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13.10.2021

Einladung zur digitalen außerordentlichen Mitgliederversammlung am 25. November 2021

Hiermit laden wir alle Mitglieder zur außerordentlichen Mitgliederversammlung ein. Aufgrund der anhaltenden Corona-Einschränkungen und der Dringlichkeit wird die Veranstaltung online durchgeführt werden, damit möglichst viele Mitglieder daran teilnehmen können.

Die außerordentliche Mitgliederversammlung findet am 

Donnerstag, 25. November 2021, um 19:00 Uhr

mit folgender, vorläufiger Tagesordnung statt. 
  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Formalia 
    1. Fristgerechte Einladung
    2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
    3. Protokoll der letzten Mitgliederversammlung
  3. Branchensituation
  4. Politische Situation & EU-Ausblick
  5. Verbandshaushalt 2021 und 2022
  6. Steuerliche Umstrukturierung im Verband
  7. Beschlussfassung über Mitgliedsbeiträge gem. § 7 Nr. 5 Buchstabe e der Satzung (Beitragsangleichung 2022). (Siehe hierzu beigefügte Anlage mit Erläuterungen und den vorgeschlagenen alten & neuen Beitragssätzen)
  8. Verschiedenes
Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung werden bis zum 31.10.2021 schriftlich oder per E-Mail (info@vdb-waffen.de) an die Geschäftsstelle erbeten.
Anfang November senden wir Ihnen per E-Mail die endgültige Tagesordnung sowie die erforderlichen Zugangsdaten zu. Sie können mit Ihrem Computer, Smartphone oder Tablet (Lautsprecher oder Kopfhörer nötig) teilnehmen.
 

Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt 7 - Beitragsangleichung 2022

Wir kämpfen für die Branche!

Jede weitere rechtliche Einschränkung kann die Existenz unserer Branche gefährden. 
Am Tag der Verkündung des 3. WaffRÄndG wurden in Hanau 11 Menschen erschossen. Vor wenigen Wochen erschoss ein 49-Jähriger an einer Tankstelle in Idar-Oberstein einen Mann. Beide Taten sind durch nichts zu rechtfertigen. Doch sowohl der Anschlag von Hanau als auch der Mord mit einer illegalen Schusswaffe in Idar-Oberstein führten auf politischer Ebene zu Forderungen nach einer Verschärfung des Waffenrechts.
Anschläge, Terrortaten oder Amoklagen wird das Waffengesetz nicht verhindern können. Diese Taten werden von Menschen vollbracht und die Tatmittel sind nahezu beliebig austauschbar. Gesetzesverschärfungen kommen nicht nur aus Berlin, sondern auch aus der EU – und solche Taten können zu Kurzschlussreaktionen auf politischer Ebene führen.
Vor diesem Hintergrund und in Verbindung mit den gerade anlaufenden Themenkomplexen: 
  • EU-Feuerwaffenverordnung (Drittländerthematik),
  • EU-Feuerwaffenrichtlinie (Verbringungen, Waffenteile, Magazine),
  • ECHA-Bleiverbot für Schusswaffen
müssen wir noch aktiver unsere Positionen erarbeiten und zielgruppenorientierter vertreten.
Wir werden zwar den politischen Aktionismus und auch die grundsätzliche gesellschaftliche Entwicklung nicht ändern können, doch wir dürfen den Kopf nicht in den Sand stecken! Wir sind uns sicher: Von unserer Branche geht weder eine besondere noch eine erhöhte Gefahr aus – wir sind die Guten – staatlich überprüft und behördlich überwacht.
Deshalb gilt es, die Existenz unserer Branche langfristig zu sichern und möglicherweise eine praxis- und sicherheitsorientierte Liberalisierung zu erreichen. Dafür muss der Verband noch aktiver werden und noch mehr in die Interessenvertretung investieren. Lobbyarbeit aber kostet Personal und Zeit – Ressourcen, in die wir bereits massiv investiert haben (Peter Braß, Koordinator Interessenvertretung, seit 04/2021; political solutions seit 2019), und mit denen wir auch erste Erfolge erzielt haben (Nachtsichttechnik für Jäger, Abwendung des Personenüberprüfungsgesetzes).
Unser Lobbying wird zukünftig nur funktionieren, wenn wir zahlreiche Fördermitglieder (alle Kunden des Fachhandels – nur 36,- €/Jahr) gewinnen und Industrie, Handel und Handwerk ihren Beitrag leisten.
Gemeinsam mit unserem Steuerberater und dem Finanzamt haben wir erreicht, dass wir unsere Mitgliedsbeiträge ab 2022 mehrwertsteuerfrei stellen können. Diese 19 % möchten wir für die Interessenvertretung einsetzen, d.h., dass die Zahlbeträge nahezu unverändert bleiben, jedoch keine MwSt. mehr ausgewiesen wird: 
  • Handels- & Handwerksbetriebe können diese Beitragsrechnungen weiterhin zu 100 % als Betriebsausgaben (Kosten) geltend machen.
  • Für Fördermitglieder (36,- €/Jahr) ändert sich nichts.
Daher bitten wir um Zustimmung zu folgender Änderung der Beitragsordnung mit Wirkung zum 01.01.2022 
Erläuterung inkl. neue Beitragsstruktur ansehen

Protokoll der letzten Mitgliederversammlung
Das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung können Sie im internen Mitgliederbereich im Dokumentensystem unter der Kategorie „Mitgliederversammlung 2021“ kostenfrei herunterladen oder formlos per E-Mail an abruf@vdb-waffen.de anfordern.