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23.10.2013

Stellungnahme zur geplanten Verschärfung des Waffenrechts der EU-Kommission

Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände kritisieren geplante Verschärfungen des Waffenrechts der EU-Kommission....

Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände kritisieren geplante Verschärfungen des Waffenrechts der EU-Kommission

Der jüngste Vorstoß der EUKommission zur Verschärfung des Waffenrechts findet nicht die Unterstützung des Forum Waffenrechts und der ihm angeschlossenen Verbände.  

In dem am vergangenen Montag veröffentlichten Papier spricht sich EU‐Innenkommissarin Cecilia Malmström für schärfere Maßnahmen gegen den illegalen Waffenhandel aus. Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören unter anderem eine weitere europäische Harmonisierung des Waffenrechts und die Einführung biometrischer Sicherungssysteme an der Waffe.

Die illegalen Waffen sind das Problem!

Selbstverständlich ist an den vorangestellten Zielen der Bekämpfung der Waffenkriminalität und des illegalen Waffenhandels nichts auszusetzen. Diese auch vom Forum Waffenrecht unterstützen Ziele werden aber nicht erreicht indem man den rechtstreuen legalen Waffenbesitzer und –Händler immer weiter beschränkt. 

Inhaltlich vermischt der Bericht der Eu-Kommission in unzulässiger Weise  legale Waffen und rechtmäßigen Waffenhandel mit illegalen Waffen und kriminellem Handel. Um Kriminalität einzudämmen und Gesetzesbrecher dingfest zu machen, schlägt er eine Reihe von Maßnahmen vor, die sich auch wieder gegen den gesetzestreuen Bürger richten.

Die Stoßrichtung der Maßnahmen gegen Schusswaffenkriminalität ist grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung, denn über 97 % der Straftaten mit Schusswaffen werden mit illegalen Waffen verübt. Hiergegen müssen die staatlichen Institutionen vorgehen und darin waren sich auch die Experten einig, die am 21. Mai 2012 vor dem Innenausschuss des Bundestages zu diesem Thema sprachen.

Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände der Schützen, Jäger, Sammler, Waffenhersteller und –Händler fordern seit langem in der statistischen Erfassung, wie der polizeilichen Kriminalstatistik und dem Bundeslagebild Waffenkriminalität, eine Aufgliederung der Schusswaffenkriminalität nach legalen und illegalen Waffen.

Die EU setzt bereits im Waffenrecht den Mitgliedsstaaten einen Rechtsrahmen. Diese europäischen Vorgaben werden in Deutschland nicht nur eingehalten, sondern sogar regelmäßig übererfüllt. Deutschland hat daher bereits eines der strengsten Waffengesetze der Welt, so dass der Umsetzungsbedarf bei einer Neufassung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie in Deutschland - wenn überhaupt - höchstwahrscheinlich äußerst gering sein dürfte.

Der gesetzestreue Bürger wird als einziger erreicht!

Trotzdem drohen hier wieder Änderungen, die keine zusätzliche Sicherheit bringen, sondern lediglich mehr unnötige Bürokratie, eine weitere Einschränkung der Grundrechte und Regelungen, die für Schützen, Jäger, Sammler, Hersteller und Händler praxisfern sind.

Bevor vorschnell weitere Verschärfungen beschlossen werden, sollten zunächst die letzten Änderungen mit Blick auf ihre sicherheitserhöhende Wirkung bewertet und möglicherweise korrigiert werden.

Man sollte sich keinesfalls am Negativbeispiel Großbritanniens orientieren, wo das Verbot der Handfeuerwaffen seit 1997 zu einem massiven Anstieg der Schusswaffenkriminalität anstatt zu einem höheren Sicherheitsniveau geführt hat. Diese unbeabsichtigte Wirkung wurde in der Vergangenheit mehrfach selbst vom britischen Innenministerium und wird aktuell von der australischen Polizei für die dort vorgenommenen Waffengesetzverschärfungen bestätigt. Waffengesetzliche Verschärfungen treffen ausschließlich den gesetzestreuen Bürger und gehen am eigentlichen Ziel – dem Straftäter – regelmäßig vorbei.

Die Diskussion über biometrische Sicherungssysteme für Waffen, etwa die Sicherung per Fingerabdruck, wurde in Deutschland bereits vor einigen Jahren geführt und die Systeme für nicht ausgereift befunden, so dass sie für die Praxis erhebliche Nachteile mit sich bringen und zudem  leicht überwunden werden können. Aus guten Gründen wurde bisher weltweit von einer Einführung abgesehen.

EUKommission arbeitet mit falschen Zahlen!

Zu kritisieren ist schon das von der EU-Kommission verwendete Zahlenmaterial. Dieses soll angeblich die Zahl legaler Waffen mit der Gesamtbevölkerung eines EU‐Landes in ein Verhältnis setzen. So wird für Deutschland beispielsweise von 30 rechtmäßig besessenen Schusswaffen pro 100 Einwohner ausgegangen obwohl das jüngst in Betrieb genommene Nationale Waffenregister bundesweit lediglich 5,5 Millionen Schusswaffen registriert hat.
Offensichtlich bezieht sich die zitierte Quelle entgegen der Überschrift auf Zahlen, die den rechtmäßigen und unrechtmäßigen Besitz zusammenzählen. So kommt die Kommission auf ein Mehrfaches des tatsächlichen legalen Waffenbesitzes.

Wer von so offensichtlich falschen Grundlagen ausgeht kann daraus auch nur falsche Schlüsse ziehen!
Zuletzt ist auch die Umfrage zu kritisieren, die ebenfalls dem Maßnahmen‐Papier zu Grunde liegt, worin nach dem subjektiven Sicherheitsempfinden der EU‐Bürger gefragt wurde und dabei vor einer suggestiven Fragestellung nicht zurückgeschreckt wurde.

Auch solch suggestive Umfragen können nicht Grundlage für ernsthafte Bemühungen um Fortschritte für die innere Sicherheit der EU‐Länder sein.

Unabhängig von aller Kritik im Einzelnen werden sich die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände einem konstruktiven Dialog sowohl auf nationaler, wie auch auf europäischer Ebene und vor den Vereinten Nationen nicht verschließen. Die Diskussion gilt es in enger Zusammenarbeit mit den europäischen Partnerverbänden zu begleiten und zielführende Vorschläge zur Bekämpfung der Schusswaffenkriminalität zu erarbeiten und zu fördern.