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19.02.2020

3. WaffRÄndG verkündet!

Waffenrechtsnovelle tritt in Kraft

Marburg, 19.02.2020. Fast zwei Monate nach dem Beschluss des Bundesrates ist heute das 3. WaffRÄndG im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Vollständig in Kraft tritt das Gesetz damit am 1. September 2020. Alle Interessierten können den Gesetzestext hier im Bundesgesetzblatt einsehen.

Für den Waffenfachhandel und die Büchsenmachermeisterbetrieb bedeutet das:

  • Ab 20.02.2020 dürfen Sie Jägern bei Vorlage eines gültigen Jagdscheins Schalldämpfer für Langwaffen mit Zentralfeuermunition verkaufen - es ist kein Voreintrag mehr notwendig

  • Ab 20.02.2020 dürfen Jäger und gewerbliche Erlaubnisinhaber Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen haben (bitte die weiter bestehenden Verbote berücksichtigen)

  • Ab 20.02.2020 werden Verfassungsschutzämter bei der Bedürfnisprüfung miteinbezogen

Für alle anderen Regelungen gelten entsprechende Übergangsfristen, wie z.B.

Im täglichen Alltag wird sich somit zunächst nur wenig ändern. Insbesondere die Waffenbuchführungspflicht sowie die Anzeigepflicht bei Waffenverkäufen bleiben zunächst unverändert bestehen.