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14.08.2019

Bundesrat erhält Waffengesetz-Entwurf zur Stellungnahme

Trotz Sommerpause geht die Lobby-Arbeit des VDB weiter

Der Zeitplan ist eigentlich klar: Mit der Drucksachennummer 363/19 vom 9. August 2019 hat der Bundesrat den Kabinettsentwurf zur Waffengesetz-Novelle erhalten. Nun beginnt eine sechswöchige Frist: Am 20. September wird sich das Bundesrats-Plenum voraussichtlich damit befassen. Die BR-Stellungnahme geht dann wieder zurück an den Bundestag, der wiederum seine Antwort an den Bundesrat gegen Ende September schicken dürfte. Frühestens Mitte Oktober könnte danach die 1. Lesung des Waffengesetz-Entwurfs im Bundestag stattfinden. Die Ausschusszuweisung erfolgte erwartungsgemäß an den federführenden Ausschuss für Innere Angelegenheiten (nächste Sitzung am 06.09.19) sowie an den Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (nächste Sitzung am 02.09.19) und den Rechtsausschuss (nächste Sitzung am 04.09.2019). Der Rechtsausschuss hat als erster seine Tagesordnung veröffentlicht. Unter Top 14 wird das 3.WaffRÄndG behandelt werden (hier die Tagesordnung)

Voraussichtlicher Zeitplan der Waffengesetz-Novelle mit VDB-Terminen

(aktualisiert, mit freundlicher Genehmigung von Waffenmarkt-Intern, siehe dort Ausgabe 7-8/2019):






























Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (VDB) nutzt die Zeit vom Kabinettsbeschluss bis zum Ende der politischen Sommerpause für einzelne Gespräche mit Abgeordneten und für Terminanfragen in den einzelnen Fraktionen. Die Analyse des Kabinettsbeschluss ergab neben den allseits bekannten Problemfeldern (u.a. Bedürfnis, Meldeanlässe und Fristen für Hersteller und Händler, NWR-II im Allgemeinen, Magazine, Salutwaffen, Dekowaffen) aber auch positive Entwicklungen dank der Arbeit aller Aktiven (u.a. Entfall der Regelungen für Vorderlader-Nachbauten, Entfall der Meldepflicht von privaten Kommission-, Reparatur- & Verwahrwaffen, Entfall Waffenbuchführungspflicht, Entfall Eintragungspflichten in WBK, Erhalt der Leihe).

Bundesrats-Drucksache 363/19 als PDF zum Herunterladen


Bundesrat, Plenum (Copyright Bundesrat)


Währenddessen ist der VDB im Auftrag seiner Mitgliedsunternehmen auch in anderen Bereichen tätig. Aktuell finden die "Wahlkreis-Aktionen" statt, bei denen VDB-Mitgliedsfirmen Bundestagsabgeordnete aus ihrem Wahlkreis einladen, um mit ihnen persönlich über die Probleme der anstehenden Novellierung zu sprechen (Details dazu finden Sie hier). Der VDB begleitet alle Termine unterstützend. Einer der wichtigsten Kritikpunkte am Entwurf ist die nach Ansicht des VDB und des Bundesinnungsverbands des Büchsenmacher-Handwerks (BIV) deutlich zu niedrige Schätzung der direkten und indirekten Kosten, die sich durch das neue Waffengesetz für die Waffenbesitzer, für Handel und Handwerk, aber auch für die Behörden ergeben dürften. Für die Bundesländer nimmt der VDB zum Beispiel an, dass die auf sie zukommenden Kosten viermal(!) so hoch wie geschätzt ausfallen dürften. Die beiden im Entwurf enthaltenen, vom Bundesinnenministerium geschätzten, aber wohl zu niedrigen Summen für den Erfüllungsaufwand können Sie den unten folgenden Grafiken entnehmen (im Entwurf zu finden auf den Seiten 3 und 4).



























































Der VDB wird daher in den noch im August angesetzten Wahlkreis-Aktionen, aber auch bei einem "parlamentarischen Frühstück" für einen kleinen Kreis von Abgeordneten in Berlin im September erläutern, in welchen Bereichen weitaus mehr Geld notwendig sein wird. Darauf hatte der VDB im übrigen auch schon bei seiner Stellungnahme im Januar hingewiesen (siehe dort auf den Seiten 9 und 10). Natürlich werden in den VDB-Gesprächen auch stets die fachlichen Kritikpunkte angesprochen, wie etwa Deko- und Salutwaffen, das drohende Verbot von Magazinen mit hoher Kapazität oder der Arbeitsaufwand bei der verpflichtenden elektronischen Waffen-Verwaltung über das nationale Waffenregister.