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19.06.2020

Registrierung bei der NWR-Kopfstelle

Wie müssen Sie vorgehen?

Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Informationen zum Ablauf des Registrierungsprozesses geben, den Sie bis zum 31.08.2020 durchführen müssen, um ab dem 01.09.2020 fristgerecht (unverzüglich, ohne schuldhaftes Zögern) an das Nationale Waffenregister (NWR) melden zu können.
 

Sie nutzen das NWR-Waffenbuch des VDB?

Das gesamte NWR-Waffenbuch-Team hat in den letzten Tagen mit Hochdruck daran gearbeitet, die nun veröffentlichten Regelungen hinsichtlich der Registrierung umzusetzen. Am vergangenen Tag wurden alle NWR-Waffenbuch-Nutzer entsprechend informiert und können sich einen Registrierungsbrief im System herunterladen.
  • Loggen Sie sich in Ihrem NWR-Waffenbuch ein
  • Gehen Sie auf "Einstellungen" - "Firmendaten"
  • Unter dem blauen Button "Ihr Registrierungsantrag zur Freischaltung der NWR-II-Schnittstelle" finden Sie den Antrag 
  • Tätigen Sie einen Testausdruck!
  • Kontrollieren die alle Felder und korrigieren Sie ggf. die Firmendaten in den NWR-Waffenbuch-Einstellungen. Speichern Sie die Änderungen ab.
  • Klicken Sie erneut auf den Button "Ihr Registrierungsantrag zur Freischaltung der NWR-II-Schnittstelle" und schließen Sie den Registrierungsprozess ab.
    • ACHTUNG! Ab nun ist Ihre NWR-ID im System gesperrt und kann nur noch durch das NWR-Waffenbuch-IT-Team in Rücksprache bzw. mit Antrag bei der Kopfstelle geändert werden. Gleichen Sie also Ihren Eintrag im NWR-Waffenbuch noch einmal mit den NWR-IDs ab, die Sie von Ihrer Waffenbehörde erhalten haben.
  • Drucken Sie den Antrag aus. 
  • Unterschreiben Sie den Antrag und bringen Sie diesen zu Ihrer Waffenbehörde. Ihren Personalausweis nicht vergessen!
    • ggf. ist Ihre Waffenbehörde wegen der aktuellen Corona-Einschränkungen geschlossen. Reichen Sie den Antrag mit einer Kopie bei der Waffenbehörde zur Bearbeitung ein.
    • bei der Waffenbehörde müssen Sie eine Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung unterschreiben 
    •  

Was macht die Waffenbehörde mit dem Registrierungsantrag?

  • Die Waffenbehörde prüft den Antrag auf Vollständigkeit (insbesondere Firmendaten und NWR-IDs)
    • Hierzu kann die Waffenbehörde z.B. beim VDB den offiziellen Registrierungsleitfaden bequem per Mail an info@vdb-waffen.de anfordern.
    • Hinweis zum Software-Zertifikat der DOI-CA: Ein Abgleich der auf dem Registrierungsantrag angegebenen Referenznummer mit dem Zertifikatsantrag ist nur nötig, wenn Registrierungsantrag und Zertifikatsantrag zeitgleich bei der Waffenbehörde vorgelegt werden. Weichen  Anzeigepflichtiger (hier Händler) und der Zertifikatsinhaber (VDB mit NWR Waffenbuch) voneinander ab, erfolgt der Abgleich durch die NWR-Kopfstelle im Rahmen der Bearbeitung des Registrierungsantrages.
  • Anschließend beantragt die Behörde beim SPOC des NWR via E-Mail an nwr@bva.bund.de oder telefonisch unter 0228/99-358-3388 eine Ticketnummer für das "Hinzufügen einer Meldeberechtigung für das Meldeportal"
    • Die Ticketnummer wird in den Antrag unter Abschnitt VI in das Feld 6.3 eingetragen
  • Nun wird der fertige Antrag an den Betreiber des NWR Meldeportals versand - entweder per EGVP-Postfach oder postalisch:
    • DVZ M-V GmbH, NWR-Meldeportal, PF 12 01 41, 19018 Schwerin
  • Nach erfolgreicher Freischaltung erhalten Sie und auch das Team vom NWR-Waffenbuch eine E-Mail zur Bestätigung. Dann sind Sie technisch bereit, um mithilfe des NWR-Waffenbuches ab dem 01.09.2020 Ihre Meldungen an das Nationale Waffenregister automatisch absetzen können.
  • Abschließend erhalten Waffenbehörde und der Waffenfachhändler eine Rückmeldung seitens der NWR-Kopfstelle, dass die Berechtigung erfolgt oder nicht erfolgt ist.

Sie nutzen die Profisoft von HQS?

Auch von HQS wird allen Nutzern einen Antrag zur Verfügung stellen, den Sie als E-Mail im System abrufen können. Auch hier überprüfen SIe bitte alle Daten noch einmal, bevor Sie den Registrierungsbrief ausdrucken, unterschreiben und zur Waffenbehörde bringen. 
Anleitung für HQS-Nutzer

Sie nutzen eine andere Softwarelösung?

