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28.11.2014

URTEIL: Schalldämpfer für Jagdwaffe

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat am 12.11.2014 entschieden,...

Dem Leiter eines privaten Forstbetriebs, der beruflich zur Ausübung der Jagd verpflichtet ist und der zum Schutz seines Gehörs einen Schalldämpfer für seine Jagdwaffe benötigt, ist eine Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und zum Führen des Schalldämpfers zu erteilen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg mit den Beteiligten nun bekanntgegebenem Urteil vom 12.11.2014 (1 K 2227/13).

Die vollständige Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Freiburg finden Sie hier:

http://www.vgfreiburg.de/pb/,Lde/Schalldaempfer+fuer+Jagdwaffe/?LISTPAGE=1215828