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30.09.2022

Novelle EU-Feuerwaffenverordnung erneut verschoben

Turnusgemäß sollte im 1. Quartal 2022 die EU-Feuerwaffenverordnung (EU 258/2012) überarbeitet werden. Der Termin wurde bereits einmal in das dritte Quartal 2022 verschoben. Nun wurde sie sogar von der Tagesordnung der EU vom 21.09.2022 heruntergenommen. Ein neuer Termin ist noch nicht in Aussicht. Aus EU-Kreisen ist zu hören, dass die erneute Verschiebung auf eine hohe Arbeitsbelastung zurückzuführen ist.

Die EU-Feuerwaffenverordnung regelt den Handelsverkehr zwischen EU und Nicht-EU-Staaten, den sogenannten Drittstaaten. Daneben gibt es noch die EU-Feuerwaffenrichtlinie (bis zum 25.04.2021 war das die 91/477/EWG und ist seither die EU 2021/555). In dieser Richtlinie wird der Handelsverkehr innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten geregelt (sogenannte Verbringungen). Hierzu liegt bereits seit dem 27.10.2021 der Bericht der EU-Kommission (COM(2021)647 final) an das EU-Parlament bzgl. der Anwendung der Richtlinie vor. Schenkt man den Ankündigungen Glauben, soll die Richtlinie noch in diesem Jahr modifiziert werden. Geschieht dies allerdings nicht bis April 2023, so ist eine Überarbeitung noch unter der EU-Präsidentschaft von Ursula von der Leyen, unwahrscheinlich. Wichtig ist, dass wir dabei sehr auf den Bereich AirSoft achten, der erstmals im Bericht erwähnt wird!

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