zurück zur Übersicht

24.09.2019

Nix ist fix: Händler- und Hersteller-ID's für das NWR werden sich noch ändern

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) informierte Anfang September die im Testbetrieb eingebundenen Hersteller und Händler vom Stand des Verfahrens. Das BMI sieht sich gut im Zeitplan für die Inbetriebnahme der NWR-Eingaben am Tag nach Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes (vermutlich Dezember 2019). Wegen einer notwendig gewordenen Umstellungen und die Einführung der Möglichkeit, dass sich Händler und Hersteller künftig selbst für die Zugänge zum Händlerportal (Webportal) als auch für Zugänge zur XWaffe-basierten technischen Schnittstelle (Webservice) registrieren können, stehen allerdings die endgültigen NWR-ID's für Händler und Hersteller zum jetzigen Stand noch nicht fest: "Auf Anfragen zur NWR-ID bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde im Vorfeld der Registrierung sollten Sie daher verzichten. Eine kürzlich als notwendig analysierte und anlaufende Bereinigung der Erlaubnisse der Händler und Hersteller im NWR führt ggf. zu sich ändernden Firmen-und Erlaubnis-IDs im NWR."  Auch der VDB als Anbieter des NWR-Waffenbuchs kann hier nur um Geduld bitten und darum, bis zu einer erneuten Mitteilung von Nachfragen abzusehen.














Anfang September ist die gesamte Testumgebung (XTU) endgültig auf den Stand der XWaffe-Version 2.2 umgestellt wurde, die für das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz relevant ist. Zum 4. November 2019 und zum 13. Dezember 2019 werden nach aktueller Planung neue Versionen auf der XTU installiert, die aber alle die oben genannten Rahmenbedingungen erfüllen. Die Version, die ab 13. Dezember 2019 zur Verfügung gestellt wird, beinhaltet sämtliche für den Echtbetrieb mit Händlern und Herstellern von der ZK bereitgestellten Funktionalitäten. Die am Test beteiligten Unternehmen werden ohnehin gesondert informiert. Der VDB bittet nur jetzt um Geduld und darum, keine ID's bei den Behörden anzufragen, weil die zum jetzigen Zeitpunkt nicht endgültig feststehen.