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02.11.2022

Pressemitteilung der EU-Kommission zur Feuerwaffenverordnung 258/2012

Feuerwaffen: Aktualisierte Vorschriften zur Erhöhung der Sicherheit und Erleichterung des legalen Handels

Brüssel, 27. Oktober 2022: Die Kommission schlägt heute vor, die EU-Vorschriften für die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch zu aktualisieren. Schätzungen zufolge befinden sich in der EU bis zu 35 Millionen unerlaubte Feuerwaffen in der Hand von Zivilpersonen, und rund 630 000 Feuerwaffen sind im Schengener Informationssystem als gestohlen oder verloren gegangen ausgeschrieben. Die aktualisierten Vorschriften werden den legalen Handel mit Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch erleichtern und den Verwaltungsaufwand für Hersteller, Händler und Nutzer von Feuerwaffen verringern. Die überarbeiteten Vorschriften werden die Sicherheit erhöhen, dem unerlaubten Handel mit Feuerwaffen entgegenwirken und koordinierte Kontrollen und Risikobewertungen ermöglichen, um die Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen zu verbessern.

Der für die Förderung unserer europäischen Lebensweise zuständige Vizepräsident Margaritis Schinas sagte dazu: „Der unerlaubte Handel mit Feuerwaffen begünstigt die organisierte
Kriminalität in der EU und sorgt für politische Instabilität in der Nachbarschaft der EU. Dank der Entwicklung schneller Paketzustellungen und neuer Technologien nimmt der illegale Handel mit
Feuerwaffen neue Formen an, um sich den Kontrollen zu entziehen. Als Gesetzgeber müssen wir diesen Rückstand aufholen. Mit der von uns vorgeschlagenen Reform werden die Schlupflöcher in den bestehenden Vorschriften geschlossen, die häufig ausgenutzt werden und dazu führen, dass Feuerwaffen in die EU geschmuggelt und umgelenkt werden.


Ylva Johansson, EU-Kommissarin für Inneres, fügte hinzu: „Kriminelle ändern ständig ihre Methoden, um tödliche Waffen in die Europäische Union zu schmuggeln. Wir müssen ihnen immer
einen Schritt voraus sein. Die innere Sicherheit der EU und die Maßnahmen, die die illegale Verwendung von Feuerwaffen und den illegalen Handel damit verringern sollen, müssen auf einer
guten Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung, fundierten Erkenntnissen und transparenten Verfahren aufbauen. Mit dem heutigen Vorschlag wird genau dies erreicht. Außerdem werden damit auch die Vorschriften für rechtmäßige Waffenbesitzer und Unternehmen vereinfacht
.“
 

Die aktualisierten Vorschriften umfassen Folgendes

  • Klare und gemeinsame Verfahren für die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch, ihre wesentlichen Komponenten, Munition sowie Schreckschuss- und Signalwaffen. So werden mit dem aktuellen Vorschlag zum Beispiel Hersteller, Händler und Nutzer von Feuerwaffen von der Zahlung einer Gebühr für eine Einfuhr- oder Ausfuhrgenehmigung befreit.
  • Vereinfachte Ein- und Ausfuhrverfahren für Jäger, Sportschützen und Aussteller: Insbesondere benötigen Jäger mit einem Europäischen Feuerwaffenpass keine vorherige Einfuhr- oder Ausfuhrgenehmigung.
  • Ein neues elektronisches EU-Lizenzierungssystem für Waffenhersteller und -händler zur Beantragung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen, das die unterschiedlichen, meist papiergestützten nationalen Systeme ersetzt. Dieses neue papierlose System wird den Antragstellern Zeit sparen und das Verfahren vereinfachen. Zudem wird das System an die Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll angeschlossen.
  • Strenge technische Standards für Schreckschuss- und Signalwaffen, bei denen es sich um Geräte handelt, die ausschließlich zum Abfeuern von Platzpatronen oder Tränengas- oder Reizmunition bestimmt sind. Dies wird dazu beitragen, dass sie nicht zu tödlichen Feuerwaffen umgebaut werden. Sämtliche Waffen dieser Art, die diesen Standards nicht entsprechen, müssten als Feuerwaffen eingeführt werden. Ferner wird die Kommission eine Liste nichtumbaubarer Schreckschuss- und Signalwaffen erstellen, also von Geräten, die nicht so umgebaut werden können, dass damit Schrot, Kugeln oder Geschosse abgefeuert werden können.
  • Strengere Vorschriften für halbfertige Komponenten von Feuerwaffen. Diese Komponenten sollen nur von zugelassenen Händlern und Maklern eingeführt werden können, wodurch die Gefahr von selbst hergestellten Feuerwaffen ohne Kennzeichnung oder Registrierung („Geisterwaffen“) verringert wird.
  • Eine Endverbleibsbescheinigung für gefährlichere Feuerwaffen. Mit diesem Dokument wird bescheinigt, dass der Käufer der Endempfänger der Waren ist und nicht beabsichtigt, sie an eine andere Person weiterzugeben. Dadurch wird das Risiko einer Umlenkung von Feuerwaffen vom legalen Markt in den Schwarzmarkt während oder nach der Ausfuhr verringert.
  • Strenge Kontrollen von Verweigerungen von Einfuhr- oder Ausfuhrgenehmigungen. Die nationalen Behörden müssen prüfen, ob einer Person, die eine Genehmigung beantragt, eine solche bereits in einem anderen Mitgliedstaat verweigert wurde. Wird einer Person eine Einfuhr- oder Ausfuhrgenehmigung verweigert, so wird diese Information an andere Mitgliedstaaten weitergegeben. Dadurch wird verhindert, dass Personen versuchen, in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine solche Genehmigung zu erhalten.
 

Nächste Schritte

Als Nächstes müssen das Europäische Parlament und der Rat den Vorschlag prüfen. Sobald die Vorschriften erlassen sind, gelten sie unmittelbar in der gesamten EU.
 

Hintergrund

Die unerlaubten Ströme von Feuerwaffen, wesentlichen Komponenten und Munition begünstigen schwere und organisierte Kriminalität, einschließlich Terrorismus. Sie ermöglichen Gewalt und unterstützen kriminelle Aktivitäten. Unerlaubte Feuerwaffen betreffen auch andere Bereiche der organisierten Kriminalität, wie den Drogenhandel und den Menschenhandel.

Der heutige Vorschlag wurde im Jahr 2020 angekündigt und betrifft ausschließlich Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch. Der militärische Angriff Russlands auf die Ukraine erhöht die Gefahr der Verbreitung von Feuerwaffen. Mittelfristig werden die neuen Vorschriften dazu beitragen, das Risiko der Umgehung von Embargos bei der Ausfuhr von Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch zu verringern und die Kontrollen der Einfuhr solcher Feuerwaffen aus Drittländern zu verstärken.

Im Rahmen der Strategie für eine Sicherheitsunion hat die Kommission die EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und den Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen 2020–2025 angenommen. Der heutige Vorschlag soll die Kohärenz zwischen der Feuerwaffen-Richtlinie und der EU-Verordnung über die Einfuhr und Ausfuhr von Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch gewährleisten. Beide Texte sollten dieselben Arten von Feuerwaffen, wesentlichen Komponenten und Munition regeln. In der derzeitigen Verordnung ist hauptsächlich die Ausfuhr von Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch geregelt.
 

Weitere Informationen (englisch)