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24.11.2021

Koalitionsvertrag: Erneute Novelle des Waffenrechts in Sicht!

SRS-Waffen, Statistiken, neue Kontrollmöglichkeiten und ein neues Gesetz...

Berlin. Am 24. November 2021  wurde der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition vorgestellt. Auf geballten 177 Seiten sind die Themen der laufenden Legislatur geschrieben.  Nur 11 der über 6.000 Zeilen widmen sich unserer Branche. Elf Zeilen, die es aber womöglich in sich haben.

Zunächst der Originaltext aus dem Koalitionsvertrag:
 
Waffenrecht, Sicherheitsdienste
Die weit überwiegende Zahl der Waffenbesitzerinnen und -besitzer ist rechtstreu. Terroristen und
Terroristen sowie Extremistinnen und Extremisten gilt es, konsequent zu entwaffnen. Wir evaluieren
die Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre und gestalten bestehende Kontrollmöglichkeiten
gemeinsam mit den Schützen- und Jagdverbänden sowie mit den Ländern effektiver aus. Zudem
verbessern wir die kriminalstatistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen sowie den
Informationsfluss zwischen den Behörden. Bei Gegenständen, für die ein Kleiner Waffenschein
erforderlich ist, soll dieser künftig auch beim Erwerb vorgelegt werden müssen.

Private Sicherheitsdienste werden wir mit verbindlichen Standards in einem eigenen Gesetz
regulieren.

Als Verband möchten wir an dieser Stelle nicht allzu viel in diese Ausführungen intepretieren - jedoch ist klar, dass auch in der 20ten Legislaturperiode das Waffenrecht (wie erwartet) erneut novelliert werden soll. 

Positiv zu werten sind die Eingangssätze (wobei das Wort "entwaffnen" bedrohlich klingt) und der Wille nicht nur das 3. WaffRÄndG, sondern weitere umgesetzte Waffenrechtsverschärfungen zu evaluieren ein wichtiger, guter Ansatz ist. Eine Evaluierung könnte in Verbindung mit dem Koalitionswillen zur Verbesserung der Polizeilichen Kriminalstatistik einhergehen. Ob es wirklich einen Sicherheitsgewinn bringt, wenn zukünftig SRS-Waffen nur mit kleinem Waffenschein erworben werden, oder ob solch ein Vorstoß nicht das Gegenteil bewirkt, vermögen wir noch nicht zu sagen. 

Unser erstes Fazit:
Wir müssen gemeinsam mit den Fachverbänden unsere Expertise in Berlin einbringen und Lösungsansätze liefern. Niemand möchte Waffen in den Händen von Terroristen oder Extremisten - dafür ist jedoch Voraussetzung diese eindeutig (!) zu identifizieren. Und als Waffe können auch Autos, LKWs, Küchenmesser und andere "alltagstaugliche" Gegenstände verwendet werden, zu denen die vorgenannten Personengruppen dann auch keinen Zugang mehr haben sollten.

Somit werden wir in den nächsten Wochen unsere Mitglieder nach deren Meinungen und Input befragen, um anschließend die VDB-Verbandsposition mit den Fachverbänden abzustimmen und dann den Extrakt im politischen Raum kommunizieren zu können.

Bereits jetzt können konstruktive Meinungen an info@vdb-waffen.de gemailt werden.