei den Herstellern und Händlern war. Hier wiesen die Verbände darauf hin, dass hier bereits in 2020 zahlreiche Schulungen stattgefunden haben, während es für Behörden bisher kein Angebot gegeben hat. Auch seien Hersteller und Händler durch die Behörden sehr heterogen über das Schulungsangebot informiert worden. Alle Verbände boten hier an, bei zukünftigen Schulungen ihre Mitglieder ebenfalls zu informieren, um breit auf das Angebot hinzuweisen. 
 

Erweiterung des Meldeanlasses „Zusammenbau“ 

Der VDB bat darum, den Meldeanlass „Zusammenbau“ auch für modulare Wechselsysteme zu ermöglichen, da dieser aktuell nur für ganze Waffen möglich ist. Dies soll mit den zuständigen Stellen noch einmal diskutiert werden.  
 

Fazit

Insgesamt war es ein sehr konstruktives Gespräch, das hoffen lässt, dass die Arbeit mit dem Register für Hersteller und Händler nach und nach vereinfacht, die Datenqualität verbessert und Fehler verhindert werden. Der VDB sprach hierfür bereits zu Beginn der Veranstaltung den beteiligten Stellen seinen Dank aus und wiederholte dies nach den folgenden guten Nachrichten für das nächste Release erneut. Auch wenn hier halbjährlich kleine Schritte gemacht werden, so gehen die zuletzt erfolgten und die demnächst anstehenden Neuerungen doch in die richtige Richtung. 
Der nächste Workshop soll im Juni stattfinden. Sollten Sie hier Dinge haben, die wir vom VDB für Sie mit nach Berlin nehmen sollen, lassen Sie es uns gerne wissen!