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14.10.2022

Abmahnwelle wegen sogenannten Google Fonts

Der HV Hessen informiert

Der HV Hessen informiert in seinem heutigen Newsletter über folgenden Sachverhalt: 
 
 

Abmahnwelle wegen sogenannten Google Fonts


Aktuell kommt es vermehrt zu Abmahnungen von Handelsunternehmen wegen der Nutzung von speziellen Schrifttypen, den sogenannten Google Fonts. Der Handelsverband Hessen steht hierzu auch im Dialog mit der Wettbewerbszentrale und dem HDE und prüft die vorliegenden Sachverhalte. Sobald neue Informationen vorliegen, werden wir Ihnen diese zukommen lassen.

Derzeit empfielt der HV Hessen betroffenen Unternehmen, vorerst nichts zu tun und nicht auf die Abmahnschreiben zu antworten. Dies könnte ähnlich wie bei Spam-Mails dazu führen, dass damit die Adresse als verifiziert gilt und der Druck erhöht wird. 

Händlerinnen und Händler sollten jetzt allerdings ihre Websites prüfen! Der Handelsverband bietet Händlerinnen und Händlern mit handel.digital einen Service, um ihre Website auf die Verwendung von Google Fonts zu prüfen. https://www.handel.digital/fontscheck
„Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie zu dem Thema Klärungsbedarf haben oder direkte Unterstützung brauchen!“, empfiehlt Marcel Rösel von handel.digital.

 

Auch auf folgender Seite können Sie Ihre Webseite überprüfen lassen: https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner#toc_so-pruefen-sie-ihre-website  
Sollten Sie Schriften über ein Content Delivery Network (CDN) nutzen, stellen Sie dies dahingehend um, dass die Schriftarten kostenfrei heruntergeladen und auf dem eigenen Server abgespeichert werden. 
Prüfen Sie vor dem gleichen Hintergrund zudem, ob auch Einbindungen von Google Maps und Youtube korrekt erfolgt sind. Hier ist eine direkte Einbindung problematisch, bei der Inhalte direkt über Ihre Seite geladen werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Provider oder Softwareanbieter bzw. Ihre IT.

Sollten sie noch keine professionelle Betreuung im Datenschutz haben, empfehlen wir unseren Kooperationspartner BSG Wüst. Mehr Infos finden Sie auf der Partnerseite
 

Inzwischen hat das LG Baden-Baden eine einstweilige Verfügung gegen Google Fonts-Abmahner Herrn Ismail erlassen. Den gesamten Artikel zum Urteil können Sie hier einsehen: https://www.lhr-law.de/magazin/datenschutzrecht/einstweilige-verfuegung-gegen-google-fonts-abmahner/ 
 

Der Handelsverband Hessen hat sich bzgl. des Themas Google-Fonts-Abmahnungen gemeinsam mit dem Handelsverband Deutschland an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) gewandt.

Der DSW hat inzwischen aufgrund des enormen Ausmaßes der Massenabmahnungen einen aktuellen Warnhinweis veröffentlicht. Der Warnhinweis enthält auch praktische Handlungsempfehlungen, wenn eine solche Abmahnung oder Zahlungsaufforderung bei den Betroffenen eingeht, die sich mit unseren bereits abgegebenen Handlungsempfehlungen decken und diese bestätigen. Der DSW bietet an, dass ihm  – falls gewünscht – die jeweiligen Abmahnungen auch direkt zugesandt werden können.

Info-Seite des DSW