Nutzern anderer Softwarelösungen empfehlen wir, direkten Kontakt mit Ihrem jeweiligen Anbieter aufzunehmen, um abzuklären, inwieweit der Registrierungsprozess bereits technisch und antragsmäßig umgesetzt wird. Denn hier müssen sowohl Sie als Meldender bei der Kopfstelle registriert, als auch mithilfe eines Softwarezertifikat für das NWR-Meldeportal Ihre Softwarelösung mit Ihrem Konto verknüpfen. 
Informationen zu diesem Vorgehen finden Sie im Anschnitt "Über ein IT-System via Webservice-Schnittstelle melden" im NWR-Meldeportal.


Sie nutzen noch ein papiergebundenes Waffenhandelsbuch oder ähnliches und haben viele Warenbewegungen im Monat?

Wir empfehlen Ihnen, auf ein elektronisches Waffenbuch bzw. ein Warenwirtschaftssystem umzusteigen, das bereits jetzt eine Schnittstelle zur Kopfstelle hat. Ein elektronisches Waffenbuchwird Ihnen nach einem einmaligen Umstellungsaufwand viel Verwaltungs- und Meldearbeit abnehmen. In so einem System könnten SIe beispielsweise bereits vor Beginn der Bestandsmeldungen Ihren Bestand erfassen und müssen diesen am 01.09.2020 nur noch melden, sodass Sie hier jetzt schon viel Vorarbeit für den 01.09.2020 leisten können. Zudem müssen Sie im kostenlosen Meldeportal unnötig viele Daten bei jeder Meldung (erneut) eingeben, was Ihnen eine elektronische Lösung abnimmt. Treffen Sie die Entscheidung bald, damit Sie vor dem 01.09.2020 mit dem neuen System vertraut sind. 
Mögliche Softwarelösungen wären:
- das NWR-Waffenbuch des VDB
- die ProfiSoft vom VDB-Kooperationspartner HQS 
 

Sie nutzen noch ein papiergebundenes Waffenhandelsbuch oder ähnliches und haben nicht mehr als eine Warenbewegungen im Monat?

In diesem Fall könnten auch das kostenlose Meldeportal für Sie infrage kommen. Sollten Sie sich für diesen Weg entscheiden, müssen Sie wie folgt vorgehen.

  • Schritt 1: Erstellen Sie sich Ihr persönliches Nutzerkonto für das Meldeportal
  • Schritt 2: Füllen Sie den Antrag auf Erteilung eines Zugangs zum Meldeportal des Nationalen Waffenregisters für Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis gemäß § 21 Absatz 1 WaffG elektronisch aus. Tragen Sie als Meldeberechtigten die Daten Ihres Nutzerkontos (E-Mail-Adresse, Vorname, Familienname) aus Schritt 1 ein.
    • Achtung: Sollte beim Öffnen des PDF im Browser eine Fehlermeldung erscheinen, kontrollieren Sie Ihren Download-Ordner und Öffnen Sie das PDF mit einer aktuellen Version des AdobeReaders
    • Sollten Sie als Hersteller mit einer Handelserlaubnis B2C beide IDs angeben sollen, klicken Sie im Formular bei Erlaubnis-Nr.1 rechts auf den Button mit dem +
  • Schritt 3: Geben Sie den ausgefüllten und ausgedruckten Antrag zusammen mit weiteren erforderlichen Dokumenten bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde ab 
    • Weitere Dokumente müssen bei der Waffenbehörde erfragt werden. Dies können sein: ein gültiges Ausweisdokument des Antragstellers,
    • aktuelle waffenrechtliche Erlaubnisdokumente im Original, eine aktuelle Bestätigung der Gewerbebehörde, eine
    • aktuelle Bevollmächtigung des Antragstellers zur Antragstellung.
  • Schritt 4: Melden Sie sich erstmalig beim kostenlosen Meldeportal an und hinterlegen Sie alle Ihnen von der Waffenbehörde bestätigten bzw. vergebenen Personen- und Erlaubnis-IDs (F-IDs und E-IDs) sowie Ihre Firmenzugehörigkeit.
  • Schritt 5: Ihr Antrag auf Zugang zum Meldeportal des Nationalen Waffenregisters wird bearbeitet. Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihr Zugang freigeschaltet. Sie erhalten daraufhin eine Bestätigungs-E-Mail an die von Ihnen im Nutzerkonto (Schritt 1) angegebene E-Mail-Adresse.
  • Schritt 6: Nach Erhalt dieser Bestätigungs-E-Mail können Sie sich im kostenlosen Meldeportal anmelden und sich mit der Nutzung vertraut machen. Achtung: Das Erfassen und Senden von Meldungen wird erst mit dem Inkrafttreten der elektronischen Anzeigepflichten am 01.09.2020 freigeschaltet.