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01.10.2019

Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie & Gesetzentwurf des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes

Sicherheit im Umgang mit Waffen stärken, bürokratische Hemmnisse ohne Sicherheitsgewinn vermeiden

Mit dem „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG)“ setzt die Bundesregierung die EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht um, die am 17. Mai 2017 auf europäischer Ebene verabschiedet wurde. Intention des Gesetzgebers ist es, die missbräuchliche Verwendung von Feuerwaffen und Terrorismus zu bekämpfen. Als betroffener Verband begleitet der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) den politischen Diskussionsprozess und bringt sich mit seiner praktischen Expertise und seinem Know-how ein. Insgesamt sind über 1.300 Mitgliedsunternehmen im Verband vertreten.

Die Position des VDB

Der VDB begrüßt die Waffenrechtsnovelle und die Absicht der Europäischen Union und der Bundesregierung, für mehr Sicherheit im Umgang mit Waffen zu sorgen. Dabei unterstützt der Verband insbesondere die Bestrebungen, gegen jegliche Art von waffenverbundener Kriminalität, beziehungsweise Terrorismus, vorzugehen.
Mit der gegenwärtigen nationalen Umsetzung sorgt der Gesetzgeber aus unserer Sicht jedoch für erhebliche Belastungen durch neue bürokratische und technische Regelungen für den – in Deutschland bereits streng geregelten – legalen Waffenhandel und -besitz, ohne dass es dadurch zu einer Verbesserung der öffentlichen Sicherheit kommt.

Forderungen des VDB

Der VDB setzt sich für eine 1:1 Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in Deutschland ein und fordert den Gesetzgeber unter Berücksichtigung folgender Aspekte zur Änderung überzogener und nicht gerechtfertigter bürokratischer Regelungen auf:

  • Entschärfung der Meldefristen für gewerbliche Fachhändler und Hersteller und Harmonisierung der Meldeanlässe bei kurzfristigen Überlassungen (Harmonisierung mit Meldefristen/ Meldeanlässen für private Waffenbesitzer, bei Handelsmeldungen „unverzüglich“ durch „spätestens nach 14 Tagen“ ersetzen; § 37 WaffG)
 
  • Dialogfähigkeit des Nationalen Waffenregisters (NWR) ermöglichen (Abfragemöglichkeit relevanter Daten für gewerbliche Erlaubnisinhaber schaffen, Medienbrüche vermeiden – Digitalisierung vorantreiben)
 
  • Sicherheitspotentiale nutzen – Qualitative Prüfung der Waffenhandelserlaubnisse durch inhaltliche Hinterlegung im NWR und qualitative Prüfung von Waffenbesitzkarten und Voreinträgen ermöglichen
 
  • Sicherheitsgewinn realisieren – Überprüfung von Waffenbesitzverboten durch Prüfmöglichkeit für gewerbliche Erlaubnisinhaber im NWR einführen
 
  • Kennzeichnungspflichten praxisorientiert standardisieren (§ 24 WaffG)
    Ausnahmeregelungen bzgl. der Kennzeichnung aller wesentlichen Waffenteile bei Waffen, die nicht modular sind, schaffen. Prozesse bei Waffenimporten in Bezug auf Deliktrelevanz in Verbindung setzen und Vereinfachungen für Importeure/Großhändler ermöglichen.
 
  • Deliktrelevanz berücksichtigen – Bedürfnisprüfung für Salutwaffen streichen (Waffenbehörden und Kontrollsysteme entlasten, Anzeigepflicht (binnen 14 Tagen) ausschließlich für Neuerwerb zielführend)
 
  • Verwendung von Schalldämpfern auch für Randfeuer-Waffen ermöglichen (führt zur Vereinfachung der Verwendung, der breiteren Einsatzmöglichkeit für Jägerinnen und Jäger und birgt keine Sicherheitsrisiken)
 
  • Eine praxisorientierte Handhabung der Bedürfnisfeststellung bei Sportschützen und Jägern ermöglichen (nach erstmaliger Prüfung und einmaliger Wiederholung durch die Behörden Bedürfnis dauerhaft festschreiben – die Kontrollfunktion durch Schießsportverbände/-vereine festigen) 
 
  • Verfassungsschutz-Regelabfrage proaktiv gestalten und Sicherheitsgewinn messbar machen (Entlastung der Waffenbehörden: Differenzierte, pro-aktive Informationsweitergabe aller Verfassungsschutzbehörden an das Nationale Waffenregister. Anschließend können Waffenbehörden ggf. Waffenverbote aussprechen – unabhängig von einem waffenrechtlichen Antrag – Ergänzend eine Abfragemöglichkeit von Waffenbesitzverboten durch Waffenfachhändler einführen – damit potentielle Attentäter noch nicht einmal freie Waffen erwerben können)
  • Abschließende Liste von „neuen“ wesentlichen Waffenteilen
    Bisher nicht regulierte Teile von Waffen (z.B. Gehäuse von Gewehren) werden zukünftig zu wesentlichen Waffenteilen. Die aktuellen Texte des Entwurfes sind nicht eindeutig. Hier muss der Gesetzgeber eindeutig definieren und/oder abschließend auflisten. Anderenfalls sind unzählige Strafverfahren vorprogrammiert!
     
  • Bedürfnisprüfung nicht verschärfen! Menschen mit waffenrechtlichen Erlaubnissen jeglicher Art werden kontinuierlich überwacht, überprüft und sind statistisch sehr rechtstreu. Vertrauen gegenüber Vereinen und Schießsportverbänden steigern. Weitere – unnötige – nur mit mehr Bürokratie verbundene Anforderungen sind bitte zu unterlassen. Ressourcen der Polizeien sollten Fokus auf dem illegalen Waffenmarkt/-handel haben und nicht mit Kontrollen des bereits regulierten Marktes vergeuden.
 
  • Vielfalt von Schießstandsachverständigen  Die Sicherheit von Schießständen ist für Benutzer und Umwelt sehr wichtig. Wir brauchen schnellstens eine breitere Basis für mehr qualifizierte Sachverständige!
 
  • Illegale, vollautomatische Kriegswaffen statt Magazine verbieten  Bisher frei erwerbbare Magazine ab 10 Patronen (Langwaffe) bzw. 20 Schuss (Kurzwaffe) sollen verbotene Gegenstände werden – um die Terrorgefahr zu mindern. Die geforderte Regulierung solcher Magazine seitens EU könnte durch eine Erwerbspflicht umgesetzt werden. Magazine sind ohne Waffe und ohne kriminelle Energie ungefährliche Behältnisse.
 
Als der Berufs-, Wirtschafts- und Interessenverband der Branche setzt sich der VDB für einen verantwortungsvollen Umgang mit Waffen und für sichere und verlässliche Rahmenbedingungen des legalen Waffenhandels ein – unter Wahrung und Berücksichtigung der allgemeinen Sicherheitsinteressen. Er positioniert sich, auch über seine Mitgliedsunternehmen, gegen jede illegale Verwendung von Waffen, sei es durch Straftäter, Kriminelle oder durch politische Extremisten (z. B. sogenannte Reichsbürger und durch Bürger, die von den Behörden als Gefährder eingestuft werden)). Als Schnittstellenverband zu den Endverbrauchern kommt dem Verband eine essentielle Rolle zu.

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