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16.12.2016

Neuregelung zur Aufbewahrung von Waffen

Verbände-Allianz kritisiert Anpassung, da kein Gewinn für die innere Sicherheit

Marburg, der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) kritisiert eine geplante Neuregelung der Bestimmungen zur Waffenaufbewahrung. Die Anhebung der Standards zur Waffenaufbewahrung trägt nicht zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit bei.

Foto: www.format-tresorbau.de / Waffenschrank CERVO EN1143-1Die Allianz der im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände von Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) sowie der Deutsche Schützenbund (DSB), die etwa 2,5 Millionen rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger vertreten, haben in einer Stellungnahme insbesondere die Anhebung der Standards der Waffenaufbewahrung abgelehnt, begrüßen jedoch einzelne der geplanten weiteren Änderungen.

Kernpunkt der Änderung ist eine Anpassung der Aufbewahrungsvorschriften für Waffen. Neben einer Anpassung an aktuelle Normen sieht der Entwurf eine Anhebung der Aufbewahrungsstandards vor. Für die bisherige Nutzung soll es eine unbefristete Regelung zur Weiterbenutzung geben, so dass kein Waffenbesitzer zur Anschaffung eines neuen Waffenschrankes verpflichtet ist.

Jürgen Triebel, Präsident des VDB hält die Anhebung der Aufbewahrungsstandards für nicht erforderlich und lehnt diese ab. In unserer Stellungnahme haben wir insbesondere darauf hingewiesen, dass keine Daten zu Diebstählen und dem Aufbruch von Waffenschränken vorlägen. „Es ist Augenwischerei, wenn ohne statistische Daten die Aufbewahrungsvorschriften angehoben werden“ sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. „Jede gestohlene Waffe sei natürlich eine zu viel“, stellte Herbert Keusgen, Präsident des Forum Waffenrecht, fest, „aber die wichtigsten Quellen illegaler Waffen seien illegale Importe“. Keusgen ergänzt weiter, dass dies umso bedauerlicher sei, als den Sicherheitsorganen einschließlich Europol nicht nur diese Tatsache sondern auch die Quellen größtenteils seit langem bekannt seien, man aber offensichtlich nicht in der Lage sei, diesen Missstand auszuräumen.

Die vorgesehene unbefristete Besitzstandsregelung begrüßt der VDB dagegen, fordert aber eine Klarstellung für bestimmte typische Fallkonstellationen (z.B. wenn Waffen bisher von Familienmitgliedern gemeinsam aufbewahrt werden).

Weitere Änderungen dienen vor allem der Verwaltungsvereinfachung, Klarstellungen, redaktionellen und anderen Anpassungen und werden den Verbänden insgesamt begrüßt